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ABO Wind: Zeichnungsfrist für neue Anleihe 2024/2029 über die Börse Frankfurt startet heute

ABO Wind: Zeichnungsfrist für neue Anleihe 2024/2029 über die Börse Frankfurt startet heute Posted on 22. April 2024

Heute startet die Zeichnungsmöglichkeit für die neue Unternehmensanleihe der ABO Wind AG über die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace der Deutsche Börse AG. Anleger können bis Donnerstag, 2. Mai 2024, 12 Uhr, über ihre Depotbank Zeichnungsaufträge für den Green Bond (ISIN: DE000A3829F5, WKN: A3829F) abgeben. Der Zeitraum gilt vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung oder einer Verlängerung des Angebots. Das öffentliche Angebot über DirectPlace erfolgt in Deutschland und Luxemburg. Zudem erfolgt ein öffentliches Angebot in Deutschland, Luxemburg und Österreich über die Webseite der Gesellschaft. Die Emission richtet sich an institutionelle Investoren, Vermögensverwalter und Privatanleger.

Die Bankhäuser B. Metzler seel. Sohn & Co. Aktiengesellschaft und M.M.Warburg bieten zudem institutionellen Investoren in Deutschland und ausgewählten weiteren Staaten eine Zeichnung im Rahmen einer Privatplatzierung an.

Die neue Anleihe 2024/2029 hat ein Zielvolumen von 50 Millionen Euro, eine Laufzeit von fünf Jahren und eine Stückelung von 1.000,00 Euro. Der jährliche feste Zinssatz wird in der Spanne zwischen 7,00 % und 8,00 % liegen und halbjährlich nachträglich ausgezahlt. Der endgültige Zinssatz soll nach Ende der Angebotsfrist auf Basis der erhaltenen Zeichnungsaufträge festgelegt werden. Die Notierungsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Quotation Board (Open Market) wird im Anschluss an die Platzierung beantragt.

Um das anhaltende Wachstum des Unternehmens zu finanzieren und mehr Wind-, Solar- und Speicherprojekte ans Netz zu bringen, sollen die Erlöse aus der Anleiheemission gemäß dem von ABO Wind aufgestellten Rahmenwerk für grüne Schuldverschreibungen (Green Bonds) in die Entwicklung und Errichtung von Wind-, Solar- und Batterieparks (einzeln und kombiniert) investiert werden. Wie auch die Stellungnahme („Second Party Opinion“) des Gutachters imug rating bescheinigt, stimmt die vorgesehene und zu dokumentierende Mittelverwendung der Anleihe mit den Leitlinien der Green Bond Principles überein, die von der International Capital Market Association herausgegeben wurden. Das Rahmenwerk der ABO Wind für grüne Schuldverschreibungen findet sich ebenso auf der Webseite www.abo-wind.de/anleihe wie das Gutachten der imug rating.

Darüber hinaus steht der von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), Luxemburg, gebilligte und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Deutschland, und die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) notifizierte Wertpapierprospekt zum Download unter www.abo-wind.de/anleihe und unter www.luxse.com zur Verfügung.

Wichtige Hinweise:

Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt sie weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen, Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar. Das öffentliche Angebot von Schuldverschreibungen der ABO Wind Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des von der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) am 11. April 2024 gebilligten Wertpapierprospekts, der unter www.abo-wind.com/anleihe und www.luxse.com zum Download zur Verfügung steht. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die CSSF ist dabei nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Allein der Wertpapierprospekt enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger.

Investoren wird empfohlen, den Wertpapierprospekt aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, Schuldverschreibungen der Gesellschaft zu erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen.

Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere findet ausschließlich auf Basis und nach Maßgabe des Wertpapierprospekts und nur in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg statt. Insbesondere finden weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien statt.

Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Sie ist weder ein Angebot zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Schuldverschreibungen sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, das Angebot von Schuldverschreibungen vollständig oder teilweise in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.

In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme Deutschlands, Luxemburgs und Österreichs ist diese Veröffentlichung nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist ("Prospektverordnung"), sind.

Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da die Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung ("Order"), sind oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind oder (iii) Personen sind, an die eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf (alle diese Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen aufgrund dieser Veröffentlichung nicht handeln und sich nicht auf diese verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit in Wertpapieren der Gesellschaft steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.

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