Posted in Dienstleistungen

Präqualifikation als Fundament

Präqualifikation als Fundament Posted on 26. Juli 2022

Birgit Sommer, Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für Bewertung und Qualifizierung (DQB) mbH, war 4 Jahre Syndikusrechtsanwältin beim Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V. und zuvor 20 Jahre Anwältin in einer namhaften Kanzlei für Architektenrecht. Im Gespräch mit Sascha Wiehager, Institutsleiter und Geschäftsführer bei BWI-Bau GmbH, erläutert sie die Vorteile der Präqualifizierung für öffentliche Auftraggeber.

S. Wiehager: Warum sollten Bauunternehmen bei der DQB aktiv werden?

B. Sommer: Wurde ein Unternehmen durch uns präqualifiziert, so muss es bei öffentlichen Verfahren Eignungsnachweise nicht wiederholt vorlegen, da die Präqualifizierung für alle Aufträge gültig ist. Das Unternehmen hat also einen geringeren Zeitaufwand und muss bei einem Verfahren lediglich die Nummer, mit der es im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (kurz: PQ-Liste) geführt wird, hinterlegen. Mit der Präqualifizierung wird die Seriosität und Leistungsfähigkeit des Unternehmens bestätigt.

Was auch noch interessant ist: Üblicherweise haftet der Hauptunternehmer dafür, dass ein Nachunternehmer nicht ordnungsgemäß die Sozialbeiträge zahlt. Wenn der Nachunternehmer präqualifiziert ist, entfällt die Haftung.

S. Wiehager: Und wie sieht es bei den öffentlichen Auftraggebern aus?

B. Sommer: Für die Vergabestellen hat die PQ den enormen Vorteil, dass sie die Nachweise nicht einholen und prüfen und sich nicht mit dem Nachfordern von Unterlagen beschäftigen müssen.

Die Präqualifizierung ist vor allem jetzt bei der zunehmenden Zahl freihändiger Vergaben ein gutes Tool. Mit einem Blick in die PQ-Liste, wissen öffentliche Auftraggeber, welche Unternehmen geeignet sind und können noch schneller vergeben. Man kann sich sicher sein, dass Unternehmen, die dort gelistet sind, jedenfalls nichts mit Schwarzarbeit, Verschleierung von Sozialpflicht o.ä. zu tun haben.

S. Wiehager: Ist die Nutzung des PQ-Vereins nur den öffentlichen Auftraggebern vorbehalten?

B. Sommer: Nein, jeder kann die PQ-Liste, die online durch den PQ-Verein geführt wird, einsehen und kann feststellen, ob ein Unternehmen präqualifiziert ist oder nicht. Durch den Eintrag in der PQ-Liste ist bewiesen, dass das jeweilige Unternehmen die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung aller Eignungsnachweise bestanden hat. Die Einsicht der hinterlegten Unterlagen selbst, ist dann den öffentlichen Auftraggebern vorbehalten. Allerdings hilft es den privaten Auftraggebern sehr zu wissen, ob ein Unternehmen präqualifiziert ist.

S. Wiehager: Wer darf so eine PQ-Listung vornehmen und wie wird die Qualität garantiert?

B. Sommer: PQ-Stellen sind akkreditiert und allein für die Entscheidung über eine Präqualifizierung zuständig. Der PQ-Verein selbst ist nicht akkreditiert. Die PQ-Stelle DQB ist akkreditiert und wird von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) überprüft. Es wird geprüft, dass keine Überschneidungen mit anderen Unternehmen vorliegen, nicht ansatzweise eine Voreingenommenheit vorliegt und das alle Anforderungen erfüllt werden, um eine PQ zu erteilen. Die Überprüfung durch die DAkkS erfolgt ein Mal im Jahr.

Die Qualität unserer Arbeit wird auch durch die hohen Anforderungen an unsere Mitarbeiter gesichert. Diese müssen speziell geschult sein und dürfen erst in den Evaluierungsprozess eingebunden werden, wenn sie ein Jahr bei uns tätig waren.

S. Wiehager: Warum stößt die Präqualifizierung noch auf so eine geringe Nachfrage? Müsste bei den Unternehmen nicht ein viel größeres Interesse herrschen?

B. Sommer: Ich kann mir nur vorstellen, dass die Präqualifizierung nicht richtig bekannt ist und teilweise noch Unkenntnis herrscht. Auch öffentliche Vergabestellen scheinen die Vorteile der Präqualifizierung noch nicht richtig erkannt zu haben. Manche Unternehmen denken, die Präqualifizierung sei ein wahnsinniger Papier- und Verwaltungsaufwand, was so nicht stimmt. Wenn sich ein Unternehmen zum ersten Mal bei uns präqualifiziert, werden die eingereichten Unterlagen auf Herz und Nieren geprüft. Das scheuen manche Unternehmen vielleicht. Werden alle Dokumente vorgelegt, so geht die Prüfung aber sehr schnell.

S. Wiehager: Im Austausch mit Unternehmen merke ich, dass das Wissen über die PQ-Stellen teilweise noch nicht ausreicht und bei der öffentlichen Hand werden immer noch gerne die Originalunterlagen angefordert. Dabei ist die Arbeit der PQ-Stelle DQB sehr gut geeignet, das Thema Compliance in den Unternehmen zu unterstützen. Es wird ja eine Strukturierung vorgenommen, für die Unternehmen normalerweise viel Geld bezahlen müssen und das zu einer zu vernachlässigenden Gebühr.

Ich hoffe, dass wir dazu beitragen können, dass künftig mehr Unternehmen von der Arbeit der PQ-Stellen und den Vorteilen im Rahmen öffentlicher Vergaben erfahren.

Über die Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung DQB mbH

Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung DQB mbH | Abraham-Lincoln-Straße 30 | 65189 Wiesbaden | info@dqb.info | Sitz der Gesellschaft: Wiesbaden | Geschäftsführerin: Birgit Sommer | Gegründet 2002 | 7 Mitarbeiter | ca. 2.500 Kunden | Präqualifizierung von Bauunternehmen nach VOB

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung DQB mbH
Abraham-Lincoln-Straße 30
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 7949900
Telefax: +49 (611) 79499029
http://dqb.info

Ansprechpartner:
Birgit Sommer
Geschäftsführerin
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel