Posted in Allgemein

Bundesregierung bestätigt: Soziales Prüfsiegel der Paketbranche wirkt

Bundesregierung bestätigt: Soziales Prüfsiegel der Paketbranche wirkt Posted on 20. Dezember 2023

Die frisch veröffentlichte Evaluierung des Paketboten-Schutz-Gesetzes zeigt: Das Prüfsiegel PQ KEP ist das wirksamste Instrument, um die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Regeln bei Vertragspartnern in der Paketbranche sicherzustellen.  

PQ KEP steht für „Präqualifikation Kurier-, Express- und Paketdienste“. Es ist ein 2019 eingeführtes Zertifizierungsverfahren für Unternehmen, die als Nachunternehmer für Paketdienstleister tätig sein wollen. Das Verfahren stellt sicher, dass die mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz geforderten Qualitätsstandards zum Schutz der Beschäftigten verbindlich festgestellt und überwacht werden.

In der Zusammenfassung der Evaluierung wird beschrieben, dass die Einführung der Generalunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche sinnvoll gewesen sei. Sie habe sich als Instrument zur Förderung der Beitragsehrlichkeit und zur Sicherstellung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen bewährt.

Wörtlich heißt es darauffolgend in dem Bericht: „Eine positive Wirkung ist dabei insbesondere der Präqualifizierung beizumessen, die vielfach von Generalunternehmern gefordert wird und für deren Erteilung eine Reihe von unabdingbaren Voraussetzungen erfüllt werden müssen.“

Das Prüfsiegel PQ KEP wird im Bericht der Bundesregierung als Premiumvariante bezeichnet. So wird beschrieben, dass die Präqualifikation durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis von Unternehmen genutzt wird, die im Rahmen der deutlich anspruchsvolleren PQ-KEP-Zertifizierung abgelehnt wurden. Im amtlichen Verzeichnis sind weit unter hundert Unternehmen gelistet im Gegensatz zu knapp 1.400 Unternehmen, die die hohen Standards des Prüfsiegels PQ KEP erfüllen.

Der Vorsitzende des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik (BIEK) Marten Bosselmann sagt: „Das PQ-KEP-Verfahren in der Paketbranche hat sich etabliert und funktioniert gut, das bestätigt jetzt auch die Bundesregierung. Unser Prüfsiegel sorgt für gute Arbeit!“ Doch es gebe auch Verbesserungsbedarf: „Wir brauchen weniger Bürokratie, vor allem einen automatisierten Abruf von Bescheinigungen bei Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft Verkehr. Das kann auch eine gesetzliche Pflicht bewirken.“

Hintergrund:

Die Zertifizierung PQ KEP wurde im Jahr 2019 vom BIEK und seinen Mitgliedern entwickelt und wird seitdem von der einzigen akkreditierten Präqualifizierungsstelle Zertifizierung Bau GmbH durchgeführt.

Über BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.

Der 1982 gegründete Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) vertritt die Interessen der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) in Deutschland. Rund 4.000 Unternehmen sorgen für eine flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm, in der Stadt und auf dem Land. Die gesamte Branche realisiert in Deutschland derzeit jährliche Umsätze in Höhe von 26 Milliarden Euro, beschäftigt rund 258.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befördert ca. 4,15 Milliarden Sendungen pro Jahr.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.
Dorotheenstraße 33
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2061786
Telefax: +49 (30) 20617888
http://www.bpex-ev.de

Ansprechpartner:
Elena Marcus-Engelhardt
Leiterin Kommunikation und Politik
Telefon: +49 (30) 20617870
E-Mail: elena.marcus-engelhardt@biek.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel