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Europäischer Datenschutztag: Diese Neuerungen erwarten Unternehmen im Datenschutz-Jahr 2025

Europäischer Datenschutztag: Diese Neuerungen erwarten Unternehmen im Datenschutz-Jahr 2025 Posted on 28. Januar 2025

    Neue Anforderungen und Umsetzungspflichten im Bereich Künstliche Intelligenz und Datenschutz 
    Bitkom Consult bietet spezialisiertes Beratungs- und Weiterbildungsangebot für Unternehmen und Datenschutzbeauftragte 

Mit dem heutigen Europäischen Datenschutztag hat der Europarat einen jährlichen Aktionstag für den Datenschutz ins Leben gerufen, der insbesondere im Jahr 2025 zahlreiche rechtliche Neuerungen bereithält. Diese umfassen insbesondere die KI-Verordnung (AI Act) und die erst kürzlich verabschiedete Einwilligungsverordnung.

Erste Umsetzungspflichten für den AI Act

Am 1. August 2024 trat der AI Act als europäischer Standard für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz in Kraft. Die gesetzlichen Vorgaben des neuen rechtlichen Rahmens gelten zwar erst ab dem 2. August 2026 vollständig, erste Umsetzungsfristen laufen jedoch bereits im ersten Halbjahr 2025 ab.

Dies umfasst folgende Regelungen:

  • KI-Kompetenzschulung gemäß Artikel 4: Ab dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der KI-Verordnung Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, sicherzustellen, dass ihr Personal sowie beauftragte Dienstleister über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Dies umfasst technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung, die an den spezifischen Einsatzkontext der KI-Systeme angepasst sind. 
  • Verbotene Praktiken: Ab dem 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Praktiken untersagt, darunter die biometrische Echtzeit-Fernüberwachung in öffentlichen Räumen und das Social Scoring.
  • Verhaltenskodizes: Bis zum 1. Mai 2025 sollen erste Verhaltenskodizes für den Umgang mit KI ausgearbeitet sein.
  • Dokumentationspflichten: Ab dem 2. August 2025 gelten für Anbieter von allgemeinen KI-Modellen erweiterte Dokumentations- und Informationspflichten.

Einwilligungsverordnung

Ein weiteres Fokusthema 2025 ist die erst kürzlich vom Bundesrat gebilligte Einwilligungsverordnung, welche es Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen soll, ihre Einwilligungen zentralisiert über unabhängige Dienste zu verwalten. Ziel ist es, den Umgang mit Cookie-Bannern zu vereinfachen und die Nutzerfreundlichkeit digitaler Angebote zu verbessern. Ab Frühjahr 2025 soll die Verordnung in Kraft treten. Ihre Wirksamkeit hängt jedoch entscheidend davon ab, dass vertrauenswürdige Einwilligungsmanagementdienste entwickelt werden.

Mit Bitkom Consult zu mehr Datenschutz in Unternehmen

„Die gesetzeskonforme und fristgerechte Umsetzung der neuen Datenschutzanforderungen ist eine der größten Herausforderungen für Unternehmen im neuen Jahr 2025. Mit unserem gezielten Beratungs- und Weiterbildungsangebot möchten wir der Wirtschaft eine zentrale Anlaufstelle bieten, um aufkommende Fragen und Problemstellungen zu lösen und die eigene Position im Markt zu sichern“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft mbH.

Mit langjähriger Expertise im Bereich des Datenschutzrechts begleitet Bitkom Consult Unternehmen bei der Planung und Umsetzung individueller Datenschutzmaßnahmen. Das Angebot umfasst maßgeschneiderte Datenschutzlösungen, rechtssichere KI-Implementierungen, die Bereitstellung externer Datenschutz- und KI-Beauftragter sowie Beratungen zur Einhaltung von Vorgaben wie der KI-Verordnung. Ergänzt wird das Portfolio durch praxisnahe Schulungen und Weiterbildungen, die individuell auf die Bedürfnisse von Unternehme zugeschnitten sind.

Weitere Informationen zu den Bitkom Consult Services finden Sie hier und unter www.bitkom-consult.de.

Über die Bitkom Servicegesellschaft mbH

Bitkom Consult berät Startups, Mittelständler und Konzerne bei allen rechtlichen, technologischen und organisatorischen Fragen rund um den Datenschutz. Wir übernehmen zudem die Funktion des externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Für rechtliche Absicherung sorgen unsere Bitkom Muster-AGB, welche von Expertinnen und Experten des Bitkom-Arbeitskreises „ITK-Vertrags- und Rechtsgestaltung“ erarbeitet wurden. Im neuen Bereich Compliance Consulting geht jahrelange Beratungserfahrung bei der europaweiten Registrierung und Meldung von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen zusammen. Zusätzlich bieten die hochqualifizierten Beraterinnen und Berater von Bitkom Consult ein breites Spektrum an Weiterbildungen, Schulungen und Mediationsdienstleistungen an.

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