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IHK übt scharfe Kritik am Haushaltsentwurf der Landeshauptstadt Saarbrücken

IHK übt scharfe Kritik am Haushaltsentwurf der Landeshauptstadt Saarbrücken Posted on 9. Dezember 2022

Die IHK Saarland hat mit deutlicher Kritik auf den Haushaltsentwurf für die Landeshauptstadt Saarbrücken reagiert und eindringlich vor jeder weiteren Belastung der Wirtschaft gewarnt. Die Kammer kritisiert vor allem die geplante Einführung einer Beherbergungssteuer zum 1. Juli 2023 in Höhe von fünf Prozent des Umsatzes bei Privat- und Geschäftsreisen. „Die Einführung einer Beherbergungssteuer wäre ein verheerendes Signal für das Hotelgewerbe in Saarbrücken. Das ist ein Schlag ins Gesicht ausgerechnet der Branche, die ohnehin mit die größten Lasten der Corona-Pandemie schultern musste. Der schon in den Jahren vor Corona gestiegene Wettbewerbsdruck und die hohe Preistransparenz werden in vielen Fällen dazu führen, dass sich die bereits unterdurchschnittliche Gewinnmarge der Hotelbetriebe weiter verschlechtert. Denn vielen von ihnen wird es angesichts der gestiegenen Preissensibilität der Kunden nicht möglich sein, die Mehrkosten an ihre Gäste weiterzugeben. Dies würde das Vertrauen der Investoren, die jüngst in neue Hotelprojekte investiert haben, erheblich erschüttern. Die Beherbergungssteuer wäre insofern eine schwere Hypothek für den Standort Saarbrücken. Wir appellieren daher nachdrücklich an Oberbürgermeister Uwe Conradt und die Fraktionen im Stadtrat, alles daran zu setzen, dass der Haushaltsentwurf in der vorliegenden Form nicht verabschiedet wird und die Beherbergungssteuer ersatzlos gestrichen wird“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé.

Die IHK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Unternehmen am Standort Saarbrücken ohnehin schon eine erhebliche Sonderlast zu tragen haben. Allein die überdurchschnittlich hohen Gewerbesteuerhebesätze schlagen mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 8,5 Millionen Euro pro Jahr zu Buche. „Dass die Gewerbesteuer vorerst nicht weiter erhöht wird, ist nur ein schwacher Trost, wenn es gleichzeitig an anderen Stellen zu signifikanten Mehrbelastungen der Unternehmen kommt“, sagt Thomé. Denn auch die geplante Erhöhung der Grundsteuer um 50 Punkte auf 560 Prozent ab 2024 mit weiteren Steigerungen in den beiden folgenden Jahren trifft die Betriebe angesichts erheblicher Kostensteigerungen für Energie, Materialien und Personal aus Sicht der IHK zur Unzeit.

Thomé: „Statt weiter an der Steuer- und Abgabenschraube zu drehen, erwartet die Wirtschaft von Politik und Verwaltung in Saarbrücken mehr Kreativität, Mut und Umsetzungsstärke bei der Konsolidierung des Haushaltes auf der Ausgabenseite. Dazu zählen neben einer umfassenden Aufgabenkritik (Zweck- und Vollzugskritik) und einer Priorisierung der Ausgaben auch zielgerichtete Überlegungen, wie die Landeshauptstadt mit anderen Kommunen stärker arbeitsteilig zusammenarbeiten kann, um Kosten zu reduzieren. Und in der Gesamtbetrachtung muss letztlich doch die Frage gestellt werden, welchen Mehrwert Saarbrücken den ansässigen Unternehmen im Vergleich zu anderen Standorten bieten kann, die ein derart hohes Steuer- und Abgabenniveau rechtfertigen“.

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