Posted in Allgemein

Neue Haftungsrichtlinien für Netzbetreiber bei Stromunterbrechungen

Neue Haftungsrichtlinien für Netzbetreiber bei Stromunterbrechungen Posted on 10. August 2023

Das Oberlandesgericht Hamm traf am 23. Februar 2022 eine bedeutsame Entscheidung zur Haftung von Netzbetreibern bei Stromunterbrechungen und den resultierenden Aufzugsausfällen (Aktenzeichen: I-22 U 206/21). Der Beschluss verdeutlicht, dass Netzbetreiber nicht automatisch zur Schadenersatzleistung verpflichtet sind, wenn eine geplante Stromunterbrechung eine Überspannung auslöst, die wiederum zu einem Ausfall eines Aufzugs führt.

Die getroffene Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die komplexen rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Stromunterbrechungen und den daraus abgeleiteten Konsequenzen. Sie hebt hervor, dass eine vorausschauend geplante Stromunterbrechung nicht notwendigerweise eine unmittelbare Schadenersatzverpflichtung des Netzbetreibers nach sich zieht, wenn ein Aufzug aufgrund einer Überspannung nicht mehr betriebsfähig ist.

Die individuelle Betrachtung jeder Situation und eine sorgfältige Analyse der Umstände sind unerlässlich, um eine definitive Haftungsentscheidung zu treffen. Im aktuellen Fall betonte das Oberlandesgericht Hamm die Bedeutung einer klaren Ursache-Wirkung-Verbindung zwischen der geplanten Stromunterbrechung, der Überspannung und dem Aufzugsausfall, bevor eine Schadenersatzverpflichtung in Erwägung gezogen wird.

Diese juristische Richtungsweisung beleuchtet die subtilen Aspekte und Herausforderungen bei Rechtsfragen im Kontext von technischen Zwischenfällen und ihren möglichen Auswirkungen. Darüber hinaus könnte diese Entscheidung zukünftige Rechtsstreitigkeiten in ähnlichen Fällen beeinflussen und als Präzedenzfall dienen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm unterstreicht die Dringlichkeit einer gründlichen Prüfung und Abwägung bei Stromunterbrechungen und technischen Störungen. Sie betont die Vielschichtigkeit der Haftungsfrage und verdeutlicht, dass nicht jede Stromunterbrechung zwangsläufig eine Schadenersatzpflicht des Netzbetreibers nach sich zieht. Diese Entwicklung sollte Unternehmen dazu anspornen, ihre Technologien und Dienstleistungen kritisch zu überdenken, um potenzielle Risiken zu minimieren und adäquate Schritte zur Prävention und Schadensbegrenzung zu ergreifen. Gleichzeitig betont die Entscheidung die Bedeutung einer klaren Kommunikation zwischen Netzbetreibern und ihren Kunden, um Unklarheiten und mögliche Streitigkeiten zu verhindern.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel