Colette Hercher, Präsidentin der Generalzolldirektion: „Wir gehen gemeinsam gegen arbeitsrechtliche Verstöße vor. Die heutige Unterzeichnung der Zusammenarbeitsvereinbarung unterstreicht das gemeinsame Vorgehen bei der erfolgreichen Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.“
„Wir kämpfen gemeinsam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie für einen fairen Wettbewerb in der Postdienstleistungsbranche. Unlauterer Wettbewerb soll vermieden werden,“ sagt Barbie Haller, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur.
Überprüfung von Brief- und Paketdienstleistern
Bereits seit 2008 besteht eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen der Zollverwaltung und der Bundesnetzagentur.
Die Vereinbarung dient der konkreten und praxisgerechten Ausgestaltung der gesetzlich niedergelegten Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) und der Bundesnetzagentur. Sie zielt auf die Aufsicht über lizenzpflichtige Brief- und anzeigepflichtige Paketdienstleister ab.
Zu diesem Zweck sieht die Vereinbarung einen regelmäßigen und standardisierten Austausch über Rechtsverstöße oder Auffälligkeiten zwischen beiden Behörden vor. Auch gemeinsame Überprüfungen der Unternehmen durch die Bundesnetzagentur und die FKS sind möglich.
Schutz von Arbeitsregeln und Wettbewerb
Auf Grundlage der Zusammenarbeitsvereinbarung werden die Kräfte des Zolls und der Bundesnetzagentur gebündelt, um Verstöße gegen postrechtspezifische und sozialversicherungsrechtliche Regelungen und Arbeitsbedingungen zu bekämpfen. Ein Fokus liegt dabei auf der Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.
So erhalten sowohl Marktteilnehmende als auch Verbraucherinnen und Verbraucher Gewissheit, dass unlauterer Wettbewerb durch die Umgehung von Regeln in der Post- und Paketbranche vermieden wird.
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