Posted in Allgemein

Heidelberger Erklärung: Forderungskatalog von Architekten und Planern

Heidelberger Erklärung: Forderungskatalog von Architekten und Planern Posted on 16. Juni 2022

In einer gemeinsamen Erklärung haben die Verbände VBI und BDA eine konsequente Umsetzung des Leistungswettbewerbs angemahnt. Sie fordern auch mehr Transparenz bei den Honoraren vergebener Leistungen.

Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) haben auf einer gemeinsamen Vorstandssitzung die Heidelberger Erklärung beschlossen. Sie fordert unter anderem den Vorrang des Leistungswettbewerbs. Das Honorar sollte auch bei einfachen Planungsleistungen mit nicht mehr als 20 Prozent gewertet werden.

Dass es immer noch zu sehr um den Preis einer angebotenen Leistung gehe, und nicht um die Qualität, sei Grund dafür, dass sich immer weniger Unternehmen an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligten.

Weitere Forderungen der beiden Verbände sind:

  • Die Verhältnismäßigkeit zu wahren und Anforderungen an Referenzobjekte zu lockern.
  • Keine Vergabe an Generalübernehmer. Planung und Bauausführung müssten getrennt vergeben werden.
  • Als öffentlicher Auftraggeber das Vergaberecht auch anzuwenden und sich nicht zu entziehen.
  • Auch in Zukunft maßgeblich die HOAI heranzuziehen, um zu beurteilen, welches Honorar angemessen ist.

Anlass für die beiden Verbände, diese Erklärung zu formulieren, war der jüngste Monitoring-Bericht der Bundesregierung zur Anwendung des Vergaberechts 2021.

Quelle:

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vergabe24 GmbH
Universitätsring 6
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 12260131
http://www.vergabe24.de

Ansprechpartner:
Oxana Ponomareva
Online-Marketer
Telefon: 0345 12260135
E-Mail: redaktion@vergabe24.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel