Posted in Allgemein

Insolvenzschutz für Apotheken: Maßnahmen zur Sicherung von offenen

Insolvenzschutz für Apotheken: Maßnahmen zur Sicherung von offenen Posted on 18. Juli 2023

Eine Insolvenz von Abrechnungszentren kann für Apotheken erhebliche Risiken mit sich bringen, abhängig von den verschiedenen Abrechnungsmodellen. Um diese Risiken zu minimieren und die finanzielle Stabilität zu gewährleisten, sollten Apotheken geeignete Maßnahmen ergreifen.

Die ordnungsgemäße Abrechnung von Rezepten stellt das Kapital einer Apotheke dar. Im Falle einer Insolvenz eines Abrechnungszentrums können jedoch noch ausstehende Forderungen gefährdet sein, was erhebliche Auswirkungen auf den Erfolg und die finanzielle Stabilität einer Apotheke haben kann.

Eine Möglichkeit, dieses Risiko zu reduzieren, besteht darin, mit Abrechnungsstellen zusammenzuarbeiten, die über einen Insolvenzschutz verfügen. Durch diese Zusammenarbeit werden offene Forderungen beglichen, selbst wenn das Abrechnungszentrum insolvent ist. Bei der Auswahl einer Abrechnungsstelle ist es von großer Bedeutung, deren finanzielle Stabilität und den angebotenen Insolvenzschutz sorgfältig zu prüfen.

Darüber hinaus sollten Apotheken sorgfältig gestaltete Verträge mit den Abrechnungsstellen abschließen. Diese Verträge sollten Klauseln enthalten, die im Falle einer Insolvenz eine Übertragung der offenen Forderungen auf eine andere Abrechnungsstelle ermöglichen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Zahlungen für erbrachte Leistungen auch bei einer Insolvenz des ursprünglichen Abrechnungszentrums weiterhin geleistet werden.

Eine weitere Möglichkeit, sich gegen das Risiko einer Insolvenz abzusichern, besteht im Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung. Diese Versicherung deckt den Schaden ab, der entsteht, wenn offene Forderungen aufgrund einer Insolvenz nicht beglichen werden können. Bei der Auswahl einer Versicherung ist es wichtig, dass auch der Insolvenzschutz der Abrechnungsstellen abgedeckt ist und eine angemessene Deckungssumme geboten wird.

"Die Sicherheit der Rezeptabrechnung ist für Apotheken von größter Bedeutung", betont Roberta Günder, Geschäftsführerin der ApoRisk GmbH. "Durch die Zusammenarbeit mit Abrechnungsstellen, die über Insolvenzschutz verfügen, sorgfältig gestaltete Verträge und gegebenenfalls den Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung können Apotheken sicherstellen, dass ihre offenen Forderungen auch im Falle einer Insolvenz beglichen werden können."

Apotheken sollten die Bedeutung eines wirksamen Insolvenzschutzes bei Abrechnungszentren sorgfältig prüfen und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, um ihre finanzielle Stabilität und Geschäftskontinuität zu gewährleisten.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel