Wie das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der Ergebnisse aus dem Mikrozensus mitteilt, leben im Jahr 2022 in Bayern rund 2,2 Millionen minderjährige Kinder im Haushalt ihrer Eltern. Das sind weniger Kinder als vor zwanzig Jahren (minderjährig: 2,4 Millionen), jedoch mehr als im Jahr 2012 (minderjährig: 2,1 Millionen).
Fast vier von fünf minderjährigen Kindern in Bayern (79 Prozent) wachsen bei Eltern auf, die verheiratet sind, während acht Prozent der Kinder bei einem unverheiratet zusammenlebenden Elternpaar aufwachsen. 13 Prozent der Kinder unter 18 Jahren werden von einem alleinerziehenden Elternteil betreut. Diese Verteilung ähnelt der von vor zehn Jahren, als 80 Prozent der minderjährigen Kinder bei verheirateten und sechs Prozent bei unverheirateten Elternpaaren lebten. Damals betrug der Anteil der Kinder in alleinerziehenden Familien 15 Prozent. Geht man zeitlich noch weiter zurück, zeigt sich, dass minderjährige Kinder vor 20 Jahren noch häufiger in Haushalten lebten, in denen die Eltern verheiratet waren (84 Prozent).
Gut ein Drittel (35 Prozent) der minderjährigen Kinder ist jünger als sechs Jahre, rund die Hälfte ist im Alter von sechs bis 14 Jahren und 16 Prozent sind 15 bis unter 18 Jahre alt. Während diese Verteilung für minderjährige Kinder, die bei verheirateten Elternpaaren leben, nahezu identisch ist, unterscheidet sie sich von der Altersstruktur der Kinder in Lebensgemeinschaften beziehungsweise bei Alleinerziehenden. In Lebensgemeinschaften leben eher jüngere Kinder, bei Alleinerziehenden dagegen eher ältere.
Von den minderjährigen Kindern in Lebensgemeinschaften ist etwa die Hälfte (48 Prozent) jünger als sechs Jahre, während es bei den Kindern bei Alleinerziehenden mit 20 Prozent deutlich weniger sind. Bei den Alleinziehenden überwiegen mit 57 Prozent die Kinder im Alter von sechs bis unter 15 Jahre. Mit 23 Prozent ist auch der Anteil der Kinder im Alter von 15 bis unter 18 Jahre höher als bei den gleichaltrigen Kindern, die in Lebensgemeinschaften aufwachsen (11 Prozent).
Hinweise:
Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Rechtliche Grundlage der Erhebung ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen belastbare statistische Daten zu Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische Planungen und Entscheidungen, stehen selbstverständlich auch der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter: https://www.statistik.bayern.de/…
1)Der Begriff "Kinder" umfasst im Mikrozensus ledige Personen, die ohne Lebenspartner/-in und ohne eigene Kinder mit mindestens einem Elternteil in einem Haushalt zusammenleben. Als Kinder gelten – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht.
Bei der Interpretation von Ergebnissen des Mikrozensus im Zeitvergleich sind mögliche Zeitreihenbrüche zu beachten. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.destatis.de/…
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