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Apotheken-Nachrichten von heute – Update

Apotheken-Nachrichten von heute – Update Posted on 11. Januar 2024

Herzlich willkommen zu den Apotheken-Nachrichten! In dieser Ausgabe beleuchten wir die aktuellen Geschehnisse im deutschen Gesundheitssektor. Von digitalen Rezeptumstellungen über Kostenexplosionen bis hin zu wegweisenden Entscheidungen des Gesundheitsministers – bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklungen in der Apothekenwelt.

Digitale Rezeptumstellung: Herausforderungen in Apotheken zeigen Schulungsbedarf auf

In der Markt-Apotheke von Kleve, unter der Leitung von Silke Hans, zeichnete sich kürzlich ein bemerkenswertes Beispiel für die Herausforderungen im Zusammenhang mit E-Rezepten ab. Eine Patientin, die ein Medikament mit einem Aut-idem-Vermerk verordnet bekommen hatte, sollte mit dem digitalen Rezept bedient werden. Das Problem entstand, als das verschriebene Präparat zum Zeitpunkt der Einlösung nicht verfügbar war. Ein Anruf bei der Arztpraxis sollte Klarheit schaffen, doch stattdessen begann ein irritierendes Hin und Her.

Die Apotheke bemühte sich, das Substitutionsverbot aufheben zu lassen, indem sie die Praxis kontaktierte. Die Praxis behauptete jedoch, dass die Patientin das Aut-idem-Kreuz bewusst gewählt hatte. Silke Hans versuchte, zu vermitteln und schlug vor, dass die Praxis die Korrektur des Rezepts selbst vornehmen könne, da es sich um ein E-Rezept handelte. Trotz dieser Lösungsmöglichkeit bestellte die Praxis die Patientin erneut ein. Bei ihrem nächsten Besuch stellte sich heraus, dass das Aut-idem-Kreuz nicht entfernt wurde, sondern lediglich die Reihenfolge der Präparate auf dem E-Rezept geändert wurde. Das führte dazu, dass die Patientin abermals zur Praxis geschickt werden musste, was nicht nur zu Frustration, sondern auch zu einer Verweigerung des erneuten Besuchs in der Apotheke führte.

Silke Hans, die Inhaberin der Apotheke, zeigte sich über derartige Fehler empört und betonte die Unzulässigkeit solcher Missgeschicke. Sie kritisierte das Fehlen eines Validators, der sicherstellen sollte, dass fehlerhafte oder unvollständige Rezepte nicht die Praxis verlassen. In einem Vergleich zu Online-Bestellungen wies sie darauf hin, dass ein leeres Pflichtfeld sofort auffallen würde und bezweifelte, dass dies schwer zu programmieren sei.

Die Apothekerin wies darauf hin, dass Ärzte in ihrer Region wiederholt Rezepte ohne erforderliche Angaben ausstellen. Sie äußerte ihren Unmut darüber, dass Apotheken kontinuierlich die Fehler beheben müssten, während viele Praxen offensichtlich nicht ausreichend auf die Anforderungen des E-Rezepts vorbereitet seien. Einige Praxen seien sich nicht einmal bewusst, dass sie ihre E-Rezepte quittieren und signieren müssen, was zu zusätzlichen Schwierigkeiten führe.

Silke Hans hob auch die technischen Herausforderungen im Zusammenhang mit verschiedenen Signaturen für E-Rezepte hervor. Ärzte verwenden unterschiedliche Methoden wie die Komfortsignatur, Einzelsignatur und Stapelsignatur, um die E-Rezepte zu signieren. Die Apothekerin kritisierte, dass viele Praxen nicht ausreichend über diese technischen Anforderungen informiert seien, was zu weiteren Komplikationen bei der Umstellung auf das digitale Rezept führe.

Trotz der digitalen Fortschritte und der Einführung des E-Rezepts scheint es, als müssten nicht nur Apothekerinnen wie Silke Hans, sondern auch Ärzte und Praxen noch lernen, sich reibungslos in die digitale Ära der Medikamentenverordnung einzufügen. Die Branche steht vor der Herausforderung, nicht nur technische Aspekte zu bewältigen, sondern auch sicherzustellen, dass alle Beteiligten angemessen geschult sind, um die reibungslose Umsetzung elektronischer Rezepte zu gewährleisten.

Kostenexplosion durch Konnektoraustausch im Gesundheitssektor: BMG kritisiert CGM

Die Bundesregierung sieht sich mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert, die durch den Austausch von Konnektoren im Zusammenhang mit dem E-Rezept entstanden sind. Die speziell abgesicherten Router, die die Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) herstellen, könnten am Ende einen dreistelligen Millionenbetrag kosten. Ein finanzieller Aufwand, der möglicherweise vermeidbar gewesen wäre, wenn der IT-Konzern Compugroup Medical (CGM) rechtzeitig ein Update für die betroffenen Konnektoren geliefert hätte.

Die Sicherheitszertifikate (gSMC-K-Zertifikate) der im Sommer 2017 eingeführten Konnektoren haben eine Gültigkeit von nur fünf Jahren. Im Februar 2022 entschied die Gematik, die Konnektoren der ersten beiden Jahrgänge komplett auszutauschen, was zu Kosten von rund 2300 Euro pro Gerät führte. Computerexperten behaupten jedoch, dass ein kostengünstiges Update die Konnektoren weiterhin funktionsfähig gehalten hätte. Während andere Hersteller bereits Lösungen entwickelt hatten, war CGM noch nicht so weit und schien nicht sonderlich eilig damit.

In einer Antwort auf eine Anfrage der Unionsfraktion äußerte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seinen Ärger über die Blockadehaltung von CGM. Es kritisiert, dass nicht alle Hersteller mit ausreichender Geschwindigkeit neue Produkttypen der Gematik auf den Markt gebracht haben. Die Gematik hatte die Zulassung der Konnektoren erteilt, weil sie damals dem geltenden Produkttypsteckbrief entsprachen. Das BMG betonte, dass es der Gematik kein Ermessen zusteht, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Da CGM kein Update bereitstellen konnte, sah das BMG keine andere Option, als den teuren Austausch der Hardware zu veranlassen. Die Entscheidung wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass die Zertifikate der Konnektoren ab Herbst 2022 auslaufen würden, und man nicht sicher sein konnte, ob eine zugelassene Lösung für die Laufzeitverlängerung rechtzeitig verfügbar wäre.

Die genauen Mehrkosten des Konnektorenaustauschs sind dem BMG bisher nicht bekannt. Um zukünftig solche Abhängigkeiten zu vermeiden, wurde die Erstattungssystematik umgestellt, und die Einführung der TI-Pauschale als neuem Finanzierungsmechanismus soll sicherstellen, dass Leistungserbringer kostengünstige und sichere Lösungen an die Telematikinfrastruktur anschließen können.

Trotz der Turbulenzen um den Konnektorenaustausch sieht das BMG keinen Grund, an der Technik insgesamt zu zweifeln. Die Leistungsfähigkeit der Telematikinfrastruktur zeigt sich bei der Nutzung von Anwendungen wie elektronischer Arbeitsunfähigkeit (eAU), E-Rezept und Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Die Einführung der TI 2.0 soll spätestens bis 2025 abgeschlossen sein, was die Abschaltung und Betrachtung der Konnektoren als Relikt der Vergangenheit ermöglichen würde.

Schritt in Richtung Evidenzbasierte Gesundheitspolitik: Lauterbach kündigt Streichung von Homöopathie-Erstattung an

Im Rahmen einer wegweisenden Entscheidung kündigte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an, die Erstattung von Homöopathie durch die gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. Diese Ankündigung, die bereits im Oktober 2022 erste Aufmerksamkeit erregte, stößt nun auf Zustimmung bei seinem Koalitionspartner, der FDP. Lars Lindemann, zuständig für den Bereich Arzneimittel in der FDP-Fraktion, äußerte sich positiv zu Lauterbachs Schritt und betonte, dass dieser überfällig sei. Lindemann argumentierte, dass in einem freien Land jeder Bürger die Möglichkeit haben solle, nicht wissenschaftlich evidenzbasierte medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Allerdings könne die Solidargemeinschaft nicht dafür verantwortlich sein, derartige Leistungen zu finanzieren.

Die Entscheidung des Gesundheitsministers wurde durch ein Empfehlungspapier seines Ministeriums untermauert, das an andere Ressorts versandt wurde. In diesem Papier wird deutlich gemacht, dass Leistungen ohne medizinisch belegbaren Nutzen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden sollten. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die Krankenkassen künftig nicht mehr die Möglichkeit haben sollen, homöopathische und anthroposophische Leistungen in ihren Satzungen vorzusehen. Dieser Schritt wird als Maßnahme zur Vermeidung unnötiger Ausgaben der Krankenkassen begründet. Gleichzeitig wird betont, dass Zusatzversicherungen für homöopathische Leistungen weiterhin möglich sein sollen.

Schon im Oktober des vergangenen Jahres hatte Karl Lauterbach seine Überlegungen zur Streichung der Homöopathie als Kassenleistung geäußert. Dabei argumentierte er, dass die Homöopathie trotz geringer finanzieller Bedeutung im Gesamtkontext keine Rechtfertigung in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik finde. Medienberichten zufolge könnten durch diese Maßnahme maximal zehn Millionen Euro eingespart werden.

Die Ankündigung von Lauterbach sorgte für Diskussionen über die Rolle alternativer Heilmethoden im deutschen Gesundheitssystem. Während Befürworter der Homöopathie die Entscheidung als Eingriff in die individuelle Therapiefreiheit betrachten, argumentieren Kritiker, dass die begrenzten finanziellen Ressourcen der Krankenkassen effektiver eingesetzt werden sollten, insbesondere bei Therapien mit nachgewiesener wissenschaftlicher Wirksamkeit. Die Debatte um die Integration von alternativen Heilmethoden in die reguläre medizinische Versorgung setzt sich somit fort, und die politische Landschaft sieht sich mit der Herausforderung konfrontiert, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der sowohl individuelle Bedürfnisse als auch wissenschaftliche Standards berücksichtigt.

Stille um den Referenzvalidator: Herausforderungen bei der Einführung des E-Rezepts

Im Zuge der digitalen Transformation im Gesundheitswesen steht das E-Rezept im Fokus, doch trotz technologischer Fortschritte und der vermeintlichen Effizienz der elektronischen Verschreibung gibt es an verschiedenen Fronten weiterhin Herausforderungen. Insbesondere wird die mangelnde Anwendung eines angekündigten Sicherheitsmechanismus, des sogenannten Referenzvalidators, kontrovers diskutiert.

Das E-Rezept sollte nicht nur eine zeitgemäße Alternative zur herkömmlichen Papierform bieten, sondern auch durch die Integration des Referenzvalidators sicherstellen, dass bereits während der Ausstellung mögliche Fehler erkannt und behoben werden können. Doch trotz der vielversprechenden Ankündigung im Jahr 2022 scheint es um dieses Instrument erstaunlich ruhig geworden zu sein, was bei zahlreichen Apothekern und Fachleuten auf Unverständnis stößt.

Dr. Mohammed Radman, Apotheker aus Leipzig, äußert deutliche Bedenken bezüglich der anhaltenden Fehleranfälligkeit des E-Rezepts. Der Referenzvalidator, der laut Ankündigung dazu dienen sollte, die Konformität eines E-Rezepts mit den Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbands zu überprüfen, scheint bisher nicht die erhoffte Anwendung zu finden. Radman, der bereits 2022 von diesem Instrument in einem Seminar hörte, zeigt sich verwundert über die Stille, die seither um den Referenzvalidator herrscht.

Die Abda, als Vertretung der deutschen Apothekerverbände, bleibt jedoch aktiv in der Angelegenheit und hat das Bundesgesundheitsministerium in einem Schreiben auf die ausstehende Einführung des Referenzvalidators hingewiesen. Benjamin Rohrer, Sprecher des Deutschen Apothekerverbands (DAV), betont die praxisorientierte Natur dieses Instruments und bedauert gleichzeitig, dass eine verbindliche Umsetzung bisher nicht an allen entscheidenden Punkten des E-Rezepts erreicht werden konnte.

Die Gematik, die für die Telematikinfrastruktur (TI) zuständig ist, weist darauf hin, dass der Referenzvalidator seit dem 1. November auf ihrer GitHub-Seite verfügbar ist und verbindliche Ergebnisse bezüglich technischer Fehler liefert. Doch kritische Stimmen erheben sich, da das Tool offenbar nicht alle Aspekte umfassend prüft, insbesondere bei von der KBV definierten Freitextfeldern. Dies wirft die Frage auf, ob die technische Prüfung des Validators tatsächlich den gewünschten Grad an Sicherheit bietet.

Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang hervorgehoben wird, betrifft die vermeintliche Anwendbarkeit des Validators auf die Praxis. Die Abda betont, dass der derzeit genutzte alternative Validator keine hundertprozentige Ergebnisgleichheit zum Referenzvalidator erreicht. Hierbei liegt ein klares Manko vor, da die Gematik bisher nicht den Beschluss umgesetzt hat, das Delta zwischen den beiden Werkzeugen zu identifizieren und schnellstmöglich zu beseitigen.

Ein Blick auf die Vergangenheit zeigt, dass bereits im Mai 2022 die Einführung eines Referenzvalidators für die Telematikinfrastruktur verbindlich beschlossen wurde. Dieser sollte ab November 2022 den Verwaltungsaufwand für Apotheken minimieren und das Risiko von Retaxationen aufgrund technischer Fehler erheblich reduzieren. Die Apothekerverbände gingen optimistisch davon aus, dass bis zur Einführung des Referenzvalidators keine Retaxationen aufgrund technischer Fehler erfolgen würden.

Insgesamt bleibt die Frage nach der konkreten Anwendbarkeit und Wirksamkeit des Referenzvalidators im Kontext des E-Rezepts bestehen. Die mangelnde Transparenz und die noch ausstehende umfassende Integration werfen Schatten auf das Potenzial dieses Instruments, das ursprünglich als Meilenstein in der Sicherung der Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen angekündigt wurde. Die Apothekerschaft und andere Stakeholder werden weiterhin gespannt darauf warten, ob und wann der Referenzvalidator tatsächlich flächendeckend zum Einsatz kommen wird.

Finanzstabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung im Fokus: Empfehlungspapier des Bundesministeriums für Gesundheit

Das Bundesministerium für Gesundheit unter der Leitung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat ein umfassendes Empfehlungspapier veröffentlicht, das darauf abzielt, die finanzielle Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gewährleisten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Maßnahmen, die im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) ergriffen wurden, um eine ausgewogene Verteilung der finanziellen Belastungen auf verschiedene Akteure sicherzustellen.

Im ausführlichen Papier mit dem Titel „Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 220 Absatz 4 SGB V“ wird betont, dass das GKV-FinStG eine Reihe von Maßnahmen implementiert hat, um Effizienzreserven, insbesondere im Arzneimittelbereich, zu erschließen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die gesetzliche Krankenversicherung jedes Jahr um etwa 2,5 Milliarden Euro zu entlasten.

Die pharmazeutische Industrie und andere Leistungserbringer werden in dem Papier als zentrale Akteure identifiziert, die einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen leisten. Das GKV-FinStG wird dabei als wegweisendes Kostendämpfungsgesetz beschrieben, das erstmals seit über einer Dekade umfangreiche Einsparleistungen von den Leistungserbringern abverlangt.

Ein besonders kontroverser Punkt betrifft die Kostenübernahme für homöopathische Verschreibungen. Das Bundesministerium für Gesundheit hebt in dem Empfehlungspapier hervor, dass Leistungen ohne medizinisch nachgewiesenen Nutzen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden sollten. In diesem Zusammenhang plant das Ministerium, die Möglichkeit der Krankenkassen, homöopathische und anthroposophische Leistungen in ihren Satzungen vorzusehen, zu streichen. Diese Maßnahme wird als gezielte Strategie zur Vermeidung unnötiger Ausgaben der Krankenkassen dargestellt.

Das Empfehlungspapier reflektiert zudem die Überzeugung des Bundesministeriums für Gesundheit, dass eine ausgewogene finanzielle Basis für die GKV von entscheidender Bedeutung ist, um die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland aufrechtzuerhalten. Die vorgestellten Empfehlungen sollen nicht nur kurzfristige finanzielle Entlastung schaffen, sondern auch langfristig eine nachhaltige und stabile Finanzierung der GKV gewährleisten.

Die Reaktionen auf das Empfehlungspapier sind gemischt. Während Befürworter die Maßnahmen als notwendigen Schritt zur Sicherung der finanziellen Nachhaltigkeit der GKV sehen, äußern Kritiker Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Patientenversorgung und den Zugang zu bestimmten Leistungen.

Insgesamt verdeutlicht das Empfehlungspapier die Bemühungen des Bundesministeriums für Gesundheit, die Gesetzliche Krankenversicherung auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen und dabei eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten zu gewährleisten. Die Debatte über die vorgeschlagenen Maßnahmen wird zweifellos weitergehen, da verschiedene Interessengruppen ihre Standpunkte deutlich machen und um die Ausgestaltung der zukünftigen Gesundheitspolitik ringen.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach treibt umfassende Strukturreformen im Gesundheitssystem voran

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach setzt sich vehement für tiefgreifende Strukturreformen im deutschen Gesundheitswesen ein, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Seit Ende Mai letzten Jahres ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gesetzlich dazu verpflichtet, Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV auszuarbeiten.

Ein aktuelles Papier des BMG, datiert auf den 31. Mai 2023, skizziert die Ausgangssituation nach Inkrafttreten des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes im November 2022. Dieses Gesetz zielt darauf ab, bei Leistungserbringern, einschließlich Apotheken, "Effizienzreserven" zu heben. Das Papier betont jedoch, dass weitere Kostendämpfungsmaßnahmen auf der Ausgabenseite bestehende Versorgungsprobleme und den Fachkräftemangel verschärfen könnten.

Um den finanziellen Spielraum zu erweitern, plant Lauterbach Satzungsleistungen für Homöopathie und Anthroposophie zu streichen. Dabei geht er von jährlichen Einsparungen zwischen 20 und 50 Millionen Euro aus. Zusätzlich sollen die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen im Jahr 2024 begrenzt werden, indem die Bildung von Altersrückstellungen über das notwendige Niveau hinaus eingeschränkt wird.

Die Einnahmenseite gestaltet sich jedoch als Herausforderung. Höhere Bundeszuschüsse sind derzeit aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht realistisch. Das BMG setzt daher auf Strukturreformen, die mittel- bis langfristig eine Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen ermöglichen sollen. Obwohl das BMG die "bewährte Qualität" des deutschen Gesundheitswesens betont, wird darauf hingewiesen, dass Deutschland im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohe Gesundheitsausgaben bei unterdurchschnittlicher Lebenserwartung verzeichnet.

Die geplanten Strukturreformen umfassen insbesondere eine Krankenhausreform, deren Umsetzung jedoch aufgrund von Verzögerungen beim Krankenhaustransparenzgesetz ins Stocken geraten ist. Dieses Gesetz soll die Transparenz der stationären Versorgungsqualität verbessern und den Kliniken finanzielle Unterstützung von sechs bis acht Milliarden Euro bringen. Digitale Gesetze, verbesserte Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und neue Honorierungsmodelle für Ärzte gehören ebenfalls zur Reformagenda.

Besondere Aufmerksamkeit wird den Apotheken gewidmet, die aufgrund von Strukturproblemen auf dem Land vor einem möglichen Sterben stehen. Lauterbach betont die Notwendigkeit von Telepharmazie als Antwort auf diese Herausforderung. Das BMG hat Eckpunkte für eine Apothekenhonorar- und -strukturreform vorgelegt, deren Umsetzung in einem ersten Referentenentwurf erwartet wird. Die wichtigsten Strukturreformen sollen laut Ministerium bis zur Sommerpause im Bundeskabinett vorliegen.

Lauterbach unterstreicht, dass die nächsten Monate entscheidend für den Erfolg der Reformen sind und zeigt sich zuversichtlich, dass eine tiefgreifende Umgestaltung des Gesundheitssystems gelingen kann. Die Reformbemühungen zielen darauf ab, nicht nur finanzielle Stabilität, sondern auch eine nachhaltige Verbesserung der Effizienz und Qualität im deutschen Gesundheitswesen zu erreichen.

E-Rezepte: Herausforderungen durch fehlende Berufsbezeichnungen – AOKen signalisieren vorläufigen Verzicht auf Retaxationen

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen sehen sich Apotheken mit neuen Herausforderungen konfrontiert, die sich insbesondere in Form von Formfehlern auf elektronischen Rezepten manifestieren. Der Hamburger Apothekerverein meldet, dass auf über 50 Prozent der E-Rezepte eine ausdrückliche "Berufsbezeichnung" fehlt, was gemäß der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) jedoch zwingend erforderlich ist. Dieser Umstand führt zu Unklarheiten und Unsicherheiten im Apothekenumfeld, die vor der Einführung des E-Rezepts in dieser Dimension nicht existierten.

Der Verband der Apotheker, ABDA, hat bereits in einem Newsletter auf die Dringlichkeit hingewiesen, diesen Formfehler zu überprüfen. Apotheken werden dazu aufgerufen, Rezepte, bei denen die Berufsbezeichnung fehlt oder unklar ist, zurückzuweisen und neu ausstellen zu lassen. Eine detaillierte Erfassung der Mängel zeigt, dass in vielen Fällen die explizite Nennung der Berufsbezeichnung unvollständig ist. Hierbei handelt es sich um eine Problematik, die vor der Umstellung auf das E-Rezept nicht in vergleichbarem Maße auftrat.

Ein Hoffnungsschimmer für Apotheken kommt von den AOKen Rheinland Hamburg und Nordost, die signalisiert haben, auf Retaxationen zu verzichten, sofern die Berufsbezeichnung auf den Rezepten fehlt. Dies stellt eine vorübergehende Entlastung dar, während Verbände wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) aktiv daran arbeiten, langfristige Lösungen zu etablieren. Der DAV strebt an, dass die Berufsbezeichnung nicht mehr als Freitext, sondern als Auswahlmenü in der Praxissoftware hinterlegt wird. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Fehleranfälligkeit zu reduzieren und Prozesse zu optimieren.

Trotz der Bemühungen des DAV bleibt die Auffassung bestehen, dass die schriftliche Angabe der Berufsbezeichnung an sich entbehrlich ist, da für die Ausstellung ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich ist, der ausschließlich Ärzten vorbehalten ist. Diese Sichtweise ist jedoch noch nicht allgemein von den Krankenkassen bestätigt worden. Daher empfehlen die Apothekenverbände weiterhin, die genannten Prüfschritte beizubehalten, bis eine einheitliche Klärung seitens der Kostenträger erfolgt ist. Insgesamt verdeutlicht diese Entwicklung, dass die Umstellung auf das E-Rezept nicht nur technische Herausforderungen, sondern auch bürokratische Hürden mit sich bringt, die durch konstruktive Zusammenarbeit und proaktive Maßnahmen überwunden werden müssen.

Debatten um flächendeckende Grippeimpfung für Kinder entfachen kontroverse Diskussionen

In der aktuellen Grippepandemie hat der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) die Diskussion um eine flächendeckende Grippeimpfung für alle Kinder und Jugendlichen erneut angestoßen. Der BVKJ-Präsident Michael Hubmann äußerte sich kritisch zur bestehenden Impfempfehlung, die sich derzeit auf Kinder mit Risikofaktoren konzentriert. Seiner Meinung nach sei es falsch, nur eine spezifische Gruppe zu impfen, da der Fokus auch auf einem breiteren Schutz für die gesamte Bevölkerung liegen sollte. Dieser Vorstoß des BVKJ kommt vor dem Hintergrund einer Grippepandemie, die vor allem Kinder im Schulalter und junge Erwachsene betrifft.

Australien, das im Sommer 2023 mit einer signifikanten Grippewelle zu kämpfen hatte, wird als Beispiel herangezogen. Hier waren besonders Kinder bis neun Jahre betroffen, was den BVKJ zu seiner Empfehlung veranlasste. Expertenstimmen zeigen jedoch eine geteilte Meinung zu dieser Thematik.

Professor Dr. Fred Zepp, Kinderarzt und Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO), betont die langjährige intensive Auseinandersetzung der STIKO mit der Weiterentwicklung von Influenza-Impfempfehlungen. Er hebt hervor, dass die Impfung derzeit nur für Kinder mit chronischen Grunderkrankungen empfohlen wird, und verweist auf die begrenzte Wirksamkeit der verfügbaren Influenza-Impfstoffe im Kindesalter. Zepp unterstreicht die Notwendigkeit besser wirksamer Impfstoffe, bevor eine flächendeckende Empfehlung ausgesprochen wird.

Die Wirksamkeit der Influenza-Impfstoffe bei Kindern wird von Zepp als variabel beschrieben, mit Werten zwischen 0 und etwa 60 Prozent. Die durchschnittliche Wirksamkeit der saisonal eingesetzten Impfstoffe liegt zwischen 30 und 70 Prozent. Zepp betont jedoch, dass robuste Studien zur Wirksamkeit im Kindesalter rar sind, und mahnt zur Vorsicht hinsichtlich einer allgemeinen Influenza-Impfempfehlung ohne wirksamere Impfstoffe.

Ein zentraler Aspekt in der Debatte ist die Frage, ob eine flächendeckende Impfung aller Kinder einen signifikanten Beitrag zur Herdenimmunität leisten kann. Zepp gibt zu bedenken, dass selbst bei einer Impfung von 90 Prozent aller Kinder noch immer bei zwei von drei Kindern das Auftreten einer Grippe möglich sei. Dies könnte die Akzeptanz eines allgemeinen Impfprogramms negativ beeinflussen.

Die Kinderärztin Professor Dr. Folke Brinkmann hingegen plädiert angesichts einer möglichen schweren Grippewelle und dem Nachholeffekt aus Pandemiezeiten dafür, alle Altersgruppen großzügig zu impfen. Sie argumentiert, dass der individuelle und gesellschaftliche Nutzen in dieser Saison höher sei als in vorherigen Jahren.

Professor Dr. Markus Rose, Ärztlicher Leiter des Bereichs Pädiatrische Pneumologie, Allergologie und Mukoviszidose, schließt sich der Forderung des BVKJ an und bedauert, dass in Deutschland bisher nur Risikogruppen zur Grippeimpfung empfohlen werden. Er betont, dass dies dazu führe, dass nur ein kleiner Teil der Bevölkerung vor Influenza geschützt ist, und drängt auf eine großzügige Impfung aller Altersgruppen.

Die Debatte verdeutlicht die Komplexität und Herausforderungen bei der Entscheidung über eine flächendeckende Grippeimpfung für Kinder. Die Abwägung zwischen individuellem Schutz, gesellschaftlicher Verantwortung und der Entwicklung besser wirksamer Impfstoffe stellt eine zentrale Frage im Kontext der aktuellen Grippepandemie dar. Die Entscheidungsträger stehen vor der Herausforderung, die verschiedenen Expertenansichten zu berücksichtigen und eine fundierte Entscheidung zu treffen, die sowohl den Schutz der Kinder als auch die öffentliche Gesundheit gewährleistet.

Hitzige Debatte um Homöopathie: Lauterbachs Vorstoß zur Streichung der Kassen-Erstattung sorgt für Kontroversen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat heute in Berlin angekündigt, dass er sich dafür einsetzen werde, die Erstattung homöopathischer Therapien durch die gesetzlichen Krankenkassen zu streichen. Diese Maßnahme sei notwendig, da die Homöopathie aus seiner Sicht keinen medizinischen Nutzen auf der Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Standes vorweisen könne. Lauterbach betonte, dass solche Leistungen nicht von den Kassen finanziert werden sollten, da dies angesichts der Kosten nicht vertretbar sei. Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung dieses Vorhabens wurde allerdings nicht genannt.

Die Diskussion um die Rolle der Homöopathie im Gesundheitssystem ist nicht neu, jedoch hat Lauterbachs Vorstoß erneut für Aufsehen und Kontroversen gesorgt. Schon seit Jahren wird darüber debattiert, ob homöopathische Therapien von den Krankenkassen über Satzungsleistungen erstattet werden sollten. Obwohl die Homöopathie nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten ist, haben einige Krankenkassen individuell beschlossen, solche Leistungen anzubieten.

Die Reaktionen auf Lauterbachs Vorhaben sind gespalten. Der FDP-Gesundheitsexperte Lars Lindemann unterstützt den Schritt und bezeichnet ihn als "längst überfällig". Er betont dabei die Freiheit jedes Einzelnen, Leistungen in Anspruch zu nehmen, für die es keine wissenschaftliche Evidenz gibt. Gleichzeitig unterstreicht er jedoch, dass die Solidargemeinschaft nicht dafür aufkommen sollte.

Auch Andreas Gassen, der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), begrüßt den Vorstoß von Lauterbach. Er sieht es als richtig an, die Homöopathie als Kassenleistung abzuschaffen, da Leistungen für alle Versicherten einen evidenzbasierten Nutzen vorweisen sollten.

Die Diskussion um die Homöopathie erstreckt sich nicht nur auf politischer, sondern auch auf gesellschaftlicher Ebene. Eine Umfrage aus dem vergangenen Mai zeigt, dass die Meinungen in der deutschen Bevölkerung geteilt sind. Etwa die Hälfte bewertet homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel als (eher) positiv. Frauen sind dabei aufgeschlossener gegenüber homöopathischen Therapien als Männer.

Auch unter den Heilberuflern ist die Homöopathie umstritten. Der Deutsche Ärztetag beschloss im Mai 2022, keine Weiterbildungen mehr für Homöopathie anzubieten, da es an wissenschaftlichen Belegen für deren Wirksamkeit mangele. Einige Krankenkassen haben bereits angekündigt, die Kosten für homöopathische Behandlungen nicht mehr zu übernehmen.

Der Hagener Apotheker Christian Fehske, selbst Naturwissenschaftler, hält Lauterbachs Forderung nicht für überraschend. Er warnt jedoch davor, dass die Streichung der Erstattung homöopathischer Behandlungen nicht zu einer Senkung der Kassenbeiträge führen werde. Fehske plädiert für mehr Gelassenheit in der Debatte und betont, dass auch andere naturheilkundliche Therapieformen existieren, die auf Erfahrung basieren und nicht immer wissenschaftlich evidenzbasiert sind.

Insgesamt zeigt sich, dass die Diskussion um die Homöopathie in Deutschland eine emotionale und kontroverse Debatte ist, bei der die Meinungen weit auseinandergehen. Ein einheitlicher Konsens über den Stellenwert der Homöopathie in der modernen Medizin ist bisher nicht erreicht worden.

 

Rückgang der Atemwegsinfekte in Deutschland, aber Vorsicht bei der Interpretation der Daten geboten

In Deutschland deutet sich laut dem aktuellen Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) ein möglicher Rückgang der Atemwegsinfekte, insbesondere von Covid-19, an. Nach wochenlang intensiver Verbreitung des Coronavirus scheint die Dynamik nun nachzulassen, wie Fachleute des RKI in ihrem neuesten Bericht zu akuten Atemwegserkrankungen betonen. Verschiedene Indikatoren, darunter die im Abwasser gemessene Viruslast und die Zahl der im Labor bestätigten Fälle, deuten auf eine Abnahme der Covid-19-Aktivität hin. Allerdings mahnt das Institut zur Vorsicht bei der Bewertung der Daten, da die Weihnachtsferien zu einer eingeschränkten Testaktivität führen könnten.

Die Gesamtzahl der akuten Atemwegserkrankungen in der vergangenen Woche wird vom RKI auf etwa 4,6 Millionen geschätzt, unabhängig davon, ob Betroffene einen Arzt aufgesucht haben. Dies markiert einen deutlichen Rückgang im Vergleich zu den Zahlen vor Weihnachten, als die Gesamtzahl teils knapp neun Millionen erreichte. Trotz des rückläufigen Trends liegt das Niveau immer noch etwas höher als zu Beginn des Jahres 2023. Neben Covid-19 tragen auch Grippe und das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) zu dieser hohen Zahl bei, wobei insbesondere Kinder unter zwei Jahren mit RSV ins Krankenhaus kommen.

In Bezug auf die laufende Grippewelle weist das RKI darauf hin, dass eine genaue Beurteilung erst in den kommenden Wochen möglich sein wird, da die meisten Bundesländer in den vergangenen Wochen Schulferien hatten. Bisher scheinen vor allem Kinder im Schulalter und junge Erwachsene von Influenza betroffen zu sein, so die vorläufige Einschätzung.

Virologische Untersuchungen zeigen, dass die dominierende Influenza-Untergruppe Influenza A(H1N1)pdm09 ist, die erstmals während der Grippe-Pandemie 2009, auch als Schweinegrippe bekannt, aufgetreten ist. Dieser Subtyp zirkuliert saisonal in Deutschland und ist in allen aktuellen Grippeimpfstoffen enthalten.

Im Fokus des Coronavirus steht derzeit die Variante JN.1, ein Ableger der Omikron-Variante. Laut den aktuellsten RKI-Zahlen lag ihr Anteil an den untersuchten Proben bereits Mitte Dezember bei 59 Prozent. JN.1 weist im Vergleich zur Elternlinie BA.2.86 eine zusätzliche Mutation im Spike-Protein auf, dem Bereich, über den das Virus in menschliche Zellen eindringt. Obwohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) JN.1 seit einigen Wochen separat als sogenannte Variant of Interest führt, wird das Risiko für die öffentliche Gesundheit vorerst als gering eingeschätzt. Die WHO erwartet zwar eine vermehrte Verbreitung, sieht jedoch keine Anzeichen für ein Versagen der Grundimmunität in der Bevölkerung oder der derzeit genutzten Booster-Impfstoffe im Hinblick auf den Schutz vor schweren Krankheitsverläufen.

Insgesamt weist der Wochenbericht auf eine mögliche Entspannung der Situation hin, jedoch wird betont, dass die Interpretation der Daten sorgfältig erfolgen sollte, insbesondere angesichts der eingeschränkten Testaktivität während der Weihnachtsferien. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um den Verlauf der Grippewelle und die Entwicklung von Atemwegsinfekten genauer zu beurteilen.

 

Kommentar:

Die jüngsten Schwierigkeiten bei der Umsetzung von E-Rezepten in der Markt-Apotheke von Kleve verdeutlichen die Herausforderungen, mit denen sowohl Apotheker als auch Ärzte konfrontiert sind. Es ist offensichtlich, dass nicht nur technische Hürden, sondern auch mangelnde Schulung und Koordination zwischen Praxen und Apotheken zu Fehlern führen. Eine effektive Lösung erfordert eine verbesserte Kommunikation und Schulung, um die reibungslose Integration digitaler Rezepte zu gewährleisten.

Die massive finanzielle Belastung durch den Konnektoraustausch im Gesundheitssektor wirft Fragen über die Effizienz und Kooperationsbereitschaft der IT-Industrie auf. Die Verzögerungen seitens Compugroup Medical (CGM) bei der Bereitstellung von Updates haben zu einem dreistelligen Millionenbetrag an unnötigen Kosten geführt. Diese Situation unterstreicht die Notwendigkeit einer agileren und proaktiveren Herangehensweise der Technologieunternehmen im Gesundheitswesen, um zukünftige finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Die Entscheidung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, die Erstattung von Homöopathie durch die gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, wird von vielen als überfälliger Schritt in Richtung einer evidenzbasierten Gesundheitspolitik betrachtet. Die Unterstützung seitens der FDP signalisiert eine breite Zustimmung im politischen Spektrum. Die Fokussierung auf medizinisch belegbaren Nutzen und die Einsparungspotenziale von bis zu zehn Millionen Euro unterstreichen die Notwendigkeit einer effizienten Mittelverwendung im Gesundheitswesen. Die Debatte über die Rolle alternativer Heilmethoden und ihre Finanzierung im deutschen Gesundheitssystem bleibt jedoch ein kontroverses Thema.

Die stagnierende Implementierung des Referenzvalidators im Kontext des E-Rezepts wirft Fragen zur Effektivität und Transparenz auf. Apotheker und Experten äußern zunehmend Unverständnis über die ausbleibenden Fortschritte und betonen die Dringlichkeit einer verbindlichen Anwendung. Die bisherige Lücke zwischen den angekündigten Maßnahmen und ihrer tatsächlichen Umsetzung erfordert eine rasche Klärung seitens der verantwortlichen Instanzen, um das Potenzial dieses Instruments zur Fehlerminimierung im Gesundheitswesen voll auszuschöpfen.

Das Empfehlungspapier des Bundesministeriums für Gesundheit unter Minister Karl Lauterbach reflektiert einen entschlossenen Schritt zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Fokussierung auf das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) signalisiert eine klare Absicht, Effizienzreserven zu nutzen und die finanzielle Last gerecht zu verteilen. Die geplante Streichung der Kostenübernahme für homöopathische Verschreibungen wird als strategischer Schritt zur Vermeidung unnötiger Ausgaben dargestellt. Während Befürworter die Maßnahmen als notwendig für langfristige finanzielle Nachhaltigkeit sehen, äußern Kritiker Bedenken bezüglich potenzieller Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Die Diskussion über die vorgeschlagenen Maßnahmen wird zweifellos weiter intensiviert, da verschiedene Interessengruppen ihre Perspektiven vertreten.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach setzt mit Nachdruck auf Strukturreformen im Gesundheitssystem, insbesondere in der GKV-Finanzierung. Die geplanten Maßnahmen, wie die Begrenzung von Homöopathie-Leistungen und die Dämpfung der Verwaltungsausgaben, sollen finanziellen Spielraum schaffen. Schwierig bleibt die Einnahmenseite, da höhere Bundeszuschüsse derzeit nicht realistisch sind. Die Fokussierung auf langfristige Effizienzsteigerungen, insbesondere in Krankenhäusern, Digitallösungen und Apothekenreformen, zeigt Lauterbachs Bestreben nach einer nachhaltigen Verbesserung im deutschen Gesundheitswesen. Erfolg hängt von den nächsten Monaten ab, und die Zuversicht des Ministers bleibt bestehen.

Die aktuelle Problematik mit fehlenden Berufsbezeichnungen auf über 50 Prozent der E-Rezepte verdeutlicht die anfänglichen Schwierigkeiten im Zuge der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Die Zusage der AOKen Rheinland Hamburg und Nordost, vorerst auf Retaxationen zu verzichten, ist ein begrüßenswerter Schritt zur Entlastung der Apotheken. Der Vorschlag des DAV, die Berufsbezeichnung als Auswahlmenü zu hinterlegen, könnte langfristig zur Fehlerprävention beitragen. Dennoch bleibt die Unsicherheit bestehen, und eine einheitliche Klärung seitens der Krankenkassen ist erforderlich, um effiziente Prozesse im E-Rezept-System zu gewährleisten.

Die Debatte um eine flächendeckende Grippeimpfung für Kinder wirft wichtige Fragen auf, angefangen bei der Wirksamkeit der aktuellen Impfstoffe bis hin zur möglichen Beeinträchtigung der Akzeptanz eines Impfprogramms. Die unterschiedlichen Meinungen von Experten verdeutlichen die Herausforderungen in dieser Thematik. Die Forderung nach besseren wirksamen Impfstoffen und die Betonung der individuellen sowie gesellschaftlichen Nutzen sollten in zukünftigen Diskussionen zentrale Punkte sein. Eine ausgewogene Entscheidung unter Berücksichtigung aller Aspekte ist entscheidend, um sowohl den Schutz der Kinder als auch die öffentliche Gesundheit zu gewährleisten.

Die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die Erstattung homöopathischer Therapien durch gesetzliche Krankenkassen zu streichen, provoziert erneut eine hitzige Debatte. Lauterbach argumentiert, dass Homöopathie keinen medizinischen Nutzen gemäß aktuellem wissenschaftlichem Stand bietet. Die Reaktionen sind gespalten, wobei einige Politiker und Gesundheitsvertreter den Schritt unterstützen, während andere die Entscheidung kritisieren. Die Diskussion über Homöopathie spiegelt die uneinheitliche Haltung in der Bevölkerung wider, und die Frage nach der Rolle von alternativen Therapieformen in der modernen Medizin bleibt weiterhin kontrovers.

Die aktuellen RKI-Daten deuten auf einen erfreulichen Rückgang der Atemwegsinfekte, darunter Covid-19, in Deutschland hin. Die Zahl von rund 4,6 Millionen akuten Atemwegserkrankungen in der letzten Woche markiert einen deutlichen Rückgang im Vergleich zu den vorweihnachtlichen Zahlen. Dennoch erfordert die Interpretation Vorsicht, da die Weihnachtsferien die Testaktivität beeinflussen könnten. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Variante JN.1 des Omikron-Stamms, die dominiert, aber laut WHO-Einschätzung vorerst ein geringes Gesundheitsrisiko darstellt. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um die Entwicklung genau zu verfolgen.

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen und der vielfältigen Herausforderungen, die eine digitale Transformation sowie gesundheitspolitische Entscheidungen mit sich bringen, bleibt die Hoffnung auf eine koordinierte und effektive Zusammenarbeit aller Akteure, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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