Posted in Finanzen / Bilanzen

Omega Pacific startet erstes Bohrprogramm in seinem Konzessionsgebiet Williams

Omega Pacific startet erstes Bohrprogramm in seinem Konzessionsgebiet Williams Posted on 20. Juni 2024

Omega Pacific Resources Inc. (CSE:OMGA, OTCQB:OMGPF, FWB:Q0F) („Omega“ oder das „Unternehmen“) gibt den Start seines Bohrprogramms 2024 („Phase 1“) im Konzessionsgebiet Williams in Golden Horseshoe, British Columbia, bekannt. Die derzeitigen Bohrungen konzentrieren sich auf die Expansion und Erweiterung der vor kurzem entdeckten Mineralisierung in Bohrloch WM22-02 im Prospektionsgebiet GIC des Konzessionsgebiets, das während der letzten Bohrkampagne des Projekts 2022 in der Mineralisierung endete.

https://youtu.be/MQVEoj-hUoA

Wichtigste Daten zur derzeitigen und bevorstehenden Phase-1-Exploration:

  • Bis zu 2.000 m Diamantbohrungen, einschließlich Erweiterungsbohrungen in Streichrichtung und in der Tiefe in der Umgebung von Bohrloch WM22-02.

– WM22-02 ergab im Jahr 2022 50 Meter mit 2,2 g/t Gold und endete in der Mineralisierung, sodass dessen vollständige Mächtigkeit noch nicht bekannt ist.

  • In Phase 1 werden insgesamt drei Bohrlöcher ausgeführt, und zwar alle ausgehend von der gleichen Bohrplattform in GIC.
  • Omega Pacific beauftragte APEX Geoscience Ltd („APEX“) mit der Koordinierung und Durchführung seines Phase-1-Bohrprogramms. APEX beaufsichtigte mehrere Projekte im Gebiet Golden Horseshoe, unter anderem das Projekt Lawyers-Ranch von Thesis Gold und das Projekt Tatogga von Newmont.

Jason Leikam, CEO von Omega Pacific, erklärte dazu wie folgt: „Der Beginn der Bohrungen in Williams ist ein bedeutender Meilenstein für unser Team von Omega Pacific. Um schnell ein tiefergehendes Verständnis der Mineralisierung in GIC zu erlangen, haben wir Vorbereitungen getroffen, um die Untersuchungen des ersten Bohrlochs zu beschleunigen, damit wir in der Lage sind, in diesem Sommer so bald wie möglich die Ergebnisse des Programms zu melden. Wir freuen uns, auf das unglaubliche geologische Wissen zurückgreifen zu können, das APEX im Toodoggone District in Sachen Management und Beaufsichtigung von Entdeckungen und neuen Ressourcen in unmittelbarer Nähe unseres Konzessionsblocks erworben hat.”

Finanzierung

Darüber hinaus meldet das Unternehmen eine geplante, nicht über einen Makler vermittelte Privatplatzierung von bis zu 3.424.657 Stammaktien des Unternehmens, die als „Flow-Through-Aktien“ (im Sinne von Subsection 66 (15) des Income Tax Act (Kanada) zulässig sind (die „Flow-Through-Aktien“), und zwar zu einem Preis von 0,73 $ pro Aktie für einen gesamten Bruttoerlös von bis zu 2.500.000 $ (das „Emissionsangebot“).

Das Unternehmen wird den Bruttoerlös aus dem Emissionsangebot für die Tätigung zulässiger „kanadischer Explorationsaufwendungen“ verwenden, die als „Flow-Through-Aufwendungen für die Förderung kritischer Mineralien“ im Sinne des Income Tax Act (Kanada) für die Projekte des Unternehmens in British Columbia zuschussberechtigt sind (die „zuschussberechtigten Aufwendungen“). Alle zuschussberechtigten Aufwendungen werden mit Wirkung ab dem 31. Dezember 2024 zugunsten der Zeichner der Flow-Through-Aktien aufgegeben.

Die Flow-Through-Privatplatzierung umfasst Flow-Through-Aktien (jeweils eine „FT-Aktie“) des Unternehmens zu einem geplanten Zeichnungspreis von 0,73 $ pro FT-Einheit (jeweils ein „FT-Aktienpreis“). Alle im Rahmen des Emissionsangebots ausgegebenen Wertpapiere unterliegen einer Haltefrist von vier Monaten und einem Tag ab dem Ausgabedatum und den Weiterverkaufsregelungen des entsprechenden Wertpapierrechts sowie bestimmten Vollzugsbedingungen, unter anderem dem Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen der entsprechenden Wertpapieraufsichtsbehörden, einschließlich der Canadian Securities Exchange. Vorbehaltlich der aufsichtsrechtlichen Genehmigung kann das Unternehmen den Umfang der Privatplatzierung erhöhen.

Das Unternehmen wird den Bruttoerlös aus dem Verkauf der FT-Einheiten für die Tätigung zulässiger „kanadischer Explorationsaufwendungen“ verwenden, die als „Flow-Through-Aufwendungen für die Förderung kritischer Mineralien“ im Sinne des Income Tax Act (Kanada) gelten.

Das Unternehmen freut sich außerdem, bekannt zu geben, dass es mit Spark Newswire („Spark“) eine Vereinbarung über Consulting- und Kapitalmarktberatungsleistungen (die „Spark-Vereinbarung“) abgeschlossen hat. Gemäß der Spark-Vereinbarung erklärt sich Spark bereit, bestimmte Investor-Relations-, Consulting- und Beratungsleistungen zu erbringen, die unter anderem folgendes umfassen: (i) Social-Media-Kampagnen zum Markenbewusstsein, (ii) Content- und Kommunikationsstrategien, und (iii) technische Marktanalyseservices (zusammen die „Services“). Als Gegenleistung für die Services hat sich das Unternehmen bereit erklärt, ein Bar-Honorar in Höhe von 30.000 USD zu zahlen. Die Spark-Vereinbarung hat eine anfängliche Laufzeit von drei Monaten und kann einvernehmlich verlängert werden.

Qualifizierter Sachverständiger

Robert L’Heureux (P.Geol), ein Direktor von Omega Pacific Resources, ist der „qualifizierte Sachverständige“ im Sinne der Vorschrift National Instrument 43-101- Standards of Disclosure for Mineral Projects und hat die wissenschaftlichen und fachlichen Informationen in dieser Pressemeldung geprüft, validiert und genehmigt. Herr L‘Heureux überwacht die Planung und Ausführung der Explorationsarbeiten auf dem Konzessionsgebiet Williams.

Über Omega Pacific

Omega Pacific ist ein Mineralexplorationsunternehmen, dessen Augenmerk auf die Erschließung von Mineralprojekten mit Basis- und Edelmetallvorkommen gerichtet ist.

Vorsorglicher Hinweis

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung stellen gemäß den Bestimmungen der kanadischen Wertpapiergesetze zukunftsgerichtete Informationen dar, einschließlich Aussagen über die Pläne des Unternehmens. Solche Aussagen beruhen notwendigerweise auf einer Reihe von Überzeugungen, Annahmen und Meinungen des Managements zu dem Zeitpunkt, an dem die Aussagen getätigt werden, und unterliegen zahlreichen Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse wesentlich von den erwarteten oder prognostizierten abweichen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, falls sich die Überzeugungen, Schätzungen oder Meinungen des Managements oder andere Faktoren ändern sollten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die CSE und ihre Regulierungsorgane übernehmen keine Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemeldung.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedarplus.cawww.sec.govwww.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

Übermittelt durch das IRW-Press News-Service der IR-WORLD.com Finanzkommunikation GmbH

Für den Inhalt der Mitteilung bzw. des Research ist alleine der Ersteller der Nachricht verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IR-WORLD.com Finanzkommunikation GmbH
Wickepointgasse 13
A4611 Buchkirchen
Telefon: +43 (7242) 211930-11
Telefax: +43 (7242) 211930-10
http://www.IRW-Press.com

Ansprechpartner:
Barbara Bauer
Telefon: +43 (7242) 211930-11
E-Mail: office@ir-world.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel