Posted in Ausbildung / Jobs

Bundesarbeitsgericht muss Tarifautonomie schützen

Bundesarbeitsgericht muss Tarifautonomie schützen Posted on 15. Dezember 2022

Heute hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) erstmalig zum Begriff des Gesamtschutzes in der EU-Leiharbeitsrichtlinie geäußert. Nach Auffassung des Gerichts erfordert der Gesamtschutz für die Zeitarbeitskräfte eine Ausgleichsregelung, sofern in Tarifverträgen das Vergleichsentgelt (Equal Pay) unterschritten wird. Der Rechtsstreit geht nun zurück zum Bundesarbeitsgericht (BAG).

„Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen haben, dass nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Gesamtschutz der Zeitarbeitskräfte durch ein Zusammenwirken von gesetzlichen und tariflichen Regelungen erreicht wird, sagt iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz.

Inwiefern sich das Urteil auch auf die bewährte Tarifarchitektur der deutschen Zeitarbeitsbranche auswirken wird, bleibt abzuwarten. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Branchenverbände von iGZ und BAP heißt es: „Jetzt ist es am Bundesarbeitsgericht, sich schützend vor die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie zu stellen und die Gestaltung von Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge in der Zeitarbeit auch zukünftig zu ermöglichen, und zwar rechtsicher, praktikabel und attraktiv. Die Antworten des EuGH geben dem BAG den notwendigen rechtlichen Spielraum für eine ausgewogene eigene Beurteilung.“ Die  Sozialpartnerschaft in der Zeitarbeitsbranche habe sich über Jahrzehnte in Deutschland bewährt und müsse im Sinne eines fairen Interessenausgleichs auch in Zukunft eine tragfähige Säule bleiben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Fridtjof-Nansen-Weg 3a
48155 Münster
Telefon: +49 (251) 32262-0
Telefax: +49 (251) 32262-100
http://www.ig-zeitarbeit.de

Ansprechpartner:
Wolfram Linke
Redakteur/ Pressesprecher
Telefon: +49 (251) 32262-152
Fax: +49 (251) 32262-452
E-Mail: linke@ig-zeitarbeit.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel