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Betreuung aus einer Hand: Jobcenter ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig

Betreuung aus einer Hand: Jobcenter ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig Posted on 1. Juni 2022

Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni 2022 bundesweit von den Jobcentern betreut. Sie wechseln damit vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II).

  • Rechtskreiswechsel zum 01. Juni 2022 in das SGB II
  • Bundesratsbeschluss am 20. Mai 2022 gefasst
  • Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung aus einer Hand
  • Erfassung aller Geflüchteten durch das Jobcenter Leipzig läuft mit Hochdruck
  • Antragstellungen nach dem SGB II bitte so schnell wie möglich abschließen
  • assistierte Antragsannahmen im Jobcenter Leipzig möglich
  • Konto, Krankenkasse und Kinderbetreuung wichtig

Aufenthaltstitel notwendig

Anträge auf Leistungen zur Grundsicherung können und sollten so zeitnah wie möglich beim Jobcenter Leipzig gestellt werden. Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR).

Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Für die Antragstellