Posted in Allgemein

Europäischer Gerichtshof stärkt Patientenrechte

Europäischer Gerichtshof stärkt Patientenrechte Posted on 26. Oktober 2023

In einem wegweisenden Urteil vom 26. Oktober 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Patienten in Europa gestärkt und klargestellt, dass sie das Recht auf kostenlose Kopien ihrer Krankenakten von ihren Ärzten geltend machen können. Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für die Gesundheitsversorgung und den Datenschutz in der Europäischen Union.

Der Fall, der zu diesem historischen Urteil geführt hat, entstand vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH). Ein Patient hatte von seiner Zahnärztin eine Kopie seiner Krankenakte angefordert, da er vermutete, dass ein Behandlungsfehler begangen wurde. Die Zahnärztin hingegen verlangte Gebühren, wie sie nach deutschem Recht vorgesehen sind.

Der EuGH entschied eindeutig zugunsten des Patienten und argumentierte, dass das Recht auf kostenlose Kopien in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert ist. Dies bedeutet, dass nationale Gesetze, die den Patienten die Kosten für die erste Kopie ihrer Krankenakte auferlegen, nicht im Einklang mit den EU-Vorschriften stehen. Das Gericht betonte, dass die wirtschaftlichen Interessen der behandelnden Ärzte in dieser Angelegenheit zurücktreten müssen, um das Recht der Patienten auf Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten zu schützen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Urteils ist, dass Patienten das Recht haben, eine vollständige Kopie ihrer Krankenakte zu erhalten, wenn dies zur Klärung ihrer personenbezogenen Daten erforderlich ist. Dies schließt Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, ärztliche Befunde und Informationen zu durchgeführten Behandlungen oder Eingriffen mit ein.

Dieses Urteil markiert einen bedeutenden Fortschritt in Bezug auf Transparenz und Selbstbestimmung im Gesundheitswesen. Die Patienten haben nicht nur das Recht, ihre Krankenakten einzusehen, sondern auch das Recht, kostenlose Kopien davon zu erhalten, ohne ihre Anfrage begründen zu müssen. Es unterstreicht die Entschlossenheit des Europäischen Gerichtshofs, die Rechte der Patienten zu schützen und zu stärken.

Kommentar:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Meilenstein für die Patientenrechte und den Datenschutz im Gesundheitswesen. Es stellt sicher, dass Patienten in der EU leichteren Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten erhalten und keine finanzielle Hürde überwinden müssen, um Kopien ihrer Krankenakten zu erhalten. Dies fördert nicht nur die Transparenz und Eigenverantwortung der Patienten, sondern stärkt auch das Vertrauen in das Gesundheitssystem. Es zeigt, dass der Schutz der individuellen Gesundheitsdaten einen hohen Stellenwert hat und wirtschaftliche Interessen nicht über den Schutz dieser sensiblen Informationen gestellt werden sollten. Dieses Urteil wird zweifellos Auswirkungen auf die Gesetzgebung und Praxis im Gesundheitswesen in ganz Europa haben.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel