Posted in Allgemein

Mobiles Arbeiten im Ausland als Benefit

Mobiles Arbeiten im Ausland als Benefit Posted on 21. März 2024

Die Freiheit, unabhängig von Ort und Zeit zu arbeiten, ist eine der maßgeblichen Voraussetzungen für eine bessere Work-Life-Balance und zur Steigerung von Produktivität und Mitarbeiterzufriedenheit. Laut McKinsey & Company* belegt Flexibilität als Top-Benefit bei der Arbeitsplatzwahl Platz 2 direkt nach dem Gehalt. Hybride Arbeitsmodelle sind damit unerlässlich geworden, um neue Talente zu gewinnen und zu halten. Dazu gehört nicht nur das flexible Arbeiten von Zuhause aus, sondern auch aus dem Ausland zu erlauben („Workation“). Im Gegensatz zum Homeoffice, welches die regelmäßige Flexibilität an festen Tagen in der Woche erlaubt, bedeutet Workation eine temporäre Verlagerung des Arbeitsplatzes ins Ausland – beispielsweise für eine vertraglich festgelegte Dauer von 30 Tagen pro Jahr. Viele Arbeitgeber aber scheuen den Verwaltungsaufwand und die Compliance-Risiken der komplexen rechtlichen und steuerlichen Vorgaben, die das Arbeiten im Ausland mit sich bringt.

„Galten Workation-Angebote zu Beginn noch als Trendthema, bei dem die ersten am Arbeitsmarkt richtig abräumten, zählt es mittlerweile fast schon zum Standard-Benefit, schaut man sich z. B. die DAX 40 Unternehmen an: 29 davon bieten mobiles Arbeiten im Ausland als Benefit an. Das zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Wettbewerbsnachteils sein kann, entscheidet man sich aus Compliancegründen gegen die Möglichkeit Workations als Benefit anzubieten,“ sagt Patrick Koch, Co-Founder und Geschäftsführer der Plattform WorkFlex.

WorkFlex ist eine automatisierte Software, die es ermöglicht, die Vorteile von Workations voll auszuschöpfen, ohne dabei die Compliance zu vernachlässigen. Konzipiert und gestützt durch das WorkFlex-Team aus internationalen Anwälten und weiteren Compliance-Experten, die im Vorfeld alle steuerlichen und rechtlichen Risiken eliminieren. Sollten während des Auslandsaufenthaltes doch Schwierigkeiten auftreten, übernimmt WorkFlex die volle Haftung. „Wir lösen alle Compliance-Hürden. Mit 0 % Verwaltungsaufwand, 0 % Risiko und 100 % Transparenz,“ so WorkFlex Co-Founder und Geschäftsführer Pieter Manden. Manden war lange Zeit in der Remote Work Compliance bei PwC tätig und kennt die diversen Fallstricke internationalen Arbeitens: von den nötigen Arbeitsberechtigungen, einer möglichen Betriebsstätten-Problematik über Lohnsteuerverpflichtungen, Absicherung der Sozialversicherung bis hin zum geltenden Arbeitsrecht vor Ort. „Die Situation ist sehr komplex und von Land zu Land unterschiedlich. Bei jeder Workation muss man sich anschauen: Wie sind die Regularien zwischen dem Heimatland und dem Zielland. Geht mein deutscher Arbeitnehmer auf Workation nach Mallorca, gelten z. B. andere Regeln als für einen Arbeitnehmer mit indischer Nationalität. Ebenso spielen u. a. die Länderkombination und Hierarchien eine Rolle: Für einen Geschäftsführer gelten andere Regeln als für einen Praktikanten – um nur einige Beispiele zu nennen.“ Wer dabei nicht rechtskonform ist, dem können Bußgelder, Abschiebung und Geschäftsverbote drohen.

WorkFlex bietet jedem Mitarbeitenden direkten Zugang, um seinen Wunsch für einen Auslandsaufenthalt einzugeben, den der Vorgesetzte im zweiten Schritt prüft und freigeben muss. Im nächsten Schritt wird das Risiko individuell durch die WorkFlex-Experten bewertet und alle weiteren nötigen Maßnahmen und Verwaltungsaufgaben eingeleitet. Immer in Abstimmung und Transparenz mit dem Kunden. „Unsere Mission ist es, die Grenzen für mobiles Arbeiten im Ausland zu erweitern. Compliance ist dabei kein Hindernis mehr – und damit der Weg frei für ein erfolgreiches Employer Branding. Hunderte Unternehmen nutzen WorkFlex bereits, darunter Tech- und Biotechnologieunternehmen und Beratungsagenturen wie beispielsweise Biontech, Vodafone, Flix oder Scout24,so Patrick Koch.

Die Möglichkeit, temporär aus dem Ausland zu arbeiten, gibt zudem internationalen Mitarbeitenden die Möglichkeit, öfter in ihrer Heimat bei der Familie zu sein. Aber auch wenn nicht jeder Mitarbeitende Workation-Angebote in Anspruch nehmen kann oder möchte: „Es ist ein klares Signal, wenn man als Arbeitgeber bereit ist, diesen Benefit zu ermöglichen. Das zeigt deutlich, wie sehr das Thema Vertrauen und die New Work Arbeitskultur im Unternehmen verankert ist,“ so die Gründer.

* Quelle: McKinsey & Company / McKinsey Quarterly Article 12/22 „European talent is ready to walk out the door. How should companies respond“

Über die Contentway GmbH

Contentway ist eine führende, preisgekrönte Content-Marketing-Agentur, die spezialisierte medienübergreifende Kampagnen erstellt. Die Kampagnen werden mit den führenden Tageszeitungen sowie online auf unseren Nachrichten- und Partner-Webseiten verbreitet.

Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Inhalte unserer Kunden ihr Zielpublikum erreichen und beeinflussen. Um ein Maximum an Aufmerksamkeit und Ergebnissen zu erzielen, werden alle unsere Kampagnen von Grund auf mit einem hohen Maß an journalistischer Qualität und strengen redaktionellen Richtlinien erstellt. Alle Kampagnen werden von uns intern produziert und über führende europäische Medien wie Tageszeitungen, Zeitschriften und viele der führenden Nachrichten- und Branchen-Websites verbreitet.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Contentway GmbH
Neue Burg 1
20457 Hamburg
Telefon: +49 (40) 874074-00
http://contentway.eu/

Ansprechpartner:
Sarah Larbi
Aus- und Weiterbildung
Telefon: +49 40 8740 7427
E-Mail: sarah.larbi@contentway.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel