Posted in Allgemein

DAV warnt vor E-Rezept-Missbrauch

DAV warnt vor E-Rezept-Missbrauch Posted on 11. Oktober 2023

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) äußert seine Besorgnis über bedenkliche Entwicklungen im Zusammenhang mit der Einführung des E-Rezepts im Januar 2024. Diese Besorgnis resultiert aus einer Mitteilung von DocMorris an Arztpraxen, in der diesen "informiert" wurde, dass sie E-Rezepte auf Wunsch der Patienten direkt an den Versandhändler übermitteln können.

Grundsätzlich begrüßt der DAV die Einführung des E-Rezepts und erkennt das Potenzial für erhebliche Verbesserungen bei der Verordnung und Abrechnung von Medikamenten für Patienten und Apotheken an. Gleichzeitig warnt der Verband jedoch vor möglichen Fehlanwendungen des neuen Systems. Insbesondere Medienberichte über den möglichen Missbrauch des heilberuflichen Messenger-Dienstes KIM für Werbezwecke bereiten dem DAV erhebliche Sorgen.

Der DAV hebt hervor, dass der KIM-Messengerdienst in der Telematik-Infrastruktur geschaffen wurde, um Heilberuflern einen sicheren, diskriminierungs- und werbefreien Raum für den fachlichen Austausch zu bieten. Die Verwendung von KIM für Werbezwecke oder die direkte Weiterleitung von E-Rezept-Token widerspricht dem Zweck dieses Dienstes und den gesetzlichen Vorgaben. Der Verband appelliert an das Bundesgesundheitsministerium, die Einhaltung der "Spielregeln" im Wettbewerb sicherzustellen und einen interessengeleiteten Missbrauch der Telematik-Infrastrukturelemente zu verbieten.

Rechtsanwalt Morton Douglas erklärt, dass die reine Information über die Möglichkeit der Weiterleitung an sich nicht wettbewerbswidrig ist. Er betont jedoch, dass es problematisch wird, wenn Ärzte von sich aus die Weiterleitung eines Rezepts an eine Apotheke veranlassen. Dies würde gegen das Zuweisungsverbot verstoßen. Während Apotheken solche Werbepraktiken hinnehmen müssen, könnten Ärzte belästigende Werbung gemäß § 7 UWG als unzulässig betrachten und rechtliche Schritte unternehmen.

Insgesamt zeigt sich, dass die Einführung des E-Rezepts nicht nur positive Entwicklungen mit sich bringt, sondern auch potenzielle Missbrauchsmöglichkeiten und rechtliche Fragen aufwirft. Der DAV und andere Akteure sind bestrebt, die Integrität des Gesundheitswesens und den Schutz der Patienten zu gewährleisten.

Kommentar:

Die Bedenken des Deutschen Apothekerverbands sind verständlich, da die Einführung des E-Rezepts eine bedeutende Veränderung im Gesundheitswesen darstellt. Während die Digitalisierung viele Vorteile bietet, einschließlich einer effizienteren Verordnung und Abrechnung von Medikamenten, dürfen potenzielle Missbräuche und Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen nicht ignoriert werden.

Die Warnung vor der Nutzung des KIM-Messenger-Dienstes für Werbezwecke ist berechtigt, da dies den ursprünglichen Zweck des Dienstes untergraben würde. Die Forderung nach einer sorgfältigen Einhaltung der Wettbewerbsregeln und einer Verhinderung von Interessenkonflikten ist wichtig, um die Integrität des Gesundheitswesens zu bewahren.

Es ist entscheidend, dass alle Beteiligten, einschließlich Ärzte, Apotheken und Versandhändler, in diesem Prozess verantwortungsbewusst handeln, um sicherzustellen, dass die Einführung des E-Rezepts letztendlich den Patienten zugutekommt, ohne ihre Privatsphäre oder die Integrität des Gesundheitswesens zu gefährden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel