Bisherige Versuche, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Hauptversammlungsergebnisse zu erhöhen, wie beispielsweise die Einführung eines Portals zur Anzeige des Status der Anträge, fanden bisher keine Mehrheit. Dennoch wird angestrebt, die Antragsteller aktiv über den Verlauf ihrer Anträge zu informieren und sicherzustellen, dass angenommene Anträge angemessene Beachtung finden. Dies steht im Widerspruch zur aktuellen ABDA-Satzung, nach der Beschlüsse der Hauptversammlung für die Handlungen der Bundesvereinigung und ihrer Organe verbindlich sind.
Die bevorstehende Strukturreform im Sommer 2024 könnte diese Situation maßgeblich verändern, sofern die Mitgliederversammlung zustimmt. Nach der Reform wird die Hauptversammlung nicht mehr in der Rolle eines "ABDA-Organs" fungieren, sondern als eine in der Satzung verankerte Institution. Die Beschlüsse des Deutschen Apothekertags werden zwar keine direkte Verpflichtung für die ABDA-Gremien darstellen, müssen jedoch in den Entscheidungsprozessen angemessen berücksichtigt werden.
Diese einschneidenden Veränderungen sind das Resultat einer umfassenden Strukturanalyse, die vor der Reform durchgeführt wurde und Überschneidungen in den Zuständigkeiten der Hauptversammlung, der Mitgliederversammlung und des Gesamtvorstands aufdeckte. Die Hauptversammlung wird trotzdem ein Diskussionsforum bleiben, in dem über Anträge entschieden wird, allerdings wird das Schicksal angenommener Anträge in Zukunft offiziell unsicherer sein als bisher.
Die Neustrukturierung, die nach intensiven Diskussionen und Debatten von der Mitgliederversammlung mit überwältigender Mehrheit von 847 Ja-Stimmen gegenüber 171 Nein-Stimmen angenommen wurde, hat ihre Wurzeln im Jahr 2020. Damals beschloss die ABDA-Mitgliederversammlung, die ABDA, die Bundesapothekerkammer (BAK) und den Deutschen Apothekerverband (DAV) einer kritischen Überprüfung zu unterziehen, um eine effizientere und schlankere ABDA zu schaffen. Dies sollte durch die Reduzierung von Gremien auf weniger Hierarchieebenen erreicht werden.
Die Berater des Verbandsmanagements (BVM) mit Sitz in Köln wurden damit beauftragt, die erforderlichen Veränderungen auszuarbeiten. Ihre Analysen offenbarten eine komplexe und ressourcenintensive Gremienstruktur, die zu langwierigen und intransparenten Entscheidungsprozessen führte. Die Meinungsbildung erfolgte oft ohne klare Abschlüsse. Die Vorschläge der Berater zur Vereinfachung der Hierarchieebenen im Ehrenamt, zur klareren Definition der Zuständigkeiten zwischen ABDA, BAK und DAV sowie zur prozessorientierten Ausrichtung des Hauptamts wurden von der Mitgliederversammlung im Sommer angenommen.
Der geschäftsführende ABDA-Vorstand wird nun die Umsetzung dieser Änderungen vorantreiben, insbesondere durch die Einführung von Satzungsänderungen. Dies gewinnt angesichts der bevorstehenden Neuwahlen in der ABDA, der BAK und beim DAV im Jahr 2024 an besonderer Bedeutung.
Kommentar:
Die beschlossene Strukturreform bei ABDA, BAK und DAV ist zweifellos ein wichtiger Schritt hin zu effizienteren und transparenteren Organisationsstrukturen. Es ist ermutigend zu sehen, dass die Apothekerschaft die Notwendigkeit für diese Veränderungen erkannt hat und entschlossen ist, die erforderlichen Schritte zu unternehmen. Die geplante Umgestaltung der Hauptversammlung, die ihre Rolle von einem "ABDA-Organ" hin zu einer in der Satzung verankerten Institution ändert, zeigt, dass die Apotheker eine ausgewogene Balance zwischen Meinungsvielfalt und Effizienz in der Verbandsarbeit anstreben. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu sehen, wie diese Reform in die Praxis umgesetzt wird und welche Auswirkungen sie auf die Apothekenbranche haben wird.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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