Posted in Allgemein

BGH-Entscheidung zu Skonti: Apotheken verlieren letzten Einkaufsvorteil

BGH-Entscheidung zu Skonti: Apotheken verlieren letzten Einkaufsvorteil Posted on 8. Februar 2024

Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das Skonti bei verschreibungspflichtigen (Rx) Medikamenten über 3,15 Prozent verbietet, hat in der Pharmabranche für erhebliche Unruhe gesorgt. Die Entscheidung bedeutet einen herben Schlag für Apotheken, die nun ihren letzten Einkaufsvorteil eingebüßt haben.

Die Zurückweisung der Revision gegen das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts wirft jedoch mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Die Argumentation des BGH, dass die gesetzliche Zahlungsfälligkeit sofort bei Lieferung eintrete, mag rechtlich korrekt sein, lässt jedoch die Realitäten der Apothekenpraxis außer Acht. Eine sofortige Zahlungsfälligkeit mag für andere Branchen sinnvoll sein, aber im sensiblen Bereich der Medikamentenversorgung könnten die Auswirkungen verheerend sein.

Die Betonung, dass die Vertragsparteien die Rechtfertigung für Skonti selbst schaffen, lässt Raum für Spekulationen und wirft die Frage auf, ob der BGH hier die tatsächlichen Bedingungen und Herausforderungen der Pharmaindustrie ausreichend berücksichtigt hat. Die pauschale Ablehnung von Skonti über 3,15 Prozent ohne eine klare Definition von Bindungsfristen oder detaillierten Rechtfertigungsmöglichkeiten wirkt in diesem Kontext wenig durchdacht.

In einem Umfeld, in dem die Medikamentenpreise bereits gesetzlich festgelegt sind, verschärft dieses Urteil die wirtschaftlichen Bedingungen für Apotheken zusätzlich. Die juristische Klarheit, die das Urteil zu schaffen versucht, lässt dabei die wirtschaftlichen Realitäten außer Acht.

Kommentar:

Das BGH-Urteil, das Skonti bei Rx-Medikamenten über 3,15 Prozent untersagt, ist nicht nur ein Rückschlag für Apotheken, sondern wirft auch ernsthafte Fragen zur Praktikabilität und Sinnhaftigkeit der Entscheidung auf. Die Betonung der sofortigen Zahlungsfälligkeit ignoriert die komplexen Abläufe im pharmazeutischen Handel und könnte langfristig die finanzielle Stabilität der Apotheken gefährden.

Die vage Formulierung, dass die Vertragsparteien die Rechtfertigung für Skonti selbst schaffen, lässt Raum für Missverständnisse und Unsicherheiten. Die Entscheidung scheint die spezifischen Herausforderungen und Bedingungen der Pharmaindustrie nicht angemessen zu berücksichtigen.

Die pauschale Ablehnung von Skonti über 3,15 Prozent ohne klare Leitlinien zu Bindungsfristen und detaillierten Rechtfertigungsmöglichkeiten könnte zu einer unnötigen Belastung für Apotheken führen, die bereits unter regulatorischen Einschränkungen leiden. Insgesamt wirft dieses Urteil mehr Fragen auf als es beantwortet und lässt Raum für Zweifel an der Praxisnähe und Ausgewogenheit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel