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DIHK-Außenwirtschaftsreport 2025

DIHK-Außenwirtschaftsreport 2025 Posted on 21. März 2025

Zunehmende Berichtspflichten, Sanktionen und geopolitische Unsicherheiten verunsichern exportorientierte Unternehmen in Deutschland. Das zeigt der DIHK-Außenwirtschaftsreport 2025. Grundlage für den Report ist eine Umfrage unter den 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) zu deren Bescheinigungsdienstleistungen und Beratungsschwerpunkten im Bereich der Außenwirtschaft. „Der grenzüberschreitende Handel wird immer komplexer“, erklärt DIHK-Bereichsleiterin Melanie Vogelbach. „Das liegt zum einen an den zunehmenden geopolitischen Spannungen und Handelsbeschränkungen, zum anderen aber auch an aufwendigen Berichts- und Dokumentationspflichten für international agierende Unternehmen, beispielsweise zu Lieferketten und Nachhaltigkeit. Europas Unternehmen fühlen sich erdrückt von der Vielzahl an Regulierungen.“

So zeigt der Report, dass der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wie auch im Jahr 2024 Top-Themen unter den IHK-Beratungsdienstleistungen in der Außenwirtschaft waren. Doch auch der anhaltende russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die weiterhin bestehenden Sanktionen durch die Europäische Union erzeugen einen hohen Beratungsbedarf. „Die weitreichenden Aus- und Einfuhrverbote, Sanktionsvorschriften im Dienstleistungsbereich sowie Transportverbote stellen die Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen“, sagt Vogelbach. „Neben den EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus rücken aber auch zunehmend die gegenseitigen Sanktionen zwischen den USA und China in den Fokus. Denn auch diese können exterritoriale Auswirkungen auf deutsche Unternehmen haben.“

Digitale Verfahren bei Exportbescheinigungen auf dem Vormarsch

Neben der Beratung von Unternehmen gehört auch die Ausstellung von Ursprungszeugnissen sowie Carnets zu den außenwirtschaftlichen Kernaufgaben der IHKs. Ein Ursprungszeugnis ist ein in manchen Ländern für die Wareneinfuhr verpflichtendes Dokument, das den Ursprung der Waren bescheinigt. Carnets ermöglichen Unternehmen und Privatpersonen ein vereinfachtes Zollverfahren, wenn sie Waren wie Berufsausrüstung, Messegüter oder Warenmuster nur vorübergehend in Drittländer exportieren möchten.

2024 haben die IHKs rund 1,08 Millionen Ursprungszeugnisse für Ausfuhrsendungen in Deutschland ausgestellt. Dies ist ein leichter Rückgang von 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei stieg der Anteil der elektronischen Ursprungszeugnisse 2024 auf einen Rekordwert von 91 Prozent an.

Die Anzahl der ausgestellten Carnets ging im Jahr 2024 minimal auf 21.634 zurück (2023: 22.140). Jedoch stieg der Gesamtwert, der mit diesen Carnets zeitweise ins Ausland gelieferten Waren auf 1,88 Milliarden Euro an. Seit 2023 kann das Carnet in Deutschland elektronisch beantragt werden. Mittlerweile bieten 90 Prozent der IHKs diesen Service elektronisch an. Zusammen mit der Internationalen Handelskammer (ICC) arbeitet die DIHK an der vollständigen Digitalisierung des Carnet-Verfahrens.

Den vollständigen DIHK-Außenwirtschaftsreport 2025 finden Sie hier.

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