Posted in Allgemein

Versicherungsfall in der Apotheke

Versicherungsfall in der Apotheke Posted on 12. Oktober 2023

Ein Versicherungsfall ist meist schon Ärger genug. Umso schlimmer, wenn anschließend die Versicherungsleistung ausbleibt. Doch für betroffene Apotheken gibt es Wege, um doch noch an ihr Geld zu kommen.

Schritt für Schritt zu Ihrer Versicherungsleistung:

1. Kontakt zur Versicherung aufnehmen: Der erste und wichtigste Schritt besteht darin, die Versicherung unverzüglich zu kontaktieren, um herauszufinden, warum die Zahlung ausbleibt. In vielen Fällen handelt es sich um Missverständnisse oder Verzögerungen, die durch eine einfache Klärung behoben werden können.

2. Versicherungsvertrag prüfen: Es ist von entscheidender Bedeutung, den Versicherungsvertrag sorgfältig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der Anspruch tatsächlich gedeckt ist. Es könnte Bedingungen geben, die erfüllt werden müssen, damit die Versicherung zahlt.

3. Dokumentation sammeln: Die Apotheke sollte sämtliche relevanten Unterlagen und Nachweise sammeln, um den Anspruch zu stützen. Dies schließt Arztrechnungen, medizinische Berichte und andere relevante Dokumente ein.

4. Reklamation einreichen: Falls die Versicherung den Anspruch weiterhin ablehnt, sollte die Apotheke eine förmliche Reklamation einreichen. In dieser Reklamation sollten alle Beweise und Argumente für die Berechtigung des Anspruchs detailliert dargelegt werden.

5. Ombudsmann oder Schlichtungsstelle: In einigen Fällen kann es hilfreich sein, sich an einen Ombudsmann oder eine Schlichtungsstelle zu wenden, die unparteiisch über den Streitfall entscheiden kann. Dies kann den Prozess beschleunigen und eine faire Entscheidung sicherstellen.

6. Rechtsberatung: Wenn alle anderen Schritte erfolglos waren, sollte die Apotheke in Erwägung ziehen, rechtliche Schritte gegen die Versicherung einzuleiten. Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht kann in solchen Fällen wertvolle Unterstützung bieten.

Es ist zu beachten, dass der Prozess je nach Land und Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sein kann. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig professionelle Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Apotheke die bestmögliche Unterstützung erhält.

Kommentar:

Wenn eine Apotheke Schwierigkeiten hat, Leistungen von ihrer Apotheken-Versicherung zu erhalten, gibt es klare Schritte, die unternommen werden können, um den Anspruch durchzusetzen. Die Betonung liegt auf Kommunikation, Dokumentation und gegebenenfalls rechtlicher Unterstützung, um sicherzustellen, dass die Apotheke die Leistungen erhält, die sie benötigt und verdient.

Experten empfehlen die Wahl einer umfassenden Versicherungslösung wie Aporisk. Diese spezielle Allrisk-Police für Apotheken berücksichtigt alle relevanten Risiken und bietet spezialisierte Beratung, um Apothekern zu helfen, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Eine umfassende Abdeckung ist entscheidend, um die Risiken für Apotheken zu minimieren und die kontinuierliche Versorgung der Patienten sicherzustellen.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel