Posted in Dienstleistungen

Rente 2023 – Die Hinzuverdienstgrenze wird abgeschafft

Rente 2023 – Die Hinzuverdienstgrenze wird abgeschafft Posted on 21. November 2022

Im Jahr 2021 waren mehr als 1,05 Mio. Beschäftigte in Deutschland über 66 Jahre alt. 217.000 von ihnen waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Der Rest – sage und schreibe 833.000 Personen – waren Minijobber. In den letzten elf Jahren hat sich somit der Anteil erwerbstätiger Senioren um mehr als 53 Prozent stark erhöht, wie die Bundesregierung nun bekannt gab.

Für die erwerbstätigen Senioren gibt es verschiedene Gründe weiterhin im Arbeitsleben aktiv zu sein: einerseits bessern sie ihr Einkommen auf, andererseits sehen sie darin eine Möglichkeit weiter am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Auch die Arbeitgeber freuen sich über diese tatkräftige Unterstützung, denn sie wirkt dem herrschenden Fachkräftemangel entgegen.

Es lohnt sich daher mal einen genaueren Blick auf die Thematik zu werfen:

STICHWORT „HINZUVERDIENSTGRENZE“

Je nachdem, ob der Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter erreicht hat oder eine vorgezogene Altersrente bezieht, sollte die Hinzuverdienstgrenze beachtet werden.

  • Das Renteneintrittsalter wird stufenweise bis 2029 auf 67 Jahre angehoben. Die Rentenempfänger, die das entsprechende Alter erreicht haben, können uneingeschränkt dazu verdienen.
  • Bei der vorgezogenen Altersrente wird es komplizierter. In besonderen Fälle kann ein Arbeitnehmer früher in die Rente gehen. Zum Beispiel langfristig versicherte Personen frühestens nach Vollendung des 63. oder 65. Lebensjahres. Hier legt der Gesetzgeber eine Zuverdienstgrenze fest. Ist der Hinzuverdienst zu hoch, kann die Rente gemindert werden oder gar entfallen. Doch ab 2023 wird diese Hinzuverdienstgrenze abgeschafft.

Diese sogenannte „Hinzuverdienstgrenze“ wurde im Laufe der Jahre deutlich erhöht. Im Jahr 2017 durfte ein Bezieher vorgezogener Altersrente maximal 6.300 Euro dazu verdienen, ohne dass der Verdienst auf die Rente angerechnet war. Wegen der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze gravierend angehoben. Im Jahr 2020 galt der Betrag von 44.590 Euro, in den Jahren 2021 und 2022 46.060 Euro. Ab dem Jahr 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten nun komplett aufgehoben.

BESONDERHEITEN BEI DEN LOHNABRECHNUNGEN DER ERWERBSTÄTIGEN SENIOREN

Bei der Lohnabrechnung der Rentner gibt es einige Besonderheiten:

  • In der Lohnsteuer gelten die ganz normalen steuerlichen Vorschriften.

In der Sozialversicherung sind die Arbeitnehmer ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters begünstig und haben mehr Netto vom Brutto. Solche Arbeitnehmer leisten keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, sondern nur noch einen ermäßigten Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung, da sie kein Krankengeld mehr von der Krankenkasse erhalten. Bei einer vorgezogenen Altersrente zahlt der Arbeitnehmer nur in die Krankenversicherung einen ermäßigten Beitrag. In den restlichen Versicherungszweigen ist derjenige voll versichert.

Unser Tipp: Informieren Sie sich bei der DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG über die Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Mit dem Flexirentengesetz vom 13. Dezember 2016 können Sie Job und Rente auf mehrere Arten kombinieren.

Über die RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG

RTS vereint Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater sowie Rechtsanwälte unter einem Dach.

Ihren Mandanten bietet RTS persönliche Beratung und Betreuung auf kurzem Weg ebenso an, wie die Expertise von Fachberatern im Hintergrund. Die Bezugspersonen der Mandanten sind die Berater und das Team am Standort: nah, kompetent, persönlich und greifbar.

RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG gehört mit derzeit 31 Standorten, in denen etwa 600 Mitarbeiter einen Gesamtumsatz von rund 48 Millionen Euro erwirtschaften, zu den marktführenden Steuerberatungsgesellschaften in Baden-Württemberg.

RTS baut aktuell auf die nachhaltige Unterstützung ihrer Mandanten auf dem Weg aus der Corona-Krise. Als langjähriger DATEV-Referenzpartner ist die Mithilfe bei der kontinuierlichen Softwareweiterentwicklung eine wesentliche Komponente der RTS Digitalisierungsstrategie. Um administrative Aufgaben aus den Bereichen Marketing, Personal-Recruiting, -Verwaltung, Kanzleiorganisation und IT kümmern sich zentralisierte Fachabteilungen. Eine hausinterne Bildungseinrichtung (RTS Akademie) steht allen Mitarbeitern zur Verfügung. Sie garantiert die fachliche Kompetenz und fördert soziale Skills. Hinzu kommen enge Kooperationen mit Notaren, M&A-Experten, Finanz- und Fördermittelspezialisten sowie der Zugriff auf ein weltweites Steuerberatungsnetzwerk.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG
Daimlerstraße 127
70372 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 9554-0
Telefax: +49 (711) 9554-1000
http://www.rtskg.de/

Ansprechpartner:
Infoabteilung
E-Mail: infoabteilung@rtskg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel