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Kraken Energy meldet neueste Nachrichten aus dem Unternehmen

Kraken Energy meldet neueste Nachrichten aus dem Unternehmen Posted on 16. August 2024

Kraken Energy Corp. (CSE: UUSA; OTCQB: UUSAF; FWB: F2C) (das „Unternehmen“ oder „Kraken“) freut sich bekannt zu geben, dass es in Partnerschaft mit dem Optionspartner Atomic Minerals Corporation („Atomic Minerals“) (TSX Venture: ATOM) den Antrag auf Erteilung von Bohrgenehmigungen für bis zu fünfzehn Bohrlöcher im Urankonzessionsgebiet Harts Point („Harts Point“oder das „Konzessionsgebiet“)in San Juan County, Utah, beim Bureau of Land Management („BLM“) eingereicht hat.

„Angesichts der Bestätigung der radiometrischen Anomalien über signifikante Mächtigkeiten im Rahmen unseres ersten Bohrprogramms in Harts Point freuen wir uns sehr, unsere Arbeit in dem Konzessionsgebiet bei erster Gelegenheit weiter fortzusetzen“, erklärte Matthew Schwab, CEO. „Wir freuen uns außerordentlich, mit der Expertise des Teams von Atomic Minerals gemeinsam voranzukommen, und obwohl der Fokus für den Rest des Jahres 2024 auf dem Vorzeigeprojekt von Kraken, dem Konzessionsgebiet Apex in Nevada, liegen wird, streben wir an, die Genehmigungen und Vorbereitungen für Harts Point weiterzuverfolgen, um dort Anfang 2025 weiter voranzuschreiten.“

Das geplante Bohrprogramm zielt auf die Erkundung und Evaluierung der potenziellen Uranmineralisierung in den vielversprechenden uranhaltigen Sandsteinverbänden der Chinle-Formation in Harts Point ab, um auf dem Erfolg einer früheren Phase-I-Bohrkampagne aufzubauen. Diese Kooperation mit Atomic Minerals unterstreicht das Bestreben beider Unternehmen, die Explorations- und Erschließungsprojekte in dieser vielversprechenden Region weiter voranzubringen.

Wichtigste Daten zum Konzessionsgebiet Harts Point

–          Erstklassiges Rechtssystem für Uran: Im Zentrum des Colorado Plateau gelegen, in dem seit den 1950er-Jahren über 590 Millionen („Mio.“) Pfund U3O8 mit 0,2 bis 0,4 % U3O8 produziert wurden1,5-8.

–          Das Konzessionsgebiet besteht aus 324 Erzbergbau-Claims auf Land des Bureau of Land Management („BLM“), die sich über eine Fläche von 2.622 Hektar („ha“) (6.480 Acres) erstrecken.

–          Die Antiklinale Harts Point ist vergleichbar mit der Antiklinale Lisbon Valley: Im Uranrevier Lisbon Valley befinden sich 17 große Uranminen, in denen von 1948-1988 ca. 80 Mio. Pfund U3O8 mit 0,34 % U3O8 produziert wurden2.

o    Die Ausmaße dieser tafelförmigen, sandsteingebundenen Uranlagerstätten rangieren von 2 bis 13 m (7 bis 43 Fuß) Mächtigkeit, 100 bis 3.048 m (328 bis 10.000 Fuß) Länge und 31 bis 427 m (100 bis 1.400 Fuß) Breite3.

–          Bedeutende historische Uranproduktion:

o    Mehrere historische Minen, die 11 km (7 Meilen) westlich des Konzessionsgebiets Harts Point liegen, produzierten ungefähr 280.000 Pfund U3O8 mit 0,3 % U3O8 aus dem vielversprechenden Muttergestein der Chinle-Formation4.

o    Die Antiklinale Lisbon Valley liegt 31 km (19 Meilen) östlich des Konzessionsgebiets Harts Point und produzierte ca. 80 Mio. Pfund U3O8 mit 0,34 % U3O82.

–          Ausgezeichnete Infrastruktur: Ungefähr 64 km (40 Meilen) nördlich der Uranaufbereitungsanlage White Mesa entfernt gelegen.

o    Zum gesamten Konzessionsgebiet, das 45 km (28 Meilen) von der Stadt Monticello, Utah, entfernt ist, besteht hervorragender Zugang.

Privatplatzierung:

Das Unternehmen gibt unter Bezugnahme auf seine Pressemitteilung vom 28. Juni 2024 ferner bekannt, dass es nicht mit der letzten Tranche der nicht vermittelten Privatplatzierung fortfahren wird.

Quellennachweis

1 Holger Albrethsen, Jr. and Frank E. McGinley (1982). Summary History of Domestic Procurement Under U.S. Atomic Energy Commission Contracts, September 1982.

2 Chenoweth, W.L. (1990). Lisbon Valley, Utah’s Premier Uranium Area, a Summary of Exploration and Ore Production. Utah Geological Survey Open File Report 188, Juli 1990.

3 Gordon W. Weir and Willard P. Puffett (1981). Incomplete manuscript on stratigraphy and structural geology and uranium-vanadium and copper deposits of the Lisbon Valley area, Utah-Colorado. Open-File Report 81-39. Seite 153 bis 163. United States Department of the Interior

Geological Survey.

4 Chenoweth, W.L. (1993): The geology and Production History of the Uranium deposits in the White Canyon Mining District, San Juan County, Utah, Utah Geological Survey Miscellaneous Publication 93-3.

5 Mills, Stephanie E. and Bear Jordan (2021). Uranium and Vanadium Resources of Utah: An Update in the Era of Critical Minerals and Carbon Neutrality, Open File Report 735, Utah Geological Survey.

6 Chenoweth, William L. (1981). The Uranium – Vanadium Deposits of the Uravan Mineral Belt and Adjacent Areas, Colorado and Utah, New Mexico Geological Society Guidebook, 32nd Field Conference, Western Slope Colorado.

7 McLemore, Virginia T. and Willam L. Chenoweth (1989). Uranium Resources in New Mexico, Resource Map 18, New Mexico Bureau of Mines and Mineral Resources.

8 Chenoweth, William L. and Virginia T. McLemore (1989). Uranium Resources on the Colorado Plateau in Energy Frontiers in the Rockies, Albuquerque Geological Society.

Technische Informationen

Alle wissenschaftlichen und technischen Informationen in dieser Pressemeldung wurden von Matthew Schwab, P.Geo., President und CEO des Unternehmens, und Garrett Ainsworth, P.Geo., Chairman des Unternehmens, erstellt oder geprüft und genehmigt. Die Herren Schwab und Ainsworth sind beide qualifizierte Sachverständige im Sinne der Vorschrift National Instrument 43-101 – Standards of Disclosure for Mineral Projects.

Die in dieser Pressemitteilung offengelegten Daten beziehen sich auf historische Bohrergebnisse. Kraken hat weder eine unabhängige Untersuchung der Probenahmen noch eine unabhängige Analyse der Ergebnisse der historischen Explorationsarbeiten durchgeführt, um die Ergebnisse zu verifizieren. Kraken betrachtet diese historischen Bohrergebnisse als relevant, da das Unternehmen diese Daten als Leitfaden für die Planung von Explorationsprogrammen verwendet. Die aktuellen und zukünftigen Explorationsarbeiten des Unternehmens beinhalten die Überprüfung der historischen Daten durch Bohrungen.

Über das Konzessionsgebiet Harts Point

Harts Point befindet sich im Zentrum des Colorado Plateau, das einige als das „Athabasca-Becken der USA“ bezeichnen, und liegt nur 64 Kilometer („km“) (40 Meilen) nördlich der Uranaufbereitungsanlage White Mesa, der einzigen vollständig zugelassenen und in Betrieb befindlichen konventionellen Uranaufbereitungsanlage der Vereinigten Staaten. Das Konzessionsgebiet besteht aus 324 Erzbergbau-Claims auf Land des Bureau of Land Management („BLM“), wobei Bohrgenehmigungen für bis zu 20 Explorationsbohrlöcher vorliegen.

Über Kraken Energy Corp.

Kraken Energy Corp. ist ein Energieunternehmen, das sein Portfolio mit hochgradigen Urankonzessionsgebieten in den Vereinigten Staaten vorantreibt. Das Unternehmen erschließt derzeit sein zu 100 % unternehmenseigenes Urankonzessionsgebiet Apex, das 280 Kilometer (174 Meilen) östlich von Reno, Nevada, liegt und als die größte ehemals produzierende Uranmine von Nevada anerkannt ist. Das Unternehmen hat außerdem eine Optionsvereinbarung über den Erwerb von 100 % des Urankonzessionsgebiets Garfield Hills abgeschlossen. Das früher produzierende Urankonzessionsgebiet Garfield Hills umfasst 1.238 ha (3.060 Acres) und liegt 19 km (12 Meilen) östlich von Hawthorne im Mineral County, Nevada. Außerdem steckte Kraken vor Kurzem das Urankonzessionsgebiet Huber Hills ab, das 136 km (85 Meilen) nördlich von Elko, Nevada, liegt, eine Fläche von 1.044 ha (2.580 Acres) hat und die historische Tagebaumine Race Track umfasst. Das Unternehmen hat außerdem eine Optionsvereinbarung über den Erwerb von 75 % des Urankonzessionsgebiets Harts Point abgeschlossen. Das Urankonzessionsgebiet Harts Point hat eine Fläche von 2.622 ha (6.480 Acres) und liegt 49 km (30 Meilen) nordwestlich von Monticello im San Juan County, Utah.

Weiterführende Informationen über das Unternehmen erhalten Sie unter www.krakenenergycorp.com.

Für das Board von Kraken Energy Corp.

Matthew Schwab
President & Chief Executive Officer

Firmenzentrale:
Suite 907 – 1030 West Georgia Street
Vancouver, British Columbia
V6E 2Y3
T: (604) 628-2669

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T: (604) 684-6730
E: uusa@kincommunications.com

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Informationen, die einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten sowie anderen Faktoren unterliegen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostiziert wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung beinhalten unsere Pläne für die Exploration der Konzessionsgebiete. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten sowie anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen prognostiziert wurden. Zu den Risiken, die dazu führen können, dass sich diese Aussagen ändern oder nicht eintreffen, zählen unter anderem veränderte Kosten für den Abbau und die Verarbeitung, erhöhte Kapitalkosten, der Zeitplan und der Inhalt bevorstehender Arbeitsprogramme, auf Bohrungen basierende geologische Interpretationen, die sich mit detaillierteren Informationen ändern könnten, potenzielle Verarbeitungsmethoden und Mineralausbeuten, die auf begrenzten Testarbeiten und Vergleichen mit als analog geltenden Lagerstätten basieren, die mit weiteren Testarbeiten möglicherweise nicht vergleichbar sind; die Verfügbarkeit von Arbeitskräften, Ausrüstung und Märkten für die produzierten Produkte; und die Möglichkeit, dass sich die Bedingungen trotz der derzeit erwarteten Rentabilität des Projekts dahingehend ändern können, dass die Minerale auf unserem Konzessionsgebiet nicht wirtschaftlich abgebaut werden können oder dass die erforderlichen Genehmigungen für den Bau und den Betrieb der geplanten Mine eingeholt werden können. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, diese Informationen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, um neuen Ereignissen oder Umständen Rechnung zu tragen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

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