Posted in Finanzen / Bilanzen

VKA kritisiert Warnstreiks im öffentlichen Dienst

VKA kritisiert Warnstreiks im öffentlichen Dienst Posted on 5. Februar 2025

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) kritisiert die von den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion angekündigten neuerlichen Warnstreiks als völlig überzogen. Erste Warnstreiks hatten bereits Ende Januar, nur wenige Tage nach dem Verhandlungsauftakt, stattgefunden.

„Jeder, der einmal bei Tarifverhandlungen dabei war, weiß, dass in der ersten Runde grundlegende Positionen und Ziele ausgetauscht werden müssen und die Gewerkschaften auch Zeit benötigen, ihre Forderungen zu erläutern“, erklärt Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der VKA„So haben die Gewerkschaften in diesem Verhandlungsauftakt zum Beispiel ein neues Modell zu ihrer Forderung der Ausweitung der Arbeitszeitkonten vorgestellt. Bereits vor der zweiten Verhandlungsrunde Warnstreiks durchzuführen, belastet die Bürgerinnen und Bürger. Die Gewerkschaften setzen damit ein Druckmittel ein, obwohl die inhaltlichen Verhandlungen noch nicht einmal starten konnten“, so Benrath weiter.

Die Kritik der Gewerkschaften an einem fehlenden Angebot der Arbeitgeber weist die VKA entschieden zurück. „Als kommunale Arbeitgeber tragen wir eine dreifache Verantwortung: Für unsere Beschäftigten, für die Handlungsfähigkeit der Kommunen und für die Bürgerinnen und Bürger, die sich auf einen funktionierenden öffentlichen Dienst verlassen. Ein offizielles Angebot bereits zu diesem Zeitpunkt würde dieser Verantwortung in keiner Weise gerecht werden", erläutert Benrath.

Die Gewerkschaftsforderungen würden die Personalkosten im Schnitt dauerhaft um weitere 11 Prozent erhöhen. „Die aktuelle Forderung nach Gehaltssteigerungen von 8 Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr, plus weiterer kostenintensiver Komponenten, würden die Kommunen überfordern", betont Benrath.

Die VKA appelliert an die Gewerkschaften, bis auf Weiteres auf Arbeitskampfmaßnahmen zu verzichten. „Warnstreiks, die die Kinderbetreuung, die Gesundheitsversorgung und den Nahverkehr einschränken oder gar lahmlegen, schaden in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern. Das ist der falsche Weg", so Benrath abschließend.

Die Tarifverhandlungen für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst sowie beim Bund haben am 24. Januar 2025 begonnen. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 17. und 18. Februar angesetzt.

Die Pressemitteilung der VKA können Sie auch unter folgendem Link abrufen: https://go.vka.de/4hCTStn

Weitere Informationen finden Sie unter: www.tarifrunde-2025.vka.de/

Über Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,6 Millionen Beschäftigten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
Leipziger Straße 51
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2096994-50
Telefax: +49 (30) 2096994-99
http://www.vka.de

Ansprechpartner:
Matthias Rebbert
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 2096994-62
Fax: +49 (30) 2096994-99
E-Mail: matthias.rebbert@vka.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel