Posted in Finanzen / Bilanzen

Ein Verbot von „Payment for Orderflow“ zeigt ein völliges Unverständnis von Börsenhandel“

Ein Verbot von „Payment for Orderflow“ zeigt ein völliges Unverständnis von Börsenhandel“ Posted on 24. Juni 2022

Rasant gestiegene Umsätze der Börse gettex, Verwirrung rund um ein mögliches Verbot von „Payment for Orderflow“ und die Freude, sich wieder zu sehen, standen im Zentrum der Rede von Andreas Schmidt, Vorstand der Bayerischen Börse AG, und beherrschten die Gespräche der mehr als 200 Gäste im feierlichen Ambiente des IHK-Gebäudes bei der Sommerbörse der Bayerischen Börse.

Vor den versammelten Gästen im neu renovierten IHK-Gebäude wies Andreas Schmidt insbesondere auf die Erfolge der Börse gettex in den vergangenen beiden Jahren hin: Mit Goldman Sachs wurde ein dritter Emittent für Zertifikate angeschlossen, die Zahl der ausgeführten Orders hat sich von 2020 auf 2021 fast vervierfacht und mit Stand 23. Juni 2022 wurden bereits 70 Prozent des starken Vorjahresumsatzes erreicht.

Weniger euphorisch stimmte Schmidt die anhaltende Diskussion über Payment for Orderflow mit dem von der EU-Kommission angestrebten Verbot: „Es ist falsch, weil Privatanleger in Deutschland nachweislich nicht durch Payment for Orderflow benachteiligt werden und keine „schlechteren Preise“ bekommen. Die BaFin hat dies jüngst in einer eigenen Untersuchung bestätigt“, so Schmidt wörtlich. Vielmehr sei eine Gesamtbetrachtung aller Kosten nötig und nicht nur die Konzentration auf den Spread. Im Gegensatz zu den USA werden in Deutschland Orders von Privatanlegern nicht an Wholesaler, große elektronische Handelsfirmen, verkauft und dort „internalisiert“, sondern direkt an die Börsen geroutet. „Hier gibt es die neutrale Überwachung durch die Handelsüberwachungsstellen, die Anonymität des Börsenhandels und die Gleichbehandlung von Kundenaufträgen – egal ob es Kunden von Privat- oder Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Vermögensverwaltern, Online-Brokern oder von Neo-Brokern sind“. Abschließend betonte Schmidt, dass ein Verbot seitens der EU nur eines zeigt: Ein völliges Unverständnis von Börsenhandel in Deutschland, vom harten Wettbewerb zwischen Börsen und mit außerbörslichen Anbietern.“ Die Aktienkultur sei noch lange nicht so entwickelt, wie es die Lücken in der Altersvorsorge erzwingen.

Nicht zuletzt wies Andreas Schmidt auf die Bedeutung des Veranstaltungsortes für die Bayerische Börse hin: Das 1899 bis 1901 errichtete Haus des Handels und Gewerbe war bis 1963 Sitz der Börse.

Über Bayerische Börse Aktiengesellschaft

Die Bayerische Börse AG betreibt die öffentlich-rechtliche Börse München und bietet zwei komplementäre Handelsmodelle an – das Spezialisten-Modell „Börse München“ und „gettex“, den Börsenplatz für das Market Maker Modell. Die öffentlich-rechtliche Struktur garantiert die Neutralität, die für die Wahrung der Interessen der Marktteilnehmer, Anleger und Emittenten unverzichtbar ist. An der Börse München sind mehr als 28.000 Wertpapiere (Aktien, Anleihen, ETPS und Fonds) im Angebot, auf gettex einschließlich der dort handelbaren Zertifikate knapp 400.000

Mehr als 4.000 Kreditinstitute und Emittenten im deutschsprachigen Raum haben Zugang zum Primär- und Sekundärmarkt in München. Seit 2005 betreibt die Börse München mit m:access ein sehr erfolgreiches Qualitätssegment für den Mittelstand mit rund 70 gelisteten Emittenten.

Mit den besten Grüßen

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerische Börse Aktiengesellschaft
Karolinenplatz 6
80333 München
Telefon: +49 (89) 549045-0
Telefax: +49 (89) 549045-31
http://www.boerse-muenchen.de

Ansprechpartner:
Ulrich Kirstein
Pressesprecher / Leiter Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (89) 549045-25
Fax: +49 (89) 549045-31
E-Mail: kirstein@boerse-muenchen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel