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Förderung für digitale Vorhaben

Förderung für digitale Vorhaben Posted on 8. Februar 2021

Investitionen in die Digitalisierung des eigenen Unternehmens werden wieder staatlich gefördert. Seit dem 1. Februar 2021 können wieder Anträge für die „Digitalisierungsprämie Plus“ nach der Antragspause gestellt werden. „Gerade in der aktuellen Situation ist es wichtig, dass Digitalisierungsmaßnahmen in Unternehmen gefördert werden, daher kommt die Neuauflage der Prämie zur richtigen Zeit“, betont Thomas Gebhardt, Beauftragter für Technologie und Innovation bei der Handwerkskammer Region Stuttgart. Wer sich für das Zuschussmodell entscheide, könne je nach Investitionssumme mit 5.000 bis 12.000 Euro Förderung rechnen. Bei den alternativen Tilgungszuschüssen kämen noch drei Prozent on top. „Damit ist vielen gerade kleineren Unternehmen sehr geholfen“, so der Berater. Details zu den Fördermöglichkeiten gibt es online unter www.hwk-stuttgart.de/digipraemie oder www.l-bank.de.

Die neuen Förderkonditionen sehen einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent – maximal 12.000 Euro – für Vorhaben in Höhe von bis zu 120.000 Euro vor, die für die Umstellung auf digitale Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Erhöhung der IT-Sicherheit notwendig sind. Dazu gehören sowohl spezielle Hard- oder Software als auch beispielsweise Mitarbeiterschulungen. Die Förderung kann entweder als Tilgungszuschuss für ein Darlehen oder auch als direkter Zuschuss in Anspruch genommen werden. Den Antrag auf einen Zuschuss nimmt die L-Bank direkt vom Betrieb Online entgegen. Tilgungszuschüsse werden gemeinsam mit der Hausbank beantragt.

Gleichzeitig verweist Gebhardt auf die vielfältigen Webseminare der Handwerkskammer, die kurz, knapp und kostenfrei im unkomplizierten Online-Format unter https://www.hwk-stuttgart.de/handwerkdigital viel Know-how auch zum Thema Digitalisierung im Handwerk vermitteln.

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