Die Resolution fordert, dass die Versorgung der Bevölkerung nicht durch Leistungskürzungen gefährdet wird. Die Sicherung des gleichwertigen Zugangs zur Versorgung sei nur durch ein Netz aus inhabergeführten Apotheken bei gleichzeitiger Selbstständigkeit der Heilberufler gewährleistet, so die Forderung.
Des Weiteren wird eine sofortige und nach geltender Rechtslage zwingende Anpassung der Honorierung aller Apotheken vor Ort gefordert. Diese Korrektur wird als überfällig angesehen und als notwendig erachtet, unabhängig von der Lage der einzelnen Betriebsstätte.
Die Resolution betont die Bedeutung der Unabhängigkeit der pharmazeutischen Beratung, die durch dezentral agierende, inhabergeführte Apotheken gewährleistet wird. Es wird gefordert, dieses besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten sowie Apothekerinnen und Apothekern zu schützen und Apotheken in Deutschland ausschließlich von selbstständigen Heilberuflern betreiben zu lassen.
Die Ablehnung von Umverteilungsinstrumenten, die ohne zusätzliche Finanzmittel in die Niederlassung oder den Erhalt von Apothekenbetriebsstätten eingreifen, ist ebenfalls Teil der Resolution.
Schließlich wird betont, dass die Arzneimittelversorgung Teil der Daseinsvorsorge ist und für die gesamte Bevölkerung gleichwertig sein muss. Dies gilt auch für die Nacht- und Notdienstversorgung sowie die Versorgung mit Rezepturen.
Kommentar:
Die Resolution ist ein deutlicher Schachzug der Apothekerschaft, um gegen die Reformpläne von Gesundheitsminister Lauterbach Position zu beziehen. Sie unterstreicht die entschlossene Haltung der Apothekerschaft, die die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Versorgung betont. Der Ausgang der Abstimmung über die Resolution wird zeigen, wie stark der Widerstand gegen die Reformpläne tatsächlich ist und inwiefern die Apothekerschaft bereit ist, für ihre Interessen zu kämpfen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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