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gefma definiert ESG im Facility Management – neue Richtlinie gibt Orientierung

gefma definiert ESG im Facility Management – neue Richtlinie gibt Orientierung Posted on 10. Mai 2023

Mehr Orientierung beim nachhaltigen Gebäudebetrieb – gefma definiert mit dem aktuellen Richtlinienentwurf GEFMA 163-1 „ESG im Facility Management“ erstmals ganzheitlich die Bedeutung der ESG-Vorgaben (Environmental, Social and Governance) der Europäischen Union sowie der nationalen Gesetzgebung zur Nachhaltigkeit und bestehender Regelwerke (beispielsweise ISO-Normen) für das nachhaltige Facility Management (FM). Damit veröffentlicht der Deutsche Verband für Facility Management als erster Akteur in der deutschen Immobilienwirtschaft eine eindeutige Grundlage für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln im nachhaltigen Immobilienbetrieb.

Das Richtlinienwesen von gefma ist der maßgebliche Standard für das Facility Management in Deutschland. Die mit Fachexperten besetzten Arbeitskreise des Verbandes haben interdisziplinär an der Entwicklung der nun veröffentlichten GEFMA 163-1 „ESG im Facility Management“ mitgewirkt und fokussieren sich dabei vor allem auf den nachhaltigen Immobilienbetrieb sowie dessen Auswirkungen auf die Betreiberverantwortung und die Beschaffung.

„Wir möchten öffentlichen und privaten Unternehmen mit der neuen Richtlinie eine verlässliche Orientierung für ihre ESG-Strategie beim Betrieb von Immobilien geben“, beschreibt Prof. Andrea Pelzeter, Leiterin des gefma-Arbeitskreises Nachhaltigkeit, den Anspruch des jetzt erschienenen Regelwerks. Der Grund dafür liegt auf der Hand: „In den Bestimmungen der EU oder anderer Regelsetzer konnte bislang keine Definition für ESG mit Blick auf die Gebäudebewirtschaftung gefunden werden“, erklärt Ulrich Glauche, Leiter des Richtlinienwesens bei gefma, die Notwendigkeit der neuen Richtlinie GEFMA 163-1.

Das neue Regelwerk wird neben der Definition eindeutiger Spielregeln vor allem die Vertragsgestaltung auf Grundlage der ESG-Kriterien vereinfachen. „Daraus lassen sich dann sehr gut Maßnahmen für eine Betreiberverantwortung 2.0 ableiten“, beschreibt Glauche weiter. Die neue Richtlinie liefert außerdem Orientierungspunkte für Nachhaltigkeitsauditierungen und -zertifizierungen sowie für das gesetzlich vorgeschriebene ESG-Reporting. Für Andrea Pelzeter und Ulrich Glauche steht fest, dass sich die GEFMA 163-1 aufgrund der Dynamik der Entwicklung in der nachhaltigen Immobilienwirtschaft stetig weiterentwickeln wird. Damit wird die Publikation zum verlässlichen Begleiter aller Akteure im Facility Management.

Die neue Richtlinie GEFMA 163-1 „ESG im Facility Management“ gibt es ab sofort für gefma-Mitglieder kostenfrei im gefma-Online-Shop. Nicht-Mitglieder können sie dort für einen Preis von 44 Euro zzgl. USt erwerben: www.gefma.de/shop

Über den gefma Deutscher Verband für Facility Management e.V.

gefma vertritt eine Branche mit 152 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung und über 5 Millionen Erwerbstätigen. Der Verband ist mit mehr als 1.000 Mitgliedsunternehmen das größte Netzwerk im deutschen Facility Management. gefma zeichnet sich durch solide Facharbeit aus: gefma-Richtlinien und Zertifizierungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, CAFM-Software und Bildung sind anerkannte Qualitätsstandards im FM. Nachhaltigkeit und Energie, Digitalisierung, Qualifizierung sowie Bewirtschaftungskonzepte mit Betreiberverantwortung sind die prägenden Themen des Verbandes. gefma setzt sich für ein partnerschaftliches, faires und verantwortungsvolles Miteinander aller Marktteilnehmer ein. Die gefma-Initiative „Die Möglichmacher Facility Management“ positioniert die Branche als Arbeitgeber mit vielfältigen Job- und Karrieremöglichkeiten. Mehr Informationen unter www.gefma.de

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