Niclas Karoff übernahm den Vorstandsvorsitz im März 2020 und führte seither die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft unter schwierigen Rahmenbedingungen konsequent voran. Mit der erneuten Bestellung sorgt der Aufsichtsrat für Kontinuität und Planungssicherheit in der Unternehmensführung.
„Wir freuen uns, die Zusammenarbeit mit Niclas Karoff langfristig fortsetzen und den Wachstumskurs der Gesellschaft weiterhin gemeinsam beschreiten zu können. Unter seiner bisherigen Führung wurden wichtige Weichenstellungen, insbesondere im Hinblick auf die qualitative und nachhaltigkeitsorientierte Weiterentwicklung des Portfolios, vorgenommen, welche die zukünftige Entwicklung der HAMBORNER maßgeblich prägen werden“, kommentiert Dr. Andreas Mattner, Vorsitzender des Aufsichtsrats der HAMBORNER REIT AG.
„Ich bedanke mich für das fortgesetzte Vertrauen des Aufsichtsrats und bin zuversichtlich, gemeinsam mit meiner Vorstandskollegin Sarah Verheyen sowie dem gesamten HAMBORNER-Team die erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft fortsetzen zu können“, so Niclas Karoff.
Die HAMBORNER REIT AG ist eine im SDAX gelistete Aktiengesellschaft, die ausschließlich im Immobiliensektor tätig ist und sich als Bestandshalter für renditestarke Gewerbeimmobilien positioniert. Das Unternehmen verfügt als Basis nachhaltiger Mieterträge über ein bundesweit gestreutes diversifiziertes Immobilienportfolio mit einem Gesamtwert von rd. 1,6 Mrd. Euro. Den Schwerpunkt des Bestandes bilden moderne Büroobjekte an etablierten Standorten sowie attraktive Nahversorgungsimmobilien wie großflächige Einzelhandelsobjekte, Fachmarktzentren und Baumärkte in zentralen Innenstadtlagen, Stadtteilzentren oder stark frequentierten Stadtrandlagen deutscher Groß- und Mittelstädte.
Die HAMBORNER REIT AG zeichnet sich durch langjährige Erfahrung im Immobilien- und Kapitalmarkt, ihre nachhaltig attraktive Dividendenstrategie sowie ihre schlanke und transparente Unternehmensstruktur aus. Die Gesellschaft ist ein Real Estate Investment Trust (REIT) und profitiert auf Gesellschaftsebene von der Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer.
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