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Apotheken-Nachrichten von heute: E-Rezept-Start, Lieferengpässe, und Enthüllungen

Apotheken-Nachrichten von heute: E-Rezept-Start, Lieferengpässe, und Enthüllungen Posted on 16. Januar 2024

Bei den aktuellen Apotheken-Nachrichten steht der holprige Start des E-Rezepts in Deutschland im Fokus. Lieferengpässe bei der HIV-Prophylaxe und eine Enthüllung über manipulierte Reichweitenangaben von Elektroautos werfen ebenfalls Schlaglichter auf aktuelle Geschehnisse. DocMorris startet eine innovative Werbekampagne, während Krankenhäuser finanzielle Hilfe fordern. Bundesgesundheitsminister Lauterbach präsentiert eine Notfallreform, und ein Skandal um illegalen Paxlovid-Verkauf erschüttert das Vertrauen. Umsatzentwicklungen bei DocMorris, Herausforderungen bei Hilfsmittel-E-Rezepten und Neues zur digitalen Gesundheitsreform runden die Nachrichten ab. Bleiben Sie informiert über wichtige Entwicklungen im deutschen Gesundheitssektor!

Digitales Rezept: Startschwierigkeiten erfordern verstärkte Unterstützung und Aufklärung

Der bundesweite Start des E-Rezeptes hat, trotz der lang erwarteten Einführung des digitalen Rezeptes zur Förderung der Gesundheitsdigitalisierung, zu erheblichen Herausforderungen und Unzufriedenheit in Apotheken und Arztpraxen geführt. Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) äußerte sich kritisch und betonte, dass die flächendeckende Umsetzung des E-Rezeptes zwar überfällig gewesen sei, jedoch die mangelnde Einbindung der Apotheken in den Prozess zu Frustration bei Leistungserbringern und Patienten geführt habe.

Besonders hob Gerlach das Fehlen der elektronischen Signatur des ausstellenden Arztes bei einigen E-Rezepten in den ersten Tagen hervor, was die Einlösung in Apotheken erschwerte. Die Ministerin machte das Bundesgesundheitsministerium für diese Startschwierigkeiten verantwortlich und bemängelte, dass die Bedenken und Anliegen der Apotheken zu wenig Beachtung fanden. Ihrer Ansicht nach hätte die Bundesregierung durch verstärkte Unterstützung der Leistungserbringer solche Frustrationen vermeiden können.

Gerlach bedauerte zudem, dass der bayerische Vorschlag für eine Aufklärungskampagne zur Einführung des E-Rezeptes bei den Bürgern nicht den gewünschten Erfolg erzielte, was den holprigen Start zusätzlich erklären könne. Sie betonte die Notwendigkeit, die Bevölkerung stärker in den Prozess einzubeziehen, um Ängste und Unsicherheiten abzubauen.

Die Ministerin warnte davor, dass das E-Rezept nicht zum Selbstzweck werden dürfe und keinesfalls als zusätzliche Belastung für Leistungserbringer und die Bevölkerung empfunden werden sollte. Um die digitale Transformation, insbesondere die Einführung des E-Rezeptes, finanziell zu bewältigen, wiederholte Gerlach die Forderung Bayerns nach einem Praxiszukunftsgesetz, das niedergelassenen Ärzten Unterstützung bieten soll.

In einem aktiven Schritt zur Förderung der Digitalisierung in Arztpraxen kündigte die Ministerin das bayerische Projekt "Health Care BY Your Side" an. Dieses digitale Ökosystem soll die Implementierung des E-Rezeptes unterstützen und gleichzeitig eine optimale Wissensvermittlung für die Bürger gewährleisten. Gerlach teilte mit, dass auf den Social-Media-Kanälen Beiträge zur Anwendung des E-Rezeptes veröffentlicht werden. Zusätzlich appellierte sie an die privaten Krankenversicherungen, rasch eine Lösung für die Integration des E-Rezeptes zu finden.

E-Rezept-Einführung: Holpriger Start verursacht Mehraufwand in Apotheken

In der dritten Woche nach der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts zeigt sich, dass der Start holprig verläuft und für zusätzlichen Mehraufwand in Apotheken sorgt. Laut einer aktuellen Umfrage von aposcope unter Apothekenteams benötigt die Belieferung eines E-Rezepts im Durchschnitt etwa fünf Minuten mehr Zeit im Vergleich zu herkömmlichen Papierrezepten.

Der erhöhte Zeitaufwand betrifft dabei 73 Prozent der befragten Apotheker:innen, die angeben, dass die Abwicklung von E-Rezepten im Vergleich zu Papierrezepten mehr Zeit in Anspruch nimmt. Inhaber:innen investieren dabei mehr Zeit als Filialleiter:innen (84 Prozent im Vergleich zu 65 Prozent).

Betrachtet man den durchschnittlichen Mehraufwand pro Vorgang, beläuft sich dieser auf etwa fünf Minuten. Selbst nach Bereinigung um Ausreißer, die besonders viel oder wenig Zeit benötigen, zeigt der Median einen zusätzlichen Zeitaufwand von drei Minuten. Hochgerechnet auf die Woche und basierend auf durchschnittlich 414 E-Rezepten pro Apotheke ergibt sich im Zeitraum vom 10. Januar bis 16. Januar 2024 ein Mehraufwand von 35 Stunden pro Apotheke.

Probleme bei der Verarbeitung von E-Rezepten sind seit Jahresbeginn bei 79 Prozent der Befragten aufgetreten. Herausforderungen liegen unter anderem in Freitextverordnungen, verspäteten Signaturen durch verschreibende Personen, fehlerhaften Berufsbezeichnungen, unvollständigen Angaben zur Dosierung und technischen Problemen. Durchschnittlich sind 21 Prozent der E-Rezepte fehlerhaft (Median 15 Prozent), wovon wiederum durchschnittlich 20 Prozent nicht korrigiert werden können (Median 10 Prozent).

Trotz dieser Herausforderungen bewerten die Befragten das E-Rezept im Durchschnitt mit einer Drei minus. Mehr als die Hälfte der Befragten (56 Prozent) glaubt dennoch an eine erfolgreiche Einführung des E-Rezepts im Laufe dieses Jahres.

Zukunftsweisende Cybersicherheit: Die Schlüsselrolle von Cyberversicherungen für Apotheken

Im Kontext der Cyberversicherung und der sich ständig wandelnden Bedrohungslandschaft im digitalen Zeitalter nehmen Apotheken eine besondere Stellung ein. In einer Zeit, in der die Digitalisierung alle Aspekte des Geschäftslebens durchdringt, sind Apotheken zunehmend auf moderne IT-Infrastrukturen angewiesen, um ihre Betriebsabläufe effizient zu gestalten. Gleichzeitig sehen sie sich mit den wachsenden Herausforderungen und Risiken im Bereich der Cybersicherheit konfrontiert, die spezielle Schutzmaßnahmen erfordern.

Die Bedeutung von Cyberversicherungen für Apotheken geht über den reinen finanziellen Schutz hinaus und entwickelt sich zu einem integralen Bestandteil einer umfassenden Sicherheitsstrategie. Angesichts der stetig steigenden Anzahl von Cyberangriffen, insbesondere im Gesundheitssektor, ist es unerlässlich, dass Apotheken gezielte Maßnahmen ergreifen, um sich vor potenziellen Bedrohungen zu schützen.

Die Herausforderungen, die Apotheken im digitalen Umfeld bewältigen müssen, sind vielfältig. Von der Sicherung sensibler Patientendaten bis zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von Medikamenteninformationen und der reibungslosen Abwicklung von Bestellvorgängen – die digitale Transformation bringt sowohl Chancen als auch Risiken mit sich. In diesem Kontext gewinnt die Cyberversicherung für Apotheken an Bedeutung, um nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch mögliche Rufschädigungen und Betriebsunterbrechungen zu minimieren.

Eine effektive Cyberversicherungsstrategie für Apotheken sollte jedoch über die rein finanzielle Absicherung hinausgehen. Sie erfordert proaktive Maßnahmen zur Prävention von Cyberangriffen, die Erkennung von Schwachstellen in der IT-Infrastruktur und eine effiziente Reaktion im Falle eines Sicherheitsvorfalls. Darüber hinaus spielen zusätzliche Dienstleistungen, die von Cyberversicherern angeboten werden, eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der gesamten Sicherheitsarchitektur.

Diese Zusatzleistungen können IT-Risikobewertungen umfassen, um die individuellen Anforderungen und Gefahrenpotenziale von Apotheken zu identifizieren und zu adressieren. Schulungsprogramme für Mitarbeiter sind ebenso wichtig, um ein Bewusstsein für IT-Sicherheitsbedrohungen zu schaffen und präventive Maßnahmen zu fördern. Ein umfassendes Notfallmanagement durch IT-Sicherheitsexperten und Cybersicherheits-Forensiker rundet das Leistungspaket ab und gewährleistet, dass im Ernstfall angemessen reagiert werden kann.

Es ist entscheidend zu betonen, dass die Auswahl einer geeigneten Cyberversicherung für Apotheken nicht nur den finanziellen Schutz im Blick haben sollte, sondern auch die ganzheitliche Sicherheitsstrategie stärkt. Die enge Zusammenarbeit mit Experten, insbesondere IT-Forensikern, ist unerlässlich, um eine umfassende Risikobewertung vorzunehmen, Cyberangriffe zu entschlüsseln und eine effektive Schadensregulierung zu gewährleisten.

In diesem dynamischen Umfeld bietet die speziell für Apotheken entwickelte Cyber-Police von Aporisk eine erstklassige Lösung. Diese innovative Versicherung berücksichtigt sämtliche relevanten Risiken und ermöglicht Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich um mögliche Versicherungslücken sorgen zu müssen. Die richtige Cyberversicherung kann somit einen entscheidenden Beitrag zur finanziellen Stabilität und zum reibungslosen Betrieb einer Apotheke leisten.

Alarmierende Lieferengpässe bei HIV-Prophylaxe gefährden Prävention und Therapie

Lieferengpässe bei der HIV-Prophylaxe: Die Wirkstoffkombination Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil, bekannt unter dem Markennamen Truvada, die für die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) gegen HIV eingesetzt wird, leidet seit Oktober unter anhaltenden Lieferproblemen. Insbesondere betroffen sind die Produkte Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil-ratiopharm, Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil Heumann und Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil Hormosan. Diese Engpässe könnten sich voraussichtlich bis ins Frühjahr erstrecken, was Warnungen vor einem möglichen Anstieg der HIV-Neuinfektionen hervorruft.

Gemäß dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist die Kostenübernahme für die PrEP durch die Krankenkassen seit 2019 gesetzlich geregelt. Personen ab 16 Jahren, die ein erhöhtes Risiko für eine HIV-Infektion aufweisen, darunter Partner:innen von HIV-Patient:innen und homosexuelle Männer, die ungeschützten Geschlechtsverkehr hatten, können diese Wirkstoffkombination verschrieben bekommen.

Stefan Mauss, Vorstandsmitglied der Vertretung ambulant tätiger HIV-Mediziner (dagnä), warnte bereits Ende November vor den potenziellen Auswirkungen der Lieferengpässe. Die Wirkstoffkombination spielt nicht nur eine entscheidende Rolle in der PrEP, sondern ist auch ein wesentlicher Bestandteil der antiretroviralen Therapie von HIV-Patient:innen. Die Umstellung auf alternative Medikamente kann nicht nur kostspielig sein, sondern auch vermehrt zu Nebenwirkungen führen.

Die Engpässe haben bereits zu Verunsicherung unter den Patienten geführt, und es gibt Berichte über regionale Unterbrechungen in der PrEP-Versorgung. Ein Sprecher der Deutschen Aidshilfe betont, dass es entscheidend ist, dass Patienten in dieser Situation den Kontakt zu ihren Ärzten suchen und sich gegebenenfalls an auf HIV spezialisierte Apotheken wenden, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen.

Die Dauer der kritischen Versorgungssituation bleibt vorerst unklar, aber es wird darauf gehofft, dass sich die Lage entspannen wird, wenn der Hersteller Ratiopharm, der den größten Marktanteil in Deutschland innehat, die Lieferungen wieder aufnehmen kann. In der Zwischenzeit wird die Möglichkeit einer Umstellung von der täglichen Einnahme auf eine anlassbezogene Einnahme in Betracht gezogen, um Medikamente zu sparen. Diese Option sollte jedoch nur dann erwogen werden, wenn die HIV-Risiken absehbar und zeitlich eingrenzbar sind.

DocMorris startet innovative Werbekampagne für E-Rezept mit Familie Gesundberg          

Arzneimittelversender DocMorris hat eine umfassende crossmediale Werbekampagne zum E-Rezept gestartet. In einer Pressemitteilung vom Montag gab das Unternehmen bekannt, dass die Kampagne Werbespots mit der fiktiven Familie Gesundberg beinhalten wird. Ähnlich wie die ABDA mit ihrem Protagonisten Ferdinand möchte DocMorris in kurzen Clips demonstrieren, wie einfach es ist, ein E-Rezept einzulösen oder rezeptfreie Produkte bei ihnen zu bestellen. Der Prozess erfolgt durch einen Scan des ausgedruckten E-Rezept-Tokens mithilfe der DocMorris-App, begleitet von dem Slogan: "Apotheke, einfach verlässlich."

Marie Pietzcker, Director Brand and Content Marketing bei DocMorris, betonte die Position des Unternehmens als erste Anlaufstelle für Rezepte und die Gewährleistung einer schnellen Versorgung mit Medikamenten. Die Marke stehe für patientenorientierten Service, pharmazeutische Fachkompetenz, Sicherheit und Zuverlässigkeit. Die Kampagne wurde eingeführt, um diese Werte zu unterstreichen.

Die Pressemitteilung hebt hervor, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen zunehmend als entscheidendes Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb betrachtet wird. DocMorris strebt an, den Menschen mit dieser Marketingkampagne zu zeigen, wie die Digitalisierung das Leben im Gesundheitswesen bereichern und vereinfachen kann.

Ein bemerkenswertes Detail ist die Ähnlichkeit der Werbespots zum E-Rezept von DocMorris und denen der ABDA, die beide einem ästhetischen Prinzip folgen, das an die Filme des US-Regisseurs Wes Anderson erinnert. Dieser Stil wird in den sozialen Medien seit geraumer Zeit kopiert, obwohl Wes Anderson in Interviews seine Unzufriedenheit darüber kundgetan hat.

Krankenhäuser in Finanznot: Kommunen fordern rasche Milliardenhilfen

Inmitten wachsender finanzieller Herausforderungen für deutsche Krankenhäuser sehen sich mehr als 100 Einrichtungen einem möglichen Aus gegenüber, sollte die Regierung ihre Reformpläne nicht rasch umsetzen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnt vor drohenden Insolvenzen und betont die Dringlichkeit der Maßnahmen, während Kommunen und Landkreise größere und schnellere Milliardenhilfen als bisher vorgesehen fordern.

Nach einem Spitzentreffen mit Vertretern der Kommunen und Landkreise in Berlin äußerte sich Uwe Brandl, Präsident des Städte- und Gemeindebundes, besorgt über die potenziell zu späten Reformen: "Die Reformpläne, die kommen wahrscheinlich zu spät für die Häuser, die in Not sind." Er forderte zusammen mit Landkreistag-Präsident Reinhard Sager sofortige Hilfen zur Verbesserung der Liquidität der Kliniken.

Lauterbach drängte darauf, ein bereits im Bundestag beschlossenes Krankenhausgesetz auch im Bundesrat zu genehmigen, um kurzfristig über sechs Milliarden Euro an Liquidität für die Kliniken freizusetzen. Der Minister warnte davor, dass mehr als 100 Krankenhäuser ohne dieses Gesetz im Jahr 2024 Insolvenz anmelden könnten.

Zentraler Bestandteil der Reformpläne ist neben den Milliardenhilfen für Tariflohnsteigerungen der Aufbau eines "Transparenzverzeichnisses". Patienten sollen online Informationen darüber erhalten, wie viel Erfahrung eine Klinik bei bestimmten Leistungen hat. Die Länder haben das Gesetz zunächst zurückgewiesen, und es muss im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erörtert werden.

Die Städte- und Gemeindevertreter unterstützen grundsätzlich die Reformpläne, sehen jedoch die Befreiungswirkung nicht in dem gewünschten Umfang. Landkreistag-Präsident Sager warnte vor einer steigenden Anzahl von Kliniken in finanziellen Schwierigkeiten, insbesondere nach den Belastungen durch die Corona-Pandemie und den Anstieg der Energiepreise.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz unterstrich die Bedeutung des Transparenzgesetzes für die Patienten, warnte jedoch vor einer Unterversorgung im ländlichen Bereich, wenn Krankenhäuser vorzeitig schließen. Die Krankenkassen lehnen zusätzliches Geld ab und betonen die Notwendigkeit gezielter Veränderungen anstelle von flächendeckenden Finanzhilfen.

SARS-CoV-2: Einzigartige Gefahr für Autoimmunität und Long Covid – Die Notwendigkeit von Booster-Impfungen betont

In einer Präsentation auf dem Fortbildungskongress Pharmacon in Schladming erläuterte Professor Dr. Rolf Marschalek von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main die besondere Herausforderung, die das Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Autoimmunerkrankungen darstellt. Der pharmazeutische Biologe hob hervor, dass das Genom von SARS-CoV-2, mit seinen etwa 30.000 RNA-Codons und 28 kodierten Eiweißen, eine Synthese der viralen Proteine über ein Polyprotein durchläuft. Dieses Polyprotein, bestehend aus 16 Bausteinen, wird von viralen Proteasen zerteilt, darunter die Papain-ähnliche Protease (PLPro) und die virale Hauptprotease (3CLPro).

Ein besonders bedeutsamer Aspekt liegt in den Erkennungssequenzen dieser Proteasen auf menschlichen Proteinen. Diese Sequenzen treten deutlich häufiger auf als bei anderen viralen Proteasen. Laut Marschalek können PLPro und 3CLPro etwa ein Drittel des menschlichen Proteoms zerschneiden, was im Vergleich zu anderen Viren eine dramatisch hohe Zahl ist.

Die Möglichkeit von SARS-CoV-2, Neoantigene zu bilden, die Autoimmunreaktionen auslösen können, wurde durch Studien bestätigt. In einer Untersuchung aus dem Jahr 2020 waren neun von zehn Antikörpern bei genesenen Covid-19-Patienten Autoantikörper. Besonders häufig richteten sich diese Autoantikörper gegen G-Protein-gekoppelte Rezeptoren (GPCR), die eine Schlüsselrolle bei Entzündungsprozessen, Zellwachstum und Zelldifferenzierung spielen.

Trotz der potenziellen Gefahren für Autoimmunerkrankungen betonte Marschalek, dass das Immunsystem Sicherungsmechanismen aufweist, um dies zu verhindern. Dennoch könne SARS-CoV-2 Autoimmunität auslösen, was die Besonderheit dieses Erregers unterstreicht. Das Risiko für Long Covid steige mit jeder weiteren Infektion, daher sei es ratsam, sich mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff mehrfach boostern zu lassen.

In diesem Zusammenhang wies Marschalek auf eine aktuelle bevölkerungsbasierte Studie aus Schweden hin, die zeigte, dass eine erste Impfdosis das Post-Covid-Risiko um 21 Prozent senkte, zwei Dosen um 59 Prozent und drei oder mehr Dosen sogar um 73 Prozent. Diese Ergebnisse unterstreichen die Wichtigkeit wiederholter Impfungen, um das Risiko von Langzeiteffekten zu minimieren.

US-Behörden decken auf: Tesla und andere Hersteller manipulieren Reichweitenangaben von Elektroautos – Apotheken auch betroffen

In einer bahnbrechenden Enthüllung haben US-Behörden aufgedeckt, dass Tesla und andere Autohersteller systematisch die Reichweitenangaben ihrer Elektrofahrzeuge manipulieren. Die Untersuchungen zeigen, dass nicht nur Tesla, sondern auch andere namhafte Hersteller in der Branche in betrügerischer Absicht handeln, indem sie potenziellen Käufern unrealistische Reichweitenversprechen machen.

Die US-Regulierungsbehörden haben Tesla dazu gezwungen, die bisherige Praxis zu ändern und transparentere Angaben zu liefern. Diese Entwicklung wirft nicht nur ein Schlaglicht auf die Glaubwürdigkeit von Elektroautoherstellern, sondern stellt auch die gesamte Branche vor die Herausforderung, verlässliche Informationen über die Leistungsfähigkeit ihrer Fahrzeuge bereitzustellen.

Experten zufolge ist das Manipulieren von Reichweitenangaben nicht auf Tesla beschränkt, sondern erstreckt sich auf verschiedene Automobilunternehmen weltweit. Diese Enthüllung zeigt sich besonders brisant, da auch Apotheken in die Praktiken der unehrlichen Reichweitenangaben verwickelt sind.

Inmitten dieser Kontroverse wird deutlich, dass es höchste Zeit ist, dass deutsche Behörden ähnliche Schritte wie ihre US-Kollegen unternehmen. Eine strikte Überwachung und Regulierung der Reichweitenangaben wird nicht nur das Vertrauen der Verbraucher stärken, sondern auch einen fairen Wettbewerb in der boomenden Elektroautoindustrie sicherstellen.

Die Verbraucher, die sich beim Kauf von Elektrofahrzeugen auf die angegebenen Reichweiten verlassen, sind die Leidtragenden dieser fragwürdigen Geschäftspraktiken. Die realen Reichweiten fallen oft deutlich geringer aus als versprochen, was zu Unzufriedenheit und Enttäuschung bei den Käufern führt.

Die Enthüllungen aus den USA werden voraussichtlich weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Automobilbranche haben. Die Forderung nach mehr Transparenz und Ehrlichkeit bei den Angaben zur Reichweite von Elektrofahrzeugen wird lauter, und die Autohersteller müssen sich auf eine neue Ära der Verantwortlichkeit einstellen.

Innovative Gesundheitsreform: Apotheken und Integrierte Notfallzentren für effiziente Notfallversorgung in Deutschland

In einer bahnbrechenden Initiative zur Neugestaltung des deutschen Gesundheitssystems hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute die Eckpunkte einer umfassenden Notfallreform vorgestellt. Das Ziel der Reform besteht darin, die Notfallversorgung für Patient:innen zu optimieren und dabei insbesondere die Erreichbarkeit von Ärzt:innen außerhalb der regulären Sprechzeiten zu verbessern.

Die vorgelegten Maßnahmen beinhalten die verstärkte Vernetzung von Terminservicestellen mit Rettungsleitstellen, um die raschere Vergabe von Behandlungsterminen zu ermöglichen. Finanzielle Unterstützung durch die gesetzliche Krankenversicherung und die Kassenärztlichen Vereinigungen soll den Ausbau dieser Servicestellen fördern.

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung einer bundesweit einheitlichen notdienstlichen Akutversorgung. Rund um die Uhr sollen telemedizinische Dienste sowie Hausbesuche insbesondere für immobile Patient:innen verfügbar sein. Dabei besteht die Möglichkeit, qualifiziertes nichtärztliches Personal oder den Rettungsdienst einzubeziehen, während die ärztliche Kompetenz durch Telemedizin sichergestellt wird.

Um die Patienten besser zu steuern und überflüssige Belastungen von Notaufnahmen zu vermeiden, sieht die Reform die flächendeckende Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) vor. Diese sollen digital vernetzt sein und aus Notaufnahmen, einer zentralen Ersteinschätzungsstelle sowie einer KV-Notdienstpraxis bestehen. Festgelegte Öffnungszeiten sollen eine konsistente Verfügbarkeit gewährleisten.

Ein bemerkenswerter Aspekt der Reform ist die geplante verstärkte Kooperation zwischen Integrierten Notfallzentren und Apotheken. Durch Kooperationsvereinbarungen könnten Apotheken in unmittelbarer Nähe kurzfristig benötigte Arzneimittel abgeben. Zudem sollen INZ die Möglichkeit haben, Termine für die Weiterbehandlung zu vergeben.

Die Reform, die eng mit der bevorstehenden Rettungsdienstreform verknüpft ist, erfährt Zustimmung von den Grünen. Janosch Dahmen, Sprecher für Gesundheitspolitik bei den Grünen, betont, dass die Maßnahmen die Versorgung im medizinischen Notfall verbessern und das Personal im Rettungsdienst sowie in den Notaufnahmen entlasten werden. Die erwartete bundesweite Vernetzung der Leitstellen wird als überfällig betrachtet und als Schlüssel für eine qualitativ bessere Versorgung angesehen.

Ein Referentenentwurf zur Notfallreform soll in Kürze veröffentlicht werden, mit dem Ziel, das Gesetz im Januar 2025 in Kraft treten zu lassen. Die Reformpläne weisen auf eine fortschrittliche Entwicklung im Gesundheitswesen hin, die darauf abzielt, die Effizienz der Notfallversorgung zu steigern und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen.

E-Rezept-Einführung: Apotheke in Aachen verzeichnet spürbaren Rückgang und warnt vor Trend zum Versandhandel

In den zwei Wochen nach der obligatorischen Einführung des E-Rezepts verzeichnet die Karolinger Apotheke in Aachen einen spürbaren Rückgang bei der Anzahl der eingegangenen Rezepte. Dr. Milad Khosravani, Inhaber der Apotheke, äußert seine Sorgen über den mittelfristigen Verlust des Standortvorteils, den das Ärztehaus bietet, und warnt vor einem potenziellen Trend zum Versandhandel.

Der Rückgang der Rezepte ist auf die vermehrte Nutzung des E-Rezepts zurückzuführen. Khosravani gibt an, dass viele Ärzte ihre Rezepte erst nach der Sprechstunde oder am Nachmittag bzw. Abend unterzeichnen. Dies führt zu Verzögerungen, da die Apotheke ohne die erforderliche Signatur keinen Zugriff auf das Rezept hat. Patienten reagieren darauf mit Unverständnis, insbesondere wenn es um dringend benötigte Medikamente geht, die nicht sofort verfügbar sind.

Dr. Khosravani prognostiziert einen möglichen Trend hin zum Versandhandel, da Patienten die Möglichkeit haben, ihre E-Rezepte direkt an den Versandhändler zu senden, anstatt persönlich in der Apotheke vorbeizugehen. Er betont, dass ältere Menschen durchaus technikaffin sind und es oft unbequem ist, mehrmals bei schlechtem Wetter laufen zu müssen.

Der Apotheker äußert auch Bedenken hinsichtlich möglicher neuer Gesetze, insbesondere wenn Ärzte nur noch jährlich abrechnen können. Dies würde den Patienten den Weg in die Praxis und die Apotheke ersparen. Um dem entgegenzuwirken, unterstreicht Khosravani die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit den Arztpraxen, insbesondere da viele Praxen unerwartet schnell auf das E-Rezept umgestellt haben und möglicherweise überfordert sind.

Er hebt hervor, dass eine gute Kooperation mit den Praxen wichtig ist, und betont persönliche Schritte, die unternommen wurden, um beispielsweise die Prozedur der Komfortsignatur vorzustellen. Dennoch bleibt der Rezeptschwund eine Herausforderung, solange nicht sofortige Signaturen möglich sind. Trotz einer hohen Kooperationsbereitschaft seitens der Arztpraxen bedauert Khosravani diese Entwicklung.

Skandal um Corona-Medikament: Ermittlungen gegen Apotheken wegen illegalen Verkaufs von Paxlovid

In einer aktuellen Entwicklung wurde bekannt, dass mehrere Apotheken in Deutschland unter dem Verdacht stehen, das staatlich beschaffte Corona-Medikament Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir, Pfizer) illegal verkauft zu haben. Dies soll zu einem erheblichen finanziellen Schaden in Millionenhöhe geführt haben. Bundesweit laufen derzeit umfassende Ermittlungsverfahren, wobei mehr als 25 Staatsanwaltschaften Strafanzeigen gegen Apotheker:innen eingeleitet haben sollen. Bemerkenswert ist, dass der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) derzeit die genauen Details dieser Verfahren nicht bekannt sind.

Diese Vorwürfe kommen etwa ein Jahr, nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) begonnen hat, die Bestellungen des Medikaments beim Großhandel mit der Anzahl der ärztlichen Verordnungen abzugleichen. Bereits zu diesem Zeitpunkt bestand der Verdacht, dass einzelne Apotheken Paxlovid illegal weiterverkauft haben könnten. Als Reaktion darauf wurde die Bestellmenge gedeckelt, und es wurden Strafanzeigen erstattet.

Aktuellen Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung zufolge fanden nun bundesweite Durchsuchungen in mehreren Apotheken statt, darunter in Berlin, Bayern, Frankfurt am Main und Hamburg. Während die Ermittlungen in vielen Fällen noch andauern, wurden die Verfahren in Darmstadt und Hannover mangels Tatverdachts bereits eingestellt.

Benjamin Rohrer, der Kommunikationschef der Abda, betont, dass seiner Organisation die genauen Einzelheiten der Verfahren nicht bekannt sind. Dennoch sichert er die volle Unterstützung der Apothekerverbände bei den Ermittlungen zu. Rohrer unterstreicht klar, dass der Handel oder Export des staatlichen Corona-Medikaments rechtlich nicht zulässig ist und bei Verstößen strafrechtlich verfolgt wird.

Die Abda geht davon aus, dass Straftaten nur in wenigen Einzelfällen vorgekommen sind und appelliert an eine differenzierte Betrachtung, ohne alle Apotheken in Deutschland unter Generalverdacht zu stellen. Nach Abschluss der Strafverfahren haben die Landesapothekerkammern das Recht, berufsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Die Abda geht davon aus, dass die Landesapothekerkammern die Ermittlungsverfahren genau beobachten werden.

InfectoPharm importiert 50.000 Packungen Salbutamol-Spray aus Spanien zur Sicherung der Arzneimittelversorgung

In Reaktion auf einen festgestellten Versorgungsmangel von Salbutamol-haltigen Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform ergreift die Firma InfectoPharm Maßnahmen, um die kontinuierliche Versorgung auf dem deutschen Markt sicherzustellen. Aufgrund von bereits im Sommer aufgetretenen Engpässen bei Salbutamol, einem lebenswichtigen Medikament bei akuten Asthmaanfällen, greift das Unternehmen auf eine Ausnahmegenehmigung zurück und importiert vorübergehend 50.000 Packungen Salbutamol-Spray aus Spanien.

Die 50.000 Einzel-Packungen des Salbutamol-Sprays, mit dem Namen Salbutamol Aldo-Union 100 ug/Sprühstoß, werden ab dem 1. Februar 2024 über den Großhandel verfügbar sein. Die Packungen, mit der PZN 19196980, stammen aus Spanien und sind in fremdsprachiger Aufmachung. Die Verteilung erfolgt nach Marktanteil an den Großhandel, wobei Apotheken direkt nicht beliefert werden, um eine gerechte Verteilung sicherzustellen.

Dr. Markus Rudolph, Mitglied der Geschäftsführung von InfectoPharm, betont die Bedeutung des zügig initiierten Imports, um die kritische Versorgungslage auf dem deutschen Markt zeitnah zu mildern. Sollte die Lage weiterhin prekär bleiben, besteht die Option, kurzfristig weitere Ware zu besorgen.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass seit August 2023 ein vergleichbares Medikament namens Ventoline, in französischer Aufmachung, auf dem Markt verfügbar ist. Diese Importware muss vorrangig an AOK-Versicherte abgegeben werden, da sie bis Ende Januar als Rabattarzneimittel gilt. Weitere Rabattverträge wurden mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg geschlossen.

Gemäß dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) sollen ab dem 1. Februar 2024 Rabattverträge für definierte Arzneimittel, einschließlich des Salbutamol Dosieraerosols aus Spanien, nicht mehr möglich sein. Das Importarzneimittel kann somit gleichrangig in der Apotheke abgegeben werden.

InfectoPharm führt in Deutschland auch das Salbutamol-Präparat Bronchospray Autohaler im Portfolio, das speziell für Kinder als "Königslösung" gilt, obwohl es einen geringen Marktanteil hat. Salbutamol, als Beta-Sympathomimetikum, bindet selektiv an die Beta-2-Adrenozeptoren der Bronchialmuskulatur und wird aufgrund seiner schnellen Wirkung und bronchienerweiternden Effekte bei akuten Asthmaanfällen eingesetzt.

Apothekenreformpläne: Zwischen Hoffnungen und Herausforderungen

Im Zuge der geplanten Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform durch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) liegt das Eckpunktepapier vor, das in der Apothekenbranche auf unterschiedliche Reaktionen stößt. Der Bundesvorstand von Adexa, Andreas May, betont, dass Angestellte genau hinsehen müssen, um positive Aspekte zu finden.

Einer der Schwerpunkte des Eckpunktepapiers ist die Schaffung von Honoraranreizen für Apotheken in ländlichen Regionen, um eine gerechtere Verteilung zu erreichen. Dies beinhaltet unter anderem eine Erhöhung der Vergütung für Nacht- und Notdienste sowie die Absenkung des erhöhten Apothekenabschlags. Des Weiteren ist eine stufenweise Anpassung des prozentualen Anteils der Apothekenvergütung von 3 Prozent auf 2 Prozent vorgesehen.

May äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen dieser Vorschläge. Er argumentiert, dass die geplante Erhöhung der Notdiensthonorare nicht ausreicht, um das gesamte Team angemessen zu entlohnen. Die avisierten 50 Millionen Euro würden lediglich etwa 2.780 Euro pro Apotheke pro Jahr ausmachen.

Ein weiterer Aspekt der Reformpläne betrifft die Digitalisierung und den Ausbau der Telepharmazie. Laut den Vorschlägen des Ministers sollen erfahrene Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) unter bestimmten Bedingungen vorübergehend Apotheken öffnen und die Arzneimittelabgabe übernehmen dürfen. Diese Idee stößt auf Kritik seitens Thomas Benkert, dem Präsidenten der Bundesapothekerkammer, und auch May äußert Bedenken. Die fehlende Ausbildung der PTA für die Leitung einer Apotheke sowie die ungeklärte Haftungsfrage werden als potenzielle Probleme genannt.

May warnt davor, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen keine nachhaltige Stärkung der Vor-Ort-Apotheken und der Arzneimittelversorgung darstellen könnten. Er befürchtet, dass die Apothekenteams weiterhin unter Druck geraten und qualifiziertes Personal letztendlich in andere Arbeitsbereiche abwandern könnte.

Insgesamt bleibt die Frage nach nachhaltigen Gewinnen und einer effektiven Stärkung der Apothekenstruktur im Raum, während die Diskussion um die Reformpläne des Gesundheitsministers fortgesetzt wird.

