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Höhere Abschreibung ab 2018

Höhere Abschreibung ab 2018 Posted on 25. September 2017

Spürbare Entlastung für Kleinunternehmen, Mittelständler und Handwerksbetriebe: Die Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter steigt ab 1. Januar 2018 von bisher 410 auf 800 Euro ohne Umsatzsteuer. Drucker, Schreibtische, Smartphones, Computer und andere Wirtschaftsgüter können dann bis zu einem Wert von 800 Euro netto sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abgeschrieben werden. Die erhöhte Sofortabschreibung soll die Betriebe entlasten, die Investitionen ankurbeln und den Bürokratieaufwand vermindern. Es kann also sinnvoll sein, kleinere Anschaffungen ins Jahr 2018 zu verschieben. Vielleicht sind die attraktiveren Abschreibungsmöglichkeiten auch eine gute Gelegenheit, die Mitarbeiter im neuen Jahr zu erfreuen – etwa mit einem ergonomischen Bürostuhl, einem topmodernen LED-Monitor oder mit einer neuen Espressomaschine für die Büroküche. Auch eine nachweihnachtliche Bescherung hebt die Motivation und fördert das Betriebsklima. Und bis zu 800 Euro lassen sich solche Gaben ganz unbürokratisch als Betriebsausgabe sofort abschreiben.
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Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 60 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
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