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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Antragstellung wieder möglich

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Antragstellung wieder möglich Posted on 15. August 2022

Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) können ab sofort wieder neue Förderanträge gestellt werden. Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben stellt die Bundesregierung für das Jahr 2022 bis zu 620 Millionen Euro zur Verfügung. Aufgrund des hohen Antragsvolumens und des gesperrten Bundeshaushalts konnten seit Oktober 2021 keine ZIM-Anträge mehr eingereicht werden.

Das ZIM-Programm ist das wichtigste deutsche Förderinstrument für den Mittelstand. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden. Das Programm ist bundesweit zugänglich und technologie- sowie branchenoffen. Somit können antragsberechtigte Unternehmen aus der gesamten Bundesrepublik eine Förderung für ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erhalten. Diese können einzelbetrieblich oder aber auch in Kooperation mit anderen Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen durchgeführt werden.

Anpassung der Förderbedingungen

Aufgrund des verfügbaren Budgets wurden beim Programmstart einige Förderkonditionen angepasst.
Unternehmen, die bereits Genehmigungen für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, können erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Genehmigung erhalten. Diese Maßnahme gilt rückwirkend. Die Frist von 24 Monaten bezieht sich nicht generell auf Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), sondern speziell auf die ZIM FuE-Projekte.

„Jetzt heißt es auf dem Laufenden zu bleiben, da sich die Gegebenheiten noch ändern können. So kann es beispielsweise sein, dass ein Unternehmen, bei dem die Sperrfrist zum 30.11.2022 endet, bereits heute einen Neuantrag einreichen kann, der zum 01.12.2022 startet. Unser Rat lautet daher, den Zuschuss direkt zu beantragen damit der Antrag seitens der Fördermittelgeber frühzeitig und schnell bearbeitet wird“, erläutert Tobias Kübler, Leiter Innovationsberatung bei EurA.

Die Möglichkeit, Projektfristen zu verlängern und Mittelverschiebungen vorzunehmen wurden seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz eingeschränkt, um eine übermäßige Vorbindung in den Folgejahren zu verhindern und langfristig die Flexibilität für neue Projekte zu erhalten. Das bedeutet, dass Laufzeitverlängerungen sowie Mittelverschiebungen kaum noch möglich sein werden. „Unternehmen müssen bei der Beantragung noch genauer planen, um die Mittel voll auszuschöpfen“, so Tobias Kübler.

Über die EurA AG

Die EurA AG gehört mit über 170 Mitarbeitern/-innen am Hauptsitz Ellwangen und an 12 weiteren Standorten, darunter Hamburg, Aachen, Enge-Sande, Pfarrkirchen, Zella-Mehlis, Brüssel (Belgien) und Porto (Portugal), zu Deutschlands führenden Beratungshäusern für Forschung, Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte. Zu unseren Mandanten zählen branchenweit 2.600 Unternehmen sowie 1.400 Forschungseinrichtungen und -institute aus Deutschland und vielen europäischen Ländern in allen Technologie-Branchen.

Der Schwerpunkt unserer Arbeit betrifft Technologietransfer, Finanzierung, Realisierung und internationale Vermarktung innovativer Produkte und Dienstleistungen, vorwiegend durch Einsatz regionaler, staatlicher und europäischer Fördermittel. Die Kunden aus dem Mittelstand und den Forschungsinstituten profitieren von EurA bei der Konzeption und Begleitung von F&E-Projekten und Kooperationen mit Entwicklungs- und Vermarktungspartnern. Zusätzlich moderiert EurA mehr als 90 bundesweite oder internationale Innovationsnetzwerke, in denen unternehmerische Einzelentwicklungen und Verbünde zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie die dazugehörigen Finanzierungsvorhaben initiiert und realisiert werden.

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