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Kompetenter Investor kämpft gegen Conti-Fondsgeschäftsführung

Kompetenter Investor kämpft gegen Conti-Fondsgeschäftsführung Posted on 16. Oktober 2023

Unternehmer, Entrepreneur und Investor Hubertus Johannes Theissen, der auch bei Conti MS Columbus – jetziger Chartername Hamburg – mit über 40.000 Euro beteiligt ist, erwirkte eine außerordentliche Gesellschafterversammlung bei dem Kreuzfahrtschiffsfonds MS Columbus

Die Herausforderung dabei war, über zehn Prozent des stimmberechtigten Kapitals von 34,08 Millionen Euro für diese erwähnte Gesellschafterversammlung zusammenzubringen, die dann am 5. September 2023 im Steigenberger Hotel in Hamburg realisiert wurde. Die Geschäftsführung hatte damit die Verpflichtung, alle Kommanditisten mit eingeschriebenem Brief zu dieser außerordentlichen Gesellschafterversammlung einzuladen. Zahlreiche Kommanditisten machten sich auf den Weg nach Hamburg. Die Geschäftsführung war durch Frank Thies nebst seinen Mitarbeitern der Conti Gruppe vollständig vertreten. Leider nicht vollständig vertreten war der Beirat, so auch der Beiratsvorsitzende. Der stellvertretende Beiratsvorsitzende leitete die außerordentliche Gesellschafterversammlung. Es war die erste Präsenzveranstaltung seit Jahren, die damit hervorragend angenommen wurde.

Nicht selten sind Anleger ein williger Spielball für Emittenten und Fondsgeschäftsführungen. Die Finanzaufsicht hat durch das Kapitalanlagegesetzbuch zwar einen Teil der Risiken zum Zeitpunkt der Zeichnung entschärft; dass diese neue Gesetzeslage jedoch kein Selbstläufer ist, zeigt aktuell die Schieflage des ehemaligen Vorzeigeunternehmens PROJECT Investment in Bamberg. Es gibt eine Vielzahl an Altfonds, die ebenfalls erhebliche Probleme und Risiken in der laufenden Fondsverwaltung aufweisen. Nicht selten sind diese ein Selbstbedienungsladen für kreative Verwalter und abnickende Beiräte.

Unternehmer, Investorprofi und Mitglied der Hall of Fame der Beteiligungsbranche Hubertus Johannes Theissen, CEO, setzt hier den Bleistift an. Mit hohem zeitlichem und finanziellem Aufwand in den Jahren 2022/23 erwirkte er als Macher die oben schon erwähnte Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Seine Kritikpunkte sind konkret:

1. Themenkomplex Kostensensibilität:

Hubertus J. Theissen sieht als Experte die Notwendigkeit, den Beirat beziehungsweise den Verwaltungsrat zu verkleinern von fünf auf drei Mitglieder ab spätestens 2025. Dies wäre angemessen, da derzeit hierfür Kosten i. H. von rund 16.000 Euro zuzüglich Sitzungsgelder, Anfahrtskosten, Hotel und Verköstigung anfallen. Diese Kostenposition steht lediglich exemplarisch für die generell überzogene Kostenstruktur.

2. Themenkomplex Anlegermitbestimmung:

Streichung der einschränkenden und anlegerfeindlichen Regelung, nur für die Beiratswahl aufgestellt werden zu können, wenn man mit über 40.000 Euro beteiligt ist. Dies ist investorenfeindlich und unsozial.

3. Themenkomplex Gesellschafterversammlung:

Die Sinnhaftigkeit der in Präsenz stattfindenden, alljährlichen Gesellschafterversammlung wurde diskutiert und betont, vor allem vor dem Hintergrund eines potenziellen Verkaufes der MS Columbus. Hier wird der Beirat nochmals gefragt sein.

4. Themenkomplex Exit-Potenzial:

Hubertus J. Theissen präsentierte eine aktuelle Verkaufspreiseinschätzung eines vereidigten Sachverständigen und Maklers. Dies wäre eigentlich Aufgabe des amtierenden Beirats beziehungsweise der Geschäftsführung gewesen. Leider ist diese Untätigkeit exemplarisch für viele Fonds-Gesellschaften. Der Verkauf ist auch deshalb anzuraten, da der Fonds seine Ausschüttungen nicht erwirtschaftet, was branchenuntypisch sein dürfte. Es wirkt so, als ob das Management und die Dienstleister sowie die kontrollierenden Beiräte trotzdem kein Interesse an der Auflösung zeigen.

5. Themenkomplex Transparenz:

Die Protokolle der Beiratssitzungen sind für die Anlegergemeinschaft nicht frei verfügbar. Die Nachfrage, ob man in die Protokolle des Beirates Einsicht nehmen könne, blieb unbeantwortet. Irritierend war auch, dass die letzte Beiratssitzung mit nur zwei der fünf Amtsträgern – also ohne eine Mehrheit – durchgeführt wurde. Auch gibt es inhaltliche Defizite bei den zur Verfügung gestellten Beiratsberichten, die den Geschäftsberichten beigefügt wurden.

Zahlreiche dieser Punkte, vor allem die Interessensdivergenz, können auch auf andere Altfonds übertragen werden und stehen deshalb exemplarisch für mangelnde Anlegerorientierung in den Fondsverwaltungen.

Man sieht also: Mit viel persönlichem Engagement – wie hier von Beteiligungsmarkt-Urgestein Hubertus Theissen gezeigt – lässt sich auch bei Altfonds viel bewegen. Dass die Beschlüsse keine erforderliche Mehrheit gefunden haben, tut der Sache keinen Abbruch. Als Resümee sollte man ziehen, dass viele der Altfonds anlegerfreundlicher gemanagt werden müssen und dies nicht selten zum Schaden der Investoren versäumt wird. Hier besteht Handlungsbedarf!

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