DocMorris: Umsatzrückgang in 2023, aber Aufschwung durch E-Rezept und App-Strategie

Im Geschäftsjahr 2023 vermeldet die führende Versandapotheke DocMorris einen leichten Umsatzrückgang von 7,4 Prozent in Lokalwährungen auf 1,04 Milliarden Franken. Insbesondere auf dem Hauptmarkt Deutschland verzeichnete das Unternehmen einen Erlübniseinbruch von 7,1 Prozent auf 976 Millionen, während das restliche Europa-Geschäft um fast 13 Prozent auf 60 Millionen zurückging. Nicht in diesen Zahlen enthalten ist das an die Migros verkaufte Schweizer Geschäft.

Trotz dieser Herausforderungen konnte DocMorris gegen Ende des Geschäftsjahres einen erfreulichen Aufschwung verbuchen. Das Schlussquartal brachte einen Umsatzanstieg von 14,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 281 Millionen Franken. Diese Entwicklung markierte eine deutliche Beschleunigung im Vergleich zum dritten Quartal 2023.

Besondere Aufmerksamkeit richtet DocMorris auf den deutschen Markt und das E-Rezept. Im vierten Quartal des vergangenen Jahres verzeichnete das Unternehmen einen signifikanten Anstieg in der Nutzung des E-Rezepts. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Ausstellung von E-Rezepten in deutschen Arztpraxen verpflichtend. DocMorris berichtet, dass bereits über 60 Prozent aller Rezepte in Arztpraxen elektronisch ausgestellt wurden. Die Versandapotheke plant, in den kommenden Wochen eine eigene App gemäß den Gematik-Spezifikationen zu starten. Diese ermöglicht es Patienten, ihre E-Rezepte unkompliziert und sicher über die DocMorris-App mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und ohne PIN einzulösen.

In Bezug auf die finanzielle Performance kündigt DocMorris an, die vollständigen Geschäftszahlen für 2023 am 21. März zu veröffentlichen. Für das bereinigte Betriebsergebnis (Ebitda) wird weiterhin ein Wert zwischen minus 30 und minus 40 Millionen Franken erwartet, im Vergleich zu einem Minus von 78 Millionen im Jahr 2022. Für das laufende Jahr 2024 strebt das Unternehmen an, die Gewinnschwelle beim bereinigten Betriebsergebnis zu erreichen. Mittelfristig bleibt die operative Zielmarge unverändert bei 8 Prozent.

Digitale Gesundheitsreform in Deutschland: Herausforderungen und Chancen bei der Einführung von Hilfsmittel-E-Rezepten

In Deutschland gibt es derzeit eine komplexe Situation bezüglich der Ausstellung und Belieferung von Hilfsmittel-E-Rezepten. Obwohl die verbindliche Einführung dieser digitalen Verordnungen erst für den 1. Juli 2027 vorgesehen ist, werden bereits jetzt in Apotheken entsprechende Rezepte für Hilfsmittel wie Pen-Nadeln und Kompressionsstrümpfe eingereicht. Diese sollen jedoch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht beliefert werden.

Die European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices (Eurocom) warnt vor möglichen Gefahren für die Versorgung und zusätzlichem bürokratischem Aufwand in den Arztpraxen durch eine vorzeitige Anwendung der digitalen Verordnungen. Ein weiterer Aspekt sind die wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da Sanitätsfachhändler und orthopädische Betriebe erst ab dem 1. Januar 2026 in der Lage sein werden, E-Rezepte anzunehmen und abzurechnen.

Die aktuelle Situation wird zusätzlich kompliziert, da aus wettbewerbsrechtlichen Gründen Apotheken versehentlich ausgestellte Hilfsmittel-E-Rezepte nicht beliefern dürfen. Dies könnte zu einer Doppelbelastung für Arztpraxen und Patienten führen. Eurocom betont, dass Hilfsmittel derzeit noch nicht per E-Rezept verordnet und eingelöst werden können. Stattdessen müssen Praxen ein Muster-16-Formular ausstellen.

Um sich auf die zukünftige Einführung von Hilfsmittel-E-Rezepten vorzubereiten, haben sieben große Krankenkassen bereits im Vorjahr Verträge mit Industriepartnern abgeschlossen. Diese Vereinbarungen ermöglichen ab 2024 die papierlose Verordnung von orthopädischen Hilfsmitteln wie Kniebandagen, Schuheinlagen und Kompressionsstrümpfen. Es wird betont, dass Apotheken nicht verpflichtet sind, Hilfsmittel-E-Rezepte anzunehmen und zu beliefern.

Diese Entwicklungen spiegeln die aktuellen Bemühungen wider, die digitale Gesundheitsinfrastruktur zu verbessern, stehen jedoch vor Herausforderungen hinsichtlich der Umsetzung und Integration in die bestehenden Prozesse im Gesundheitswesen.

Skandal um Paxlovid: Anklage gegen Apothekerin erschüttert Vertrauen in Medikamentenvertrieb

In einem aktuellen Fall aus Baden-Baden steht eine Apothekerin unter Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts illegaler Geschäfte mit dem Corona-Medikament Paxlovid. Die Anklage wirft der Apothekerin vor, 1393 Einheiten Paxlovid ins Ausland verkauft zu haben, wobei die genauen Abnehmer nicht bekannt sind, jedoch Hinweise in Richtung Osten vorliegen. Die Behörde erhebt gegen die Apothekerin Untreue in 63 Fällen und wirft ihr unter anderem unerlaubtes Großhandeltreiben vor. Der entstandene Schaden wird auf über 900.000 Euro beziffert.

Bereits Anfang 2023 fielen im Bundesgesundheitsministerium (BMG) Ungereimtheiten bezüglich der vom Ministerium gestellten Paxlovid-Bestände auf. Einige Apotheken hatten Bestellungen getätigt, die weit über die üblichen Mengen hinausgingen. Nach bundesweiten Durchsuchungen im Dezember sind mehrere Verfahren im Gange, darunter sechs in Berlin und fünf in Bayern. In Berlin allein soll ein Schaden von drei Millionen Euro durch den vermeintlichen illegalen Handel mit Paxlovid entstanden sein. Bundesweit haben mehr als 25 Staatsanwaltschaften Strafanzeigen gegen Apotheker:innen erstattet, wobei einige Verfahren bereits eingestellt wurden.

In Bayern laufen derzeit fünf Verfahren gegen acht Apotheken. Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) und polizeiliche Einsatzkräfte haben im Dezember Apotheken in Oberbayern, Mittelfranken, Oberfranken und der Oberpfalz durchsucht. Der Verdacht besteht darin, dass Paxlovid unter Missachtung der BMG-Vorgaben verkauft und unterschlagen wurde, wobei auch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) im Raum stehen. Zahlreiche Dokumente, teilweise digital, wurden sichergestellt und befinden sich derzeit in der Auswertung. Die Bestellungen von Paxlovid in Bayern bewegen sich von einer mittleren dreistelligen Anzahl bis zu knapp 2500 Packungen.

Über die genaue Anzahl der unterschlagenen Packungen und den damit verbundenen Schaden kann derzeit nur spekuliert werden, da die Ermittlungen noch am Anfang stehen. In einzelnen Verfahren könnten jedoch Schäden in Millionenhöhe entstehen, so der Oberstaatsanwalt. Der Bundesgesundheitsministerium hatte Paxlovid bei Pfizer bestellt und pro Packung 650 Euro bezahlt, was mit dem nun angegebenen Schaden übereinstimmen soll. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf mögliche Missstände im Umgang mit dringend benötigten Medikamenten während der Covid-19-Pandemie.

Glucura: Innovative DiGA setzt auf personalisierte Glukosemessungen zur Optimierung der Diabetes-Therapie

Die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) Glucura hat Anfang Januar vorläufige Aufnahme in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gefunden. Die App richtet sich an Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die nicht mit Insulin behandelt werden. Ärzte können Glucura verschreiben, und Patienten haben die Möglichkeit, die "App auf Rezept" bei ihrer Krankenkasse zu beantragen.

Glucura, entwickelt von Perfood, zeichnet sich als DiGA durch die erstmalige Nutzung individueller Glukosemessungen aus, um personalisierte Ernährungsempfehlungen für erwachsene Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 anzubieten. Über einen Continuous-Glucose-Monitoring(CGM)-Sensor messen die Nutzer über zehn Tage ihre Gewebeglukose-Werte und führen parallel ein Ernährungs- und Aktivitätstagebuch in der Glucura-App. Anschließend analysiert die DiGA die Daten mittels eines speziellen Algorithmus und gibt individuelle Empfehlungen für die Ernährung aus. Personalisierte Wochenziele werden vorgeschlagen, und Nutzer können festlegen, auf welche Ziele sie sich fokussieren möchten. Zusätzlich bietet die App Rezept- und Bewegungstutorials sowie Informationen zur Erkrankung, ausgewogener Ernährung und Bewegung. Die Nutzungsdauer beträgt drei Monate und kann bei Bedarf verlängert werden. Eingegebene Daten können auch exportiert und den Ärzten als PDF zur Verfügung gestellt werden.

Die strengen Vorgaben für die Aufnahme von DiGA in das BfArM-Verzeichnis erfordern unter anderem den Nachweis eines positiven Versorgungseffekts oder medizinischen Nutzens durch den Hersteller. Dieser Nachweis kann auch nachträglich innerhalb von zwölf Monaten durch Studien eingereicht werden. Glucura ist vorläufig gelistet und zeigte in einer Pilotstudie mit 64 Probanden vielversprechende Ergebnisse. Der HbA1c-Wert sank um -0,79 Prozentpunkte im Vergleich zur Standardbehandlung, und doppelt so viele Patienten erreichten den therapeutischen Zielbereich. Aktuell läuft eine randomisiert-kontrollierte Studie, um die Wirksamkeit weiter zu überprüfen.

Diabetes-Patienten können ein Rezept für Glucura von ihrem Arzt erhalten und dieses per App, E-Mail oder Post an ihre gesetzliche Krankenkasse senden. Die Krankenkasse stellt einen Freischaltcode aus, den die Nutzer auf der Website www.glucura.de eingeben, um den CGM-Sensor mit weiterem Informationsmaterial per Post zu erhalten. Nutzer laden anschließend die Glucura-App und die App des jeweiligen CGM-Sensorherstellers herunter. Alternativ können Patienten mit nachgewiesener Diabetesdiagnose und Ausschluss einer Insulin-Behandlung diese Informationen direkt im Online-Mitgliederbereich oder in der Krankenkassen-App hochladen.

Patentstreit zwingt Apple zur Deaktivierung von Blutsauerstoffmessung in US-Smartwatches

Im Zuge eines Patentstreits hat Apple beschlossen, die Funktion zur Messung des Blutsauerstoffgehalts in seinen neuesten Smartwatches auf dem US-Markt zu deaktivieren. Diese Entscheidung wurde aufgrund von Gerichtsunterlagen am Montag bekanntgegeben.

Die Medizintechnik-Firma Masimo hatte zuvor einen Importstopp für die Apple Watch in den USA erwirkt und gab nun bekannt, dass die US-Zollbehörde die von Apple vorgeschlagene Lösung akzeptiert hat. Details der Vereinbarung bleiben vorerst unter Verschluss, da Apple bestimmte Teile als vertraulich einstuft. Laut Berichten von Bloomberg hat Apple bereits modifizierte Versionen der aktuellen Modelle, nämlich der Apple Watch Series 9 und der Apple Watch Ultra 2, an seine Einzelhandelsstandorte in den USA verschickt.

Der Hintergrund des Rechtsstreits liegt in dem Vorwurf von Masimo, dass Apple in seinen Uhren eine patentierte Technologie zur Messung des Blutsauerstoffgehalts ohne entsprechende Lizenz verwendet. Masimo konnte im Oktober vor der US-Handelsbehörde ITC erfolgreich gegen Apple klagen, was zu einem vorläufigen Importverbot der betroffenen Apple Watch-Modelle in die USA führte. Dieser Streit hat jedoch keine Auswirkungen auf den Verkauf der betroffenen Geräte in anderen Ländern, und bereits verkaufte Uhren in den USA können die Blutsauerstoffmessfunktion weiterhin nutzen. Apple hat gegen die ITC-Entscheidung Berufung eingelegt und versucht gleichzeitig, den Importstopp während des anhängigen Verfahrens auszusetzen.

Europäische Gesundheitssysteme: Analyse zeigt zunehmende Ungleichheiten nach der Pandemie

In ihrem aktuellen Synthesebericht beleuchtet die EU-Kommission den aktuellen Zustand der Gesundheitssysteme in Europa sowie die zentralen Reformen und Investitionen der vergangenen Jahre. Insbesondere im Anschluss an die Covid-19-Pandemie zeigt die Analyse eine Verschiebung der Prioritäten in den europäischen Gesundheitssystemen, wodurch Ungleichheiten zwischen den Mitgliedsländern weiter zunehmen.

Deutschland verzeichnet derzeit die höchsten Gesundheitsausgaben in Europa, wobei der größte Anteil in den stationären Sektor und die ambulante Versorgung fließt. Während der Pandemie stieg der Anteil öffentlicher Zuschüsse erheblich, und die aus eigener Tasche zu zahlende Summe für Patienten liegt mit 12 Prozent im EU-Vergleich am unteren Ende. Interessanterweise weist Dänemark trotz geringerem Versicherungsschutz für Arzneimittel höhere Gesundheitsausgaben pro Kopf auf.

In Ländern wie Tschechien und Ungarn belastet ein erheblicher Teil der Haushaltsausgaben den Arzneimittelsektor, während in Frankreich auf den Notstand im Gesundheitssystem mit einer Delegation von Aufgaben an Krankenschwestern und Apotheker reagiert wird, um Ärzte zu entlasten, insbesondere in unterversorgten Gebieten.

Italien hingegen verzeichnet trotz öffentlicher Zuschüsse höhere aus eigener Tasche finanzierte Gesundheitsausgaben, vor allem für ambulante fachärztliche Versorgung und Arzneimittel. In Lettland und Rumänien stoßen Bürger auf Herausforderungen wie hohe Arzneimittelkosten und ungedeckten Bedarf an medizinischer Versorgung. Die Slowakei hat mit einer Gesetzesänderung auf den begrenzten Zugang zu innovativen Arzneimitteln reagiert, um den Druck auf die öffentlichen Haushalte zu erhöhen.

Die EU-Kommission betont zudem den Mangel an Personal zur Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in vielen Mitgliedstaaten. Zukünftige Maßnahmen sollten darauf abzielen, sektorenübergreifend zu arbeiten, um die bestehenden Ungleichgewichte in der europäischen Gesundheitsversorgung effektiver auszugleichen.

Atezolizumab erhält Zulassung als subkutane Krebsimmuntherapie: Neue Perspektiven für die Behandlung

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die Zulassung für Atezolizumab in einer neuen subkutanen Formulierung mit dem Namen Tecentriq® SC erteilt, wie vom Hersteller Roche bekannt gegeben wurde. Diese Zulassung erstreckt sich auf sämtliche Indikationen, für die auch die intravenöse Verabreichung von Tecentriq möglich ist.

Atezolizumab, ein Checkpoint-Inhibitor der Krebsimmuntherapie, ist ein humanisierter monoklonaler Immunglobulin-G1-Antikörper. Seine Wirkungsweise besteht darin, direkt an das PD-L1 (Programmed Death-Ligand 1) auf Tumorzellen und/oder tumorinfiltrierenden Immunzellen zu binden, um die Signalweiterleitung zu unterbinden und die antitumorale Immunantwort zu reaktivieren. Die vorherige intravenöse Form von Tecentriq ist für verschiedene maligne Tumoren zugelassen, darunter Lungen-, Brust-, Leber- und Blasenkrebs. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 38.000 Patienten in Europa mit diesem Medikament behandelt.

Die subkutane Form von Tecentriq, so Roche, bietet deutliche Vorteile in Form einer erheblich verkürzten Applikationszeit. Die subkutane Injektion dauert lediglich etwa sieben Minuten im Vergleich zu den 30 bis 60 Minuten einer intravenösen Infusion. Tecentriq SC gilt als die erste PD-L1-Krebsimmuntherapie in subkutaner Anwendungsform.

Die Zulassung dieser neuen Darreichungsform basiert auf Daten der Phase-IB/III-Studie IMscin001 mit etwa 370 vorbehandelten Patienten, die an fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) litten. Die Ergebnisse zeigten, dass die Wirkstoffkonzentrationen im Blut nach subkutaner Gabe vergleichbar mit der intravenösen Verabreichung waren. Auch das progressionsfreie Überleben, die objektive Ansprechrate und die Inzidenz von Anti-Atezolizumab-Antikörpern wiesen vergleichbare Ergebnisse in der Phase-III-Studie auf. Aktualisierte Daten zum medianen Gesamtüberleben und anderen Wirksamkeitsendpunkten von Tecentriq SC wurden als mit früheren Studienergebnissen vergleichbar gemeldet, ohne neue Sicherheitssignale.

Die subkutane Form von Atezolizumab wird in Kombination mit rekombinanter menschlicher Hyaluronidase PH20 (Enhanze®-Technologie von Halozyme Therapeutics) verabreicht. Diese Kombination ermöglicht eine schnelle Aufnahme des Antikörpers in den Blutkreislauf, was im August 2023 in Großbritannien erstmals zugelassen wurde.

Medikationsanalyse bei Parkinson-Patient: Schluckbeschwerden als Herausforderung in der Therapieoptimierung

In einem Pflegeheim, das sich an die Apotheke wandte, wurde Alarm geschlagen: Das Pflegepersonal hatte Schwierigkeiten, einem 81-jährigen Parkinson-Patienten die morgendlichen Medikamente zu verabreichen, da dieser unter erheblichen Schluckbeschwerden litt. Die Pharma4u pDL-Akademie griff dieses Thema in ihrer Webinarreihe "100 Medikationsanalysen später" auf, nachdem die S2k-Leitlinie zur Parkinson-Krankheit kürzlich überarbeitet wurde.

Die angestellte Apothekerin Franziska Lemmer aus der "Homecare"-Abteilung der Albert Schweitzer Apotheke in Düsseldorf stellte den aktuellen Fall vor. Das Pflegepersonal des betroffenen Heims hatte sich an Lemmer gewandt, da der behandelnde Neurologe nicht reagierte und der Hausarzt keine Änderungen an der fachärztlichen Medikation vornehmen wollte. Der Patient hatte neben Parkinson auch Diagnosen wie Vorhofflimmern, Neuropathien, Nieren- und Herzinsuffizienz. Schluckbeschwerden, Schlafstörungen und Juckreiz wurden als Hauptprobleme genannt.

Mit insgesamt 16 verschiedenen Medikamenten, darunter Levodopa-Präparate, Muskelrelaxantien, Schmerzmittel und kardiovaskuläre Medikamente, stellte Lemmer den komplexen Fall vor. In einer gemeinsamen Diskussion mit Fachexperten wurden arzneimittelbezogene Probleme (ABP) identifiziert und Lösungsvorschläge erarbeitet.

Die Schlüsselvorschläge beinhalteten eine Optimierung der Parkinson-Medikation, insbesondere aufgrund der Schluckbeschwerden des Patienten. Hier wurde empfohlen, die morgendliche L-Dopa-Dosis von Hartkapseln auf schnell lösliche Tabletten umzustellen und eine zusätzliche retardiert dosierte L-Dopa-Dosis abends zu verabreichen. Auch die Schmerzmedikation wurde überprüft, wobei aufgrund kardiovaskulärer Erkrankungen Ibuprofen ausgeschlossen wurde. Neuigkeiten in der Parkinson-Leitlinie wurden betont, insbesondere die Präferenz von Gabapentin gegenüber Pregabalin bei neuropathischen Schmerzen.

Ein weiterer Vorschlag war die Anpassung aller Dosierungen an die eingeschränkte Nierenfunktion des Patienten, mit besonderem Augenmerk auf Apixaban und möglicherweise eine Reduzierung der Antihypertensiva aufgrund des grenzwertig niedrigen Blutdrucks. Probleme mit der niedrigen Dosierung von Vitamin D und der Verordnung von Dimenhydrinat gegen Übelkeit wurden ebenfalls identifiziert.

Die Referenten wiesen auf das grundlegende Problem hin, dass Fachärzte, insbesondere Neurologen, Heimpatienten selten besuchen, während Hausärzte zögern, fachärztliche Medikationen zu ändern. Dies könnte bei Patienten mit Schluckbeschwerden zu schwerwiegenden Problemen führen. Trotz wiederholter Anfragen hat die Apothekerin bisher keine Rückmeldung vom Neurologen erhalten, bleibt jedoch optimistisch, dem Patienten helfen zu können. Die Präsentation unterstrich die Bedeutung von Medikationsanalysen und deren Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung.

Kommentar:

Die Einführung des E-Rezeptes markiert einen bedeutenden Schritt in der Gesundheitsdigitalisierung, jedoch sind die anfänglichen Schwierigkeiten bedauerlich. Ministerin Gerlach weist zurecht auf die mangelnde Einbindung der Apotheken hin und betont die Notwendigkeit einer stärkeren Bürgeraufklärung. Um Frustration zu vermeiden, sollte die Bundesregierung die Leistungserbringer besser unterstützen und die Einführung des E-Rezeptes als Chance für eine effektive digitale Transformation begreifen.

Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts zeigt sich in den Apotheken mit einem durchschnittlichen Mehraufwand von fünf Minuten pro Belieferung im Vergleich zu Papierrezepten. Die Umstellung verläuft nicht reibungslos, wobei 73 Prozent der Apotheker:innen einen höheren Zeitaufwand bestätigen. Inhaber:innen investieren mehr Zeit als Filialleiter:innen (84 vs. 65 Prozent). Hochgerechnet auf eine Woche ergibt sich ein Mehraufwand von 35 Stunden pro Apotheke. Probleme bei der Verarbeitung, insbesondere durch Freitextverordnungen und technische Schwierigkeiten, beeinflussen 79 Prozent der Apotheken seit Jahresbeginn. Trotzdem glauben 56 Prozent an eine erfolgreiche Einführung des E-Rezepts in diesem Jahr.

Die Cybersicherheit von Apotheken in der digitalen Ära ist entscheidend. Neben finanzieller Absicherung sollten Apotheken auf ganzheitliche Cybersicherheitsstrategien setzen, die proaktive Maßnahmen, Risikobewertungen und Mitarbeiterschulungen umfassen. Zusätzliche Dienstleistungen der Cyberversicherung, wie Notfallmanagement durch IT-Experten, sind essenziell. Die spezielle Cyber-Police von Aporisk bietet eine umfassende Lösung, um Apotheken vor Cyberbedrohungen zu schützen und ihre finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

Die anhaltenden Lieferengpässe bei der HIV-Prophylaxe sind äußerst besorgniserregend, da sie nicht nur die PrEP, sondern auch die antiretrovirale Therapie für HIV-Patienten beeinträchtigen. Der Mangel an Alternativen zur Wirkstoffkombination Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil verschärft die Situation. Es ist von größter Wichtigkeit, dass die Behörden und Hersteller schnellstmöglich Maßnahmen ergreifen, um die Versorgung zu gewährleisten und einen möglichen Anstieg der HIV-Neuinfektionen zu verhindern. Die Betroffenen sollten sich umgehend mit ihren Ärzten und spezialisierten Apotheken in Verbindung setzen, um adäquate Lösungen zu finden.

DocMorris setzt mit seiner neuen crossmedialen Werbekampagne zum E-Rezept auf die Darstellung der unkomplizierten Nutzung durch die fiktive Familie Gesundberg. Die Betonung der schnellen Versorgung und der Werte von DocMorris spiegeln den Fokus auf patientenorientierten Service und Zuverlässigkeit wider. Die Kampagne unterstreicht zudem die wachsende Bedeutung der Digitalisierung im Gesundheitswesen als entscheidendes Wettbewerbsmerkmal. Interessanterweise folgen die Werbespots ästhetisch der ABDA-Kampagne und erinnern an den Stil des Filmregisseurs Wes Anderson, trotz dessen Unmut über Kopien in den sozialen Medien.

Die Forderung der Kommunen und Landkreise nach größeren und schnelleren Milliardenhilfen für deutsche Krankenhäuser unterstreicht die akute finanzielle Notlage vieler Einrichtungen. Die Reformpläne der Bundesregierung scheinen nicht ausreichend, um eine drohende Insolvenzwelle abzuwenden. Die zentrale Forderung nach "frischem Geld im System" unterstreicht die dringende Notwendigkeit, die Liquidität der Kliniken kurzfristig zu verbessern. Die Debatte um das Transparenzgesetz und die grundlegende Klinikfinanzreform verdeutlicht die Komplexität der Herausforderungen. Es bleibt abzuwarten, inwiefern die politischen Entscheidungsträger in der Lage sind, zeitnah effektive Maßnahmen zu ergreifen und die finanzielle Stabilität des Gesundheitssystems zu gewährleisten.

Die Präsentation von Professor Dr. Rolf Marschalek auf dem Pharmacon-Kongress hebt die einzigartige Herausforderung von SARS-CoV-2 hervor, Autoimmunerkrankungen auszulösen. Die Fähigkeit des Virus, etwa ein Drittel des menschlichen Proteoms zu beeinflussen, betont die potenziellen Risiken. Trotz immunologischer Sicherungsmechanismen zeigt sich, dass SARS-CoV-2 Autoimmunität triggern kann. Marschalek unterstreicht die Dringlichkeit von Booster-Impfungen, um das Long-Covid-Risiko zu reduzieren, gestützt durch aktuelle Studien aus Schweden, die die Wirksamkeit wiederholter Impfungen betonen.

Die Enthüllungen über die Manipulation von Elektroauto-Reichweiten durch Tesla und andere Hersteller sind äußerst besorgniserregend. Dies unterstreicht die Notwendigkeit für strengere Kontrollen und Transparenz in der Branche. Die Verbraucher verdienen verlässliche Informationen, und die Behörden müssen sicherstellen, dass Unternehmen ihre Versprechen einhalten. Der Skandal verdeutlicht die Dringlichkeit einer internationalen Überwachung, um das Vertrauen in die Elektromobilität zu stärken und fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

Die vorgestellte Notfallreform unter der Führung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach markiert einen bedeutenden Schritt zur Optimierung der deutschen Gesundheitsversorgung. Die geplante bundesweit einheitliche notdienstliche Akutversorgung und der flächendeckende Aufbau von Integrierten Notfallzentren sind wegweisende Maßnahmen, um eine effizientere Patientenlenkung und Entlastung von überfüllten Notaufnahmen zu erreichen. Die geplante Kooperation zwischen Integrierten Notfallzentren und Apotheken unterstreicht zudem den ganzheitlichen Ansatz. Die Reform, eng verknüpft mit der bevorstehenden Rettungsdienstreform, verdient Anerkennung für ihren Fokus auf verbesserte Erreichbarkeit, telemedizinische Lösungen und eine qualitativ hochwertige Versorgung im Notfall.

Die Einführung des E-Rezepts in der Karolinger Apotheke in Aachen zeigt bereits nach zwei Wochen einen spürbaren Rückgang bei den eingegangenen Rezepten. Inhaber Dr. Milad Khosravani warnt vor einem möglichen Trend zum Versandhandel und betont die Herausforderungen durch zeitverzögerte Rezeptsignaturen seitens der Ärzte. Eine enge Zusammenarbeit mit den Praxen sei entscheidend, um den Rezeptschwund zu minimieren und die Effizienz des neuen Systems zu verbessern.

Die aktuellen Vorwürfe gegen Apotheken, das staatlich beschaffte Corona-Medikament Paxlovid illegal verkauft zu haben, werfen ernsthafte Fragen zur Integrität des Gesundheitssystems auf. Die laufenden Ermittlungsverfahren auf Bundesebene verdeutlichen die Notwendigkeit einer umfassenden Aufklärung. Es ist wichtig, die Unschuldsvermutung aufrechtzuerhalten, während gleichzeitig sicherheitsrelevante Verstöße konsequent verfolgt werden. Ein transparenter Umgang mit dieser Angelegenheit ist entscheidend, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Apotheken und das Gesundheitssystem als Ganzes zu bewahren.

Die Entscheidung von InfectoPharm, vor dem Hintergrund eines akuten Versorgungsmangels 50.000 Packungen Salbutamol-Spray aus Spanien zu importieren, stellt einen wichtigen Schritt dar, um die kritische Versorgungslage auf dem deutschen Markt zu mildern. Die schnelle Reaktion des Unternehmens ermöglicht es, temporär Engpässe zu überbrücken und Patienten mit akutem Bedarf zu versorgen. Die Koordination mit dem Großhandel und die Ausnahmegenehmigung zeigen, dass flexibles Handeln in der Pharmabranche essenziell ist, um lebensrettende Medikamente zugänglich zu machen.

DocMorris verzeichnete im Jahr 2023 einen leichten Umsatzrückgang, insbesondere in Deutschland. Trotzdem zeigt das Schlussquartal einen positiven Trend, begleitet von einem deutlichen Anstieg in der Nutzung des E-Rezepts. Die bevorstehende Einführung einer eigenen App und die strategische Ausrichtung auf digitale Einlösemöglichkeiten für E-Rezepte könnten zukünftig die Position von DocMorris stärken. Die vollständigen Geschäftszahlen im März werden weiteren Einblick bieten.

Die aktuelle Situation rund um die vorzeitige Einreichung von Hilfsmittel-E-Rezepten in deutschen Apotheken wirft wichtige Fragen auf. Die Warnung von Eurocom vor potenziellen Versorgungsproblemen und bürokratischem Mehraufwand unterstreicht die Komplexität dieser Entwicklungen. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken und die Unmöglichkeit, versehentlich ausgestellte E-Rezepte zu beliefern, verdeutlichen die Herausforderungen im aktuellen Übergangsprozess. Die bereits geschlossenen Verträge zwischen großen Krankenkassen und Industriepartnern für die papierlose Verordnung ab 2024 sind ein Schritt in die richtige Richtung, doch es bleibt abzuwarten, wie effektiv diese Maßnahmen die bestehenden Probleme adressieren können.

Die Anklage gegen die Apothekerin aus Baden-Baden wegen illegaler Geschäfte mit Paxlovid wirft ein alarmierendes Licht auf potenzielle Missstände im Umgang mit lebenswichtigen Medikamenten. Die entstandenen Schäden, nicht nur finanziell, sondern auch in Bezug auf die Vertrauenswürdigkeit des Gesundheitssystems, sind besorgniserregend. Es ist von höchster Wichtigkeit, dass solche Fälle gründlich untersucht und angemessen bestraft werden, um die Integrität des Arzneimittelvertriebs zu schützen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten.

Die vorläufige Aufnahme der DiGA Glucura ins BfArM-Verzeichnis markiert einen bedeutenden Schritt in der digitalen Therapiebegleitung von Diabetes mellitus Typ 2. Die personalisierten Ernährungsempfehlungen basierend auf individuellen Glukosemessungen könnten die Selbstmanagement-Fähigkeiten der Patienten stärken. Die vielversprechenden Ergebnisse der Pilotstudie deuten auf einen potenziellen medizinischen Nutzen hin. Die genaue Beobachtung in der laufenden randomisiert-kontrollierten Studie wird jedoch entscheidend sein. Insgesamt zeigt Glucura einen innovativen Ansatz, wie digitale Technologien die Gesundheitsversorgung optimieren können.

Die Deaktivierung der Blutsauerstoffmessfunktion in Apples neuesten Smartwatches in den USA aufgrund eines Patentstreits mit Masimo zeigt die Herausforderungen im Bereich Technologiepatente. Die akzeptierte Lösung seitens der US-Zollbehörde ermöglicht Apple den Verkauf modifizierter Modelle vorerst weiter. Der fortgesetzte Rechtsstreit unterstreicht die Bedeutung von Lizenzierungsabkommen und die Komplexität des Schutzes geistigen Eigentums in der Technologiebranche.

Der aktuelle Synthesebericht der EU-Kommission verdeutlicht die zunehmenden Ungleichheiten in den europäischen Gesundheitssystemen nach der Covid-19-Pandemie. Während Deutschland die höchsten Gesundheitsausgaben aufweist, betont die Analyse Herausforderungen wie hohe Arzneimittelkosten in Ländern wie Tschechien und Ungarn. Die Delegation von Aufgaben an Krankenschwestern und Apotheker in Frankreich sowie die verstärkte sektorenübergreifende Zusammenarbeit werden als Reaktionen auf systemische Notstände hervorgehoben. Zukünftige Anstrengungen sollten darauf abzielen, die bestehenden Ungleichgewichte effektiver auszugleichen und insbesondere den Mangel an psychischer Gesundheitsversorgungspersonal anzugehen.

Die Zulassung von Atezolizumab in subkutaner Form (Tecentriq® SC) durch die EMA markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Krebsimmuntherapie. Die verkürzte Applikationszeit und vergleichbare Wirksamkeitsdaten, gestützt auf die IMscin001-Studie, deuten darauf hin, dass diese Neuerung für Patienten und Ärzte gleichermaßen vorteilhaft ist. Die Kombination mit Hyaluronidase PH20 bietet eine vielversprechende Lösung zur schnellen Aufnahme des Antikörpers. Roche setzt damit einen neuen Standard in der subkutanen Anwendung von PD-L1-Inhibitoren.

Der vorliegende Fall eines 81-jährigen Parkinson-Patienten mit schweren Schluckbeschwerden verdeutlicht die Herausforderungen in der medikamentösen Therapie älterer, multimorbider Menschen. Die vorgeschlagenen Optimierungen der Parkinson-Medikation, insbesondere die Umstellung auf schnell lösliche Tabletten und eine zusätzliche retardiert dosierte Dosis, sowie die Überprüfung der Schmerzmedikation, zeugen von einem sorgfältigen, patientenzentrierten Ansatz. Die Anpassung aller Dosierungen an die eingeschränkte Nierenfunktion unterstreicht die Notwendigkeit einer individuellen Therapie. Das grundlegende Problem der fehlenden Facharztbesuche in Pflegeheimen wird hier erneut deutlich. Die Apothekerin Lemmer zeigt mit ihrer engagierten Medikationsanalyse, dass solche Überlegungen nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch einen entscheidenden Einfluss auf die Patientenversorgung haben können.

In Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen und Chancen im Gesundheitswesen bleibt zu hoffen, dass künftige Entwicklungen von einer umfassenden Zusammenarbeit aller Akteure geprägt sind, um eine qualitativ hochwertige, zugängliche und sichere Gesundheitsversorgung für alle Bürger zu gewährleisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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