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Steuerkontrollsystem: Finanzamt startet Testphase

Steuerkontrollsystem: Finanzamt startet Testphase Posted on 2. März 2023

Unternehmer können sich für die nächste Außenprüfung Vorteile verschaffen, wenn sie ein Tax-Compliance-Management-System, also ein Steuerkontrollsystem, implementieren. Auf Antrag gewährt das Finanzamt Erleichterungen – allerdings nur als Testphase.

Ein Tax-Compliance-Management-System (Tax-CMS) dient dazu, die steuerrelevanten Prozesse zu optimieren und zu gewährleisten, dass keine Fehler passieren. Die Betriebsprüfer bewerten es daher positiv, wenn Unternehmen ein solches Tax-CMS haben. Sie dokumentieren damit glaubhaft, die steuerlichen Vorgaben und Pflichten einhalten zu wollen.

Seit Anfang 2023 bringt das Kontrollsystem einen weiteren Pluspunkt. Hintergrund ist das neue DAC7-Umsetzungsgesetz. Es setzt eine entsprechende aktuelle europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist die Vorschrift zur Erprobung alternativer Prüfungsmethoden. Diese soll Unternehmen mit einem Tax-CMS Betriebsprüfungen erleichtern und die Prüfungen beschleunigen.

Darum geht es

Nach der neuen Regelung kann das Finanzamt auf Antrag des Unternehmens für eine künftige Außenprüfung Prüfungserleichterungen zusagen, wenn es ein wirksames Tax-CMS gibt. Prüfungsanordnungen kommen dann früher und Prüfungen sind schneller abgeschlossen. Zudem benennt das Finanzamt die Schwerpunkte der Außenprüfung im Vorfeld. Und: Unternehmen bekommen die Möglichkeit, mit dem Prüfer Zwischengespräche zu führen. Damit geht natürlich einher, dass sie bereit sind, erweiterten Mitwirkungspflichten nachzukommen.

Was es zu beachten gilt

Einige Kriterien, um Erleichterungen zu erhalten, müssen erfüllt sein:

  • Das Tax-CMS muss wirksam sein.
  • Es dürfen keine oder nur unbeachtliche steuerlichen Risiken bestehen.
  • Veränderungen des Tax-CMS sind fortlaufend zu dokumentieren und dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen.

Wichtig: Die Regelung ist explizit temporär formuliert, um alternative Prüfungsmethoden zu erproben. Sie soll zum 31. Dezember 2029 auslaufen – sofern der Gesetzgeber sie nicht verlängert. Die Landesfinanzbehörden erstellen dazu eine Evaluation. Sie haben diese dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) bis zum 30. Juni 2029 zu übermitteln.

Fazit

„Aus unserer Sicht gewinnt das Tax-CMS durch die Neuerung enorm an Bedeutung“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Manuela Schmidt in Berlin. Zwar war ein Tax-CMS auch bislang schon vorteilhaft, falls bei einer Steuerprüfung der Verdacht einer Steuerstraftat aufkam. Vergünstigungen aus einem Tax-CMS in Außenprüfungen gewährte das BMF allerdings bisher nicht. „Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob sie ein professionelles TAX-CMS einführen wollen. Wir beraten dazu gern und geben Hinweise dazu, wie die Implementierung reibungslos und erfolgreich gelingt“, sagt Schmidt.

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