Posted in Allgemein

Sensibles Vorgehen bei Wunscharzneimitteln – Retaxfalle vermeiden mit Retaxversicherung

Sensibles Vorgehen bei Wunscharzneimitteln – Retaxfalle vermeiden mit Retaxversicherung Posted on 29. Juli 2023

Im Apothekenalltag tauchen immer wieder Situationen auf, die eine genaue Erklärung am HV-Tisch erfordern, insbesondere wenn es um Rabattverträge geht. Kunden äußern oft den ausdrücklichen Wunsch nach dem auf dem ärztlichen Rezept verordneten Arzneimittel. Die korrekte Belieferung unter Berücksichtigung zahlreicher Regeln stellt dabei eine Herausforderung dar.

Die Einhaltung von Rabattverträgen und die Abgabe von Wunscharzneimitteln erfordern ein sensibles Vorgehen seitens der Apothekerinnen und Apotheker. Einerseits müssen sie die Interessen ihrer Kunden respektieren und deren Wunsch nach einem bestimmten Medikament ernst nehmen. Andererseits sind sie jedoch auch an die Vorgaben der Rabattverträge gebunden, die oft eine Substitution des verordneten Medikaments durch ein rabattiertes Alternativpräparat vorsehen.

In solchen Situationen ist eine ausführliche Beratung am HV-Tisch unerlässlich. Die Kunden müssen darüber informiert werden, dass die Belieferung des Wunscharzneimittels im Rahmen eines Rabattvertrags zu einer sogenannten "Retaxation" führen kann. Eine Retaxation bedeutet, dass die Apotheke im Nachhinein von der Krankenkasse finanziell belangt wird, da sie von den Vorgaben des Rabattvertrags abgewichen ist.

Die Abgabe eines Wunscharzneimittels kann also dazu führen, dass die Apotheke den Rabattvertrag nicht einhält und somit finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, die Kunden über mögliche Konsequenzen zu informieren und ihnen Alternativen aufzuzeigen. Eine offene Kommunikation und transparente Darstellung der Situation helfen, Missverständnisse und Unzufriedenheit zu vermeiden.

Um die Retaxfalle zu umgehen und eine reibungslose Abgabe zu gewährleisten, sollten Apothekerinnen und Apotheker ihre Kunden aktiv über die Einhaltung von Rabattverträgen aufklären und gegebenenfalls gemeinsam nach Lösungen suchen. Eine effektive Beratung trägt dazu bei, das Vertrauen der Kunden in die Apotheke zu stärken und ein positives Kundenerlebnis zu schaffen.

Die Einführung der Retaxversicherung stellt eine wertvolle Unterstützung dar, um Vermögensschäden für die Apotheke zu vermeiden. Die Bereitschaft, sich aktiv mit den Kundenbedürfnissen auseinanderzusetzen und eine kundenorientierte Herangehensweise zu wählen, unterstreicht das Engagement der Apothekerinnen und Apotheker für eine optimale Versorgung ihrer Kund:innen. Die Betonung auf eine einfühlsame Beratung verdeutlicht das Bestreben, die besten Interessen der Kund:innen zu wahren und gleichzeitig den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel