Posted in Allgemein

Bundesregierung muss Unternehmen entlasten, anstatt sie kaputt zu regulieren

Bundesregierung muss Unternehmen entlasten, anstatt sie kaputt zu regulieren Posted on 5. Januar 2024

Die Bundesregierung muss die Unternehmen bei Entscheidungen, die sie wirtschaftlich belasten, besser einbeziehen. Die Wirtschaft fühlt sich von der Politik nicht gehört und eingebunden. Ausdruck davon sind die für nächste Woche angekündigten Protestaktionen der Landwirtschaft und des Transportgewerbes. Auch wenn der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) sich nicht an den Aktionen beteiligen wird, können wir den Ärger der betroffenen Unternehmen nachvollziehen.

Immer wieder neue politisch verordnete Belastungen machen es den Unternehmen der Paketbranche schwer, politische Ziele wie den ökologischen Wandel der Wirtschaft oder soziale Zielsetzungen zu erfüllen. „Die politischen Entscheidungsträger dürfen nicht vergessen, dass die wirtschaftliche Existenzsicherung im Vordergrund steht: Kaputt regulierte Unternehmen, die aus dem Markt ausscheiden, können weder zum Steueraufkommen noch zur Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für Geringqualifizierte, beitragen“, sagt der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Austausch mit der Politik aktuell sehr intransparent ist und die formale Beteiligung der Wirtschaft an politischen Prozessen einiges zu wünschen übriglässt. Die Anhörungsfristen betragen oftmals nur wenige Tage und entsprechen nicht der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, in der von einer „rechtzeitigen bzw. frühzeitigen“ Einbindung die Rede ist.

Konkrete Belastungen, die die Leistungsfähigkeit der Unternehmen der Paketbranche einschränken sind u. a. folgende:

  • Laut Koalitionsvertrag sollte eine Doppelbelastung aus Maut und CO2-Preis ausgeschlossen werden. Dieses Versprechen wurde nicht eingehalten: Die Doppelbelastung wurde durch das 3. Mautänderungsgesetz eingeführt.
  • Der CO2-Preis sollte von 30 Euro/t im Jahr 2023 auf 40 Euro/t im Jahr 2024 angehoben werden. Tatsächlich wird er nun auf 45 Euro/t angehoben.
  • Der Umstieg auf emissionsarme Elektroantriebe bei gewerblichen Fahrzeugen sollte mit einem Förderprogramm unterstützt werden, da Elektrotransporter deutlich teurer als konventionelle Fahrzeuge sind. Die Förderung wurde 2021 mit dem ersten Förderaufruf gestartet. Im Jahr 2024 stehen keine neuen Mittel mehr zur Verfügung und es gibt keine mittelfristige Planungssicherheit. Der Zeitraum, der bislang mit der Förderung abgedeckt wurde, entspricht gerade einmal einem Investitionszyklus für die Anschaffung von gewerblichen Fahrzeugen. Das ist zu kurz.
  • Die bestehenden wirtschaftlichen Belastungen der Unternehmen werden nicht zur Kenntnis genommen. Vielmehr verschärft sich die Lage durch weitere Regulierungsvorgaben der Bundesregierung. Dazu gehören die Mauteinführung, die mit gestiegenen Personalkosten und dem Fachkräftemangel einhergeht, die Beibehaltung ungleicher Wettbewerbsbedingungen in der Paketbranche im neuen Postgesetz und unnötig detaillierte Berichts- und Nachweispflichten, ebenfalls im neuen Postgesetz. 

„Anstatt immer mehr Regulierungen durchzusetzen, sollte die Bundesregierung die Paketbranche entlasten“, so Marten Bosselmann. „Nur so können die Unternehmen die wirtschaftliche Entwicklung voranbringen und den Belangen der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht werden.“ Hilfreich sind folgende Maßnahmen:

  • Die Doppelbelastung aus CO2-Preis und Maut muss beendet werden. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:  Z. B. kann der CO2-Preis, der der Maut zugrunde liegt (derzeit 200 Euro/t), oder die Energiesteuer auf Treibstoff gesenkt werden.
  • Wir brauchen eine langfristige Finanzierung der Förderung des Umstiegs auf elektrische Antriebe bei gewerblichen Fahrzeugen auf dem Niveau der Förderung von 2023.
  • Unternehmen, die von politischen Prozessen betroffen sind, müssen früher aktiv eingebunden werden. Für die Verbändebeteiligung müssen längere Anhörungsfristen gewährt werden. 
  • Berichts- und Nachweispflichten sollten nicht unverhältnismäßig die Bürokratie steigern und Unternehmen (insbesondere kleine und mittelständische) von ihrer eigentlichen Arbeit abhalten.

Der BIEK und die Unternehmen der Paketbranche, die zuverlässig täglich neun Millionen gewerbliche und private Empfängerinnen und Empfänger in Deutschland mit Sendungen versorgen, stehen jederzeit für einen konstruktiven Dialog zur Verfügung.  

Über BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.

Der 1982 gegründete Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) vertritt die Interessen der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) in Deutschland. Rund 4.000 Unternehmen sorgen für eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm, in der Stadt und auf dem Land. Die gesamte Branche realisiert in Deutschland derzeit jährliche Umsätze in Höhe von 26 Milliarden Euro, beschäftigt rund 258.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befördert ca. 4,15 Milliarden Sendungen pro Jahr.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.
Dorotheenstraße 33
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2061786
Telefax: +49 (30) 20617888
http://www.bpex-ev.de

Ansprechpartner:
Elena Marcus-Engelhardt
Leiterin Kommunikation und Politik
Telefon: +49 (30) 20617870
E-Mail: elena.marcus-engelhardt@biek.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel