Alle fünf Jahre führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durch. Zum ersten Mal ist bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 die Teilnahme per App möglich. Die mobile App ist ab sofort im Google Play Store und Apple App Store unter dem Namen „Einkommen & Verbrauch“ verfügbar. Die Web-App für alle gängigen Browser auf PC und Laptop gibt es unter app-evs2023.de. Zugangsdaten für die App erhalten die Haushalte, die sich zur Teilnahme an der größten freiwilligen Erhebung der amtlichen Statistik bereit erklärt haben und daraufhin in die Stichprobe gezogen wurden. Man kann immer noch mitmachen.
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe EVS liefert wichtige Erkenntnisse darüber, wofür die Menschen in Deutschland wieviel Geld ausgeben. Die Daten der EVS bilden unter anderem die Grundlage für die Festsetzung von staatlichen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene. Dazu gehören zum Beispiel:
– die Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II (bisher Hartz-IV-Sätze, zukünftig das Bürgergeld)
– das Kindergeld
– der steuerliche Kinderfreibetrag
– der Mindestunterhalt
– der Unterhaltsvorschuss
Die EVS-Daten tragen zudem zur Berechnung der Inflationsrate bei. Aus den Angaben aller Haushalte wird ermittelt, wie groß die Anteile für unterschiedliche Ausgabenbereiche sind. Das ist die Basis für die Zusammensetzung des sogenannten „Warenkorbs“.
In den teilnehmenden Haushalten halten alle Personen ab 16 Jahre drei Monate lang ihre Ausgaben fest. Sie reichen von regelmäßigen beständigen Ausgaben beispielweise für Miete, Versicherungen und Mobilfunkverträge bis hin zu täglichen Konsumausgaben beispielsweise für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeitaktivitäten.
Zudem beantworten die Teilnehmer einige Fragen unter anderem zur Haushaltszusammensetzung, zur Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, zur Vermögenssituation sowie den Haushalts- und Personeneinkommen.
Mit der App bequem von unterwegs mitmachen
Mit der speziell für die EVS 2023 entwickelten App können die Teilnehmer die täglichen Ausgaben bequem auch von unterwegs dokumentieren. Nutzt man die App am Computer und über das Smartphone, werden die Antworten bei aktiver Internetverbindung synchronisiert. So kann man die Eintragungen beispielsweise am Smartphone beginnen und über die Web-App am Computer beenden. Die klassische Teilnahme mit einem Papierfragebogen ist auf Wunsch aber ebenfalls möglich.
Bis zu 175 Euro als Dankeschön: Teilnehmer weiterhin gesucht
Insgesamt werden in Bayern rund 13 000 Haushalte benötigt, die sich an der freiwilligen Befragung beteiligen. Rund 10 000 Haushalte haben sich bereits angemeldet. Um zuverlässige Daten zu erhalten, die die Gesellschaft in Deutschland abbilden, werden weiterhin viele Haushalte für die Teilnahme gesucht. Insbesondere fehlen noch
– Einpersonenhaushalte und Paare ohne Kinder, in denen die Haupteinkommensperson selbstständig ist,
– Einpersonenhaushalte und Paare ohne Kinder, die ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1 250 Euro oder über 4 500 Euro haben oder
– Haushalte mit Erwachsenen aus mehreren Generationen (z. B. Paare mit volljährigen Kindern oder mit (Schwieger-)Mutter/-Vater).
Wer nicht zu den oben genannten Haushalten gehört, ist trotzdem eingeladen, sich anzumelden. Eine Anmeldung ist für alle jederzeit bis September 2023 möglich.
Mitmachen lohnt sich
Den Teilnehmern bietet die EVS die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten, wo ihr Geld bleibt. Zudem gibt es als Dankeschön eine Geldprämie von 100 Euro je Haushalt.
Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich 50 Euro. Haushalte, die nach einem mathematischen Zufallsverfahren für eine zweiwöchige detaillierte Dokumentation der Ausgaben für Nahrungs- und Genussmittel ausgewählt werden, bekommen zusätzlich 25 Euro. Somit ist es möglich, bis zu 175 Euro für die Teilnahme an der EVS 2023 zu erhalten.
Interessierte Haushalte können sich unter www.evs2023.de/teilnahme für die EVS 2023 anmelden. Aus allen angemeldeten Haushalten wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Dazu wurde für jedes Bundesland anhand der Bevölkerungsstruktur zum Beispiel festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Dies dient dazu, die Bevölkerung realistisch abzubilden.
Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bedanken sich bei allen Teilnehmern für die Unterstützung!
Bayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
Telefon: +49 (911) 98208-6109
https://www.statistik.bayern.de