Posted in Ausbildung / Jobs

Kinderschutz in der Region Hannover

Kinderschutz in der Region Hannover Posted on 28. September 2023

Der Kinderschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben des Fachbereichs Jugend der Region Hannover, der für 16 Kommunen in der Region Hannover zuständig ist. In dem neuen Kinderschutzbericht der Region Hannover, den die Verwaltung am Dienstag (26. September) dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt hat, liegt ein Berichtsschwerpunkt auf der Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dieses gemeinsame Angebot von der Region und der Landeshauptstadt berät Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen telefonisch, zum Beispiel bei einem Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung bei einem Kind oder Jugendlichen. Im Berichtszeitraum 2022 ist die Gesamtzahl der Anrufe um 72 Beratungen auf insgesamt 539 Beratungen angestiegen. Die Zahl der Fachberatungen hat sich damit seit dem Start des Angebotes im Jahr 2015 nahezu verdreifacht. „Die aktuellen Zahlen markieren, wie wichtig dieses Angebot für alle ist, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Und sie zeigen auch: Kinderschutz geht uns alle an. Kinderschutz muss höchste Priorität für alle haben, die mit Minderjährigen im regelmäßigen Kontakt stehen“, so Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziales, Teilhabe, Familie und Jugend.

Zeichen von Verletzungen, auffälliges Sozialverhalten oder mangelnde medizinische Versorgung – wer bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnimmt, muss handeln. Häufig sind Anhaltspunkte nicht eindeutig, sodass die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und damit verbunden die Frage nach geeigneten Hilfs- und Unterstützungsangeboten eine große fachliche Herausforderung darstellt. Die pseudonymisierte Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen soll die anrufenden Fachkräfte durch den Prozess der Gefährdungseinschätzung begleiten und einen weiteren, dem Kinderschutz angemessenen Handlungsschritt erarbeiten. „Das kann zum Beispiel eine Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt sein, wenn diese im Beratungsgespräch festgestellt wurde. Wir gehen allen Hinweisen konkret nach – das können wir aber nur tun, wenn wir diese Information auch bekommen. Daher ist es so wichtig, dass alle die Mitverantwortung übernehmen“, appelliert Hanke.

Anrufen können alle, die in ihrer Berufstätigkeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben: Von Ärzt*innen, Hebammen, Personal in Schulen, Psycholog*innen, Sozialpädagog*innen, Mitarbeitende im Jobcenter oder Sozialamt, Beratungskräfte bis zu Mitarbeiter*innen von Musik- oder Ballettschulen, Fußballtrainer*innen oder Ehrenamtliche. Wie auch in den Vorjahren waren die Fachkräfte aus dem Kontext Schule im Jahr 2022 mit insgesamt 389 Anrufen die höchste Anrufer*innen-Gruppe bei der Nutzung der Fachberatung. Der Kontext Schule beinhaltet unterschiedliche Berufsgruppen wie Lehrkräfte, Mitarbeitende in der Schulsozialarbeit, Schulleitungen und Mitarbeitende der Schulpsychologie. Diese Gruppen einzeln betrachtet, erfolgten von Lehrkräften (215 Anrufe), von Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit (145 Anrufe), von Schulleitungen (21 Anrufe) sowie von Mitarbeitenden der Schulpsychologie (8 Anrufe).

In der Altersgruppe von zehn bis unter 14 Jahren gab es im Jahr 2022 einen deutlichen Anstieg –  von 128 im Jahr 2021 auf 187 im Berichtsjahr 2022. In der Altersgruppe der 14- bis einschließlich 17-Jährigen ist eine stetige Steigerung in den letzten drei Jahren zu verzeichnen. „Diese Entwicklung könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen besonders für Kinder und Jugendliche – geschlossene Schulen und weniger Teilhabe am sozialen Leben – jetzt ihre Auswirkungen zeigen“, sagt Matthias König, Leiter des Teams Jugendhilfeplanung und Fachberatung Kinderschutz der Region Hannover. „Fachkräfte, die in Kontakt zu dieser Altersgruppe stehen, haben zunehmend gestiegene und gravierende psychosoziale Problemlagen der Kinder und Jugendlichen oder innerfamiliäre Konflikte in Familien wahrgenommen.“

Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen:
Telefon (0511) 27078522; E-Mail: [email=BST-Kinderschutz%40region-hannover.de]BST-Kinderschutz@region-hannover.de[/email]. Telefonsprechzeiten: Mo 9.30 bis 12 Uhr; 13 bis 15 Uhr, Di 13 bis 15.30 Uhr, Mi 12.30 bis 15.30 Uhr, Do 9.30 bis 13 Uhr; 13.30 bis 15.30 Uhr, Fr 9.30 bis 12 Uhr. Die Beratung ist kostenfrei.

Der aktuelle „Themenfeldbericht 2023 – Kinderschutz“ der Region Hannover ist online auf www.hannover.de hinterlegt. 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: +49 (511) 616-0
Telefax: +49 (511) 61622499
http://www.hannover.de

Ansprechpartner:
Carmen Pförtner
Pressesprecherin
Telefon: +49 (511) 616235-19
Fax: +49 (511) 616224-95
E-Mail: carmen.pfoertner@region-hannover.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel