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IHK zu „Bönnschen Viertelen“: Anliefer- und Kundenverkehre berücksichtigen

IHK zu „Bönnschen Viertelen“: Anliefer- und Kundenverkehre berücksichtigen Posted on 10. Juni 2022

Der Rat der Stadt Bonn hat die Entwicklung nachhaltiger Mobilität in Bonner Wohnquartieren beschlossen. In seiner Sitzung am 9. Juni 2022 gab er grünes Licht für die Erarbeitung und Umsetzung eines breit angelegten zivilgesellschaftlichen Mitwirkungsprozesses für die „Bönnschen Viertel“. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg begrüßt grundsätzlich den damit verbundenen Ansatz, zunächst in zwei Modellquartieren neue Verkehrskonzepte zu erproben, ohne die gesamte Stadt einzubeziehen.

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille dazu:

„Wichtig ist aus Sicht der IHK Bonn/Rhein-Sieg, dass auch die Unternehmen vor Ort ausreichend im Beteiligungsprozess mitgenommen werden und auf die spezifischen Anliefer- und Kundenverkehre Rücksicht genommen wird. Das gilt auch für unmittelbar angrenzende Gewerbegebiete, die auch weiterhin mit allen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein müssen. Gerade im Hinblick auf die Verkehrsberuhigung und Durchfahrtsbeschränkung der Bornheimer Straße, die die IHK ablehnt, darf die Situation für die Gewerbetreibenden nicht noch weiter verschlechtert werden.“

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