Zeichen von Verletzungen, auffälliges Sozialverhalten oder mangelnde medizinische Versorgung – wer bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnimmt, muss handeln. Häufig sind Anhaltspunkte nicht eindeutig, sodass die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und damit verbunden die Frage nach geeigneten Hilfs- und Unterstützungsangeboten eine große fachliche Herausforderung darstellt. Die pseudonymisierte Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen soll die anrufenden Fachkräfte durch den Prozess der Gefährdungseinschätzung begleiten und einen weiteren, dem Kinderschutz angemessenen Handlungsschritt erarbeiten. „Das kann zum Beispiel eine Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt sein, wenn diese im Beratungsgespräch festgestellt wurde. Wir gehen allen Hinweisen konkret nach – das können wir aber nur tun, wenn wir diese Information auch bekommen. Daher ist es so wichtig, dass alle die Mitverantwortung übernehmen“, appelliert Hanke.
Anrufen können alle, die in ihrer Berufstätigkeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben: Von Ärzt*innen, Hebammen, Personal in Schulen, Psycholog*innen, Sozialpädagog*innen, Mitarbeitende im Jobcenter oder Sozialamt, Beratungskräfte bis zu Mitarbeiter*innen von Musik- oder Ballettschulen, Fußballtrainer*innen oder Ehrenamtliche. Wie auch in den Vorjahren waren die Fachkräfte aus dem Kontext Schule im Jahr 2022 mit insgesamt 389 Anrufen die höchste Anrufer*innen-Gruppe bei der Nutzung der Fachberatung. Der Kontext Schule beinhaltet unterschiedliche Berufsgruppen wie Lehrkräfte, Mitarbeitende in der Schulsozialarbeit, Schulleitungen und Mitarbeitende der Schulpsychologie. Diese Gruppen einzeln betrachtet, erfolgten von Lehrkräften (215 Anrufe), von Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit (145 Anrufe), von Schulleitungen (21 Anrufe) sowie von Mitarbeitenden der Schulpsychologie (8 Anrufe).
In der Altersgruppe von zehn bis unter 14 Jahren gab es im Jahr 2022 einen deutlichen Anstieg – von 128 im Jahr 2021 auf 187 im Berichtsjahr 2022. In der Altersgruppe der 14- bis einschließlich 17-Jährigen ist eine stetige Steigerung in den letzten drei Jahren zu verzeichnen. „Diese Entwicklung könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen besonders für Kinder und Jugendliche – geschlossene Schulen und weniger Teilhabe am sozialen Leben – jetzt ihre Auswirkungen zeigen“, sagt Matthias König, Leiter des Teams Jugendhilfeplanung und Fachberatung Kinderschutz der Region Hannover. „Fachkräfte, die in Kontakt zu dieser Altersgruppe stehen, haben zunehmend gestiegene und gravierende psychosoziale Problemlagen der Kinder und Jugendlichen oder innerfamiliäre Konflikte in Familien wahrgenommen.“
Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen:
Telefon (0511) 27078522; E-Mail: [email=BST-Kinderschutz%40region-hannover.de]BST-Kinderschutz@region-hannover.de[/email]. Telefonsprechzeiten: Mo 9.30 bis 12 Uhr; 13 bis 15 Uhr, Di 13 bis 15.30 Uhr, Mi 12.30 bis 15.30 Uhr, Do 9.30 bis 13 Uhr; 13.30 bis 15.30 Uhr, Fr 9.30 bis 12 Uhr. Die Beratung ist kostenfrei.
Der aktuelle „Themenfeldbericht 2023 – Kinderschutz“ der Region Hannover ist online auf www.hannover.de hinterlegt.
Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: +49 (511) 616-0
Telefax: +49 (511) 61622499
http://www.hannover.de
Pressesprecherin
Telefon: +49 (511) 616235-19
Fax: +49 (511) 616224-95
E-Mail: carmen.pfoertner@region-hannover.de