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Keine Ablehnung der AMTS-Prüfung durch Kassen

Keine Ablehnung der AMTS-Prüfung durch Kassen Posted on 23. Oktober 2023

In den letzten Wochen hat das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) die Gemüter bewegt und zu intensiven Debatten geführt. Insbesondere die Rolle der Krankenkassen bei der Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) steht im Mittelpunkt der Kontroverse. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) warnte vor einer möglichen Übertragung von Kompetenzen der Heilberufe an die Kassen und bezeichnete das Gesetz als einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung.

In einer überraschenden Wendung hat der Bundesrat in seiner offiziellen Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des GDNG diese Bedenken nicht geteilt. Das Hauptziel des Gesetzes, die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke, insbesondere für die medizinische Forschung, fand die Unterstützung des Bundesrats.

Besondere Aufmerksamkeit erregte ein umstrittener Passus im GDNG, der den Krankenkassen erlaubt, Informationen über ihre Versicherten zur automatisierten Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit zu verwenden. Dieses Thema wurde auch auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf intensiv diskutiert, und die Apothekerkammer Berlin forderte den Gesetzgeber auf, die Kompetenzen von Heilberuflern und Krankenkassen klarer voneinander abzugrenzen.

Die Erwartungen waren hoch, dass der Bundesrat in dieser Angelegenheit aktiv wird. Der Bundesratsausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ging sogar so weit, die Streichung dieses umstrittenen Passus aus dem Gesetz vorzuschlagen, da medizinische Diagnosen grundsätzlich den Heilberufen vorbehalten sein sollten. Dennoch wurde in der Stellungnahme des Bundesrats die Empfehlung des Gesundheitsausschusses aufgenommen, die lediglich forderte, dass die Kassen die Daten nicht zur Analyse an Dritte weitergeben dürfen.

Weitere kontroverse Punkte aus der Stellungnahme des Bundesrats betreffen die Pseudonymisierung oder Anonymisierung von Versorgungsdaten und das Recht der Versicherten, der Übermittlung ihrer Daten an das Forschungsdatenzentrum zu widersprechen. Der Bundesrat schlägt vor, die Pflicht zur Pseudonymisierung oder Anonymisierung zu lockern und den Versicherten auch in Textform das Recht auf Widerspruch einzuräumen. Zudem sollen die Krankenkassen die Versicherten vor der erstmaligen Datenübermittlung darüber informieren.

Die genaue Zukunft des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes und des Digitalgesetzes (DigiG), das unter anderem die Einrichtung der elektronischen Patientenakte regeln soll, bleibt vorerst unklar, da diese Gesetze nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Der Zeitpunkt, zu dem diese Gesetze im Bundestag behandelt werden, bleibt ebenfalls noch unbekannt.

Kommentar:

Die kontroverse Debatte um das Gesundheitsdatennutzungsgesetz spiegelt die Spannungen wider, die zwischen Datenschutz, medizinischem Fortschritt und bürokratischen Zuständigkeiten bestehen. Während die Bundesregierung das GDNG als Schritt hin zur besseren Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke betrachtet, hegen Kritiker wie die ABDA Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Ausweitung der Befugnisse der Krankenkassen.

Die Entscheidung des Bundesrats, die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses zu übernehmen und den umstrittenen Passus nicht zu streichen, zeigt, dass die Debatte noch lange nicht abgeschlossen ist. Die Lockerung der Pseudonymisierungspflicht und das erweiterte Recht der Versicherten auf Widerspruch sind jedoch Schritte in Richtung eines ausgewogeneren Gesetzes.

Insgesamt bleibt die Zukunft des GDNG und des Digitalgesetzes unsicher, und es wird interessant sein zu beobachten, wie die Diskussionen und Verhandlungen in den kommenden Monaten voranschreiten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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