Posted in Allgemein

Vermögensschadenversicherung bei Retaxationen

Vermögensschadenversicherung bei Retaxationen Posted on 27. Juli 2023

Eine Vermögensschadenversicherung (auch Berufshaftpflichtversicherung genannt) kann im Zusammenhang mit Retaxationen relevant sein, da diese Versicherung Apotheken gegen Vermögensschäden absichern kann, die durch eine fehlerhafte Abrechnung oder Beratung entstehen können.

Wenn eine Apotheke aufgrund eines Fehlers bei der Abrechnung oder Beratung eine Retaxation erhält und dadurch ein Vermögensschaden entsteht, kann die Vermögensschadenversicherung die Kosten übernehmen, die durch die Rückforderung entstehen. Dies kann sowohl die Rückzahlung der Forderung selbst als auch etwaige Folgekosten wie Anwaltskosten oder Gerichtskosten umfassen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Vermögensschadenversicherungen automatisch eine Absicherung bei Retaxationen beinhalten. Daher sollte vor Abschluss einer Versicherungspolice genau geprüft werden, welche Risiken abgedeckt sind und welche nicht. Einige Versicherer bieten spezielle Retaxversicherungen an, die gezielt auf das Risiko von Retaxationen zugeschnitten sind und daher eine besonders umfassende Absicherung bieten können.

Zusammenfassend kann eine Vermögensschadenversicherung im Zusammenhang mit Retaxationen relevant sein, um Vermögensschäden abzusichern, die durch Fehler bei der Abrechnung oder Beratung entstehen können. Es ist jedoch wichtig, die genauen Deckungskonditionen der Versicherungspolice zu prüfen und gegebenenfalls eine spezielle Retaxversicherung in Betracht zu ziehen, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel