Posted in Allgemein

Apotheken und Krankenkassen im Rechtsstreit

Apotheken und Krankenkassen im Rechtsstreit Posted on 26. Oktober 2023

Seit einem Jahr haben Apotheken die Möglichkeit, 100 Euro pro Sterilrezeptur abzurechnen. Doch die Krankenkassen weigern sich, diesen Schiedsspruch anzuerkennen und ziehen vor Gericht. Um mögliche finanzielle Verluste zu vermeiden, gehen einige AOKen noch einen Schritt weiter und zwingen Apotheken, auf Verjährungsfristen zu verzichten, unter Androhung von Klagen. Andere Kassen retaxieren vorsorglich.

Die Schiedsstelle hatte vor einem Jahr beschlossen, einen Zuschlag von 100 Euro für die Herstellung parenteraler Zubereitungen zu gewähren. Dieser gilt seit dem 17. Oktober 2022 für bestimmte Medikamente. Obwohl ein Versuch, im einstweiligen Rechtschutzverfahren eine aufschiebende Wirkung zu erzielen, fehlschlug, wurden Apotheken mit Sterillabors von verschiedenen AOKen zur Einigung aufgefordert. Diese Kassen argumentieren, dass die Rechtslage unsicher sei und ein anderer Zuschlag im Hauptsacheverfahren festgelegt werden könnte. Daher sollen Apotheken vorübergehend auf Retaxationen verzichten, wenn sie sich mit der Aussetzung der Verjährungsfristen einverstanden erklären.

Einige Kassen gehen noch weiter und drohen mit Klagen, falls die Apotheken sich nicht fügen. Die Apotheker sind verärgert über diese Vorgehensweise und betonen, dass die Krankenkassen keine rechtliche Grundlage für die Rückforderung der Herstellungszuschläge haben. Sie argumentieren, dass der Schiedsspruch weiterhin gilt, unabhängig von der Klage des GKV-Spitzenverbandes. Die Kassen wiederum vertreten die Ansicht, dass die Herstellungszuschläge aufgrund der Klage rechtlich nicht abschließend geregelt sind.

Die AOK Hessen hat bereits Klagen gegen Apotheken in Erwägung gezogen, falls sie die geforderten Erklärungen nicht abgeben. Andere Kassen haben ähnliche Schritte unternommen. In der Vergangenheit hatten solche Klagen jedoch oft wenig Erfolg, was für die Kassen zu erheblichen finanziellen Verlusten führen kann.

In diesem Kontext sollten Apotheken erwägen, sich gegen Retax-Risiken zu versichern. Die Aporisk-Versicherung bietet eine umfassende Absicherung speziell für Apotheken und ermöglicht es diesen, sich auf ihre Hauptaufgaben zu konzentrieren, ohne sich Sorgen über mögliche Versicherungslücken machen zu müssen. Eine solche Absicherung kann einen erheblichen Unterschied in Bezug auf die finanzielle Stabilität und den reibungslosen Betrieb einer Apotheke ausmachen.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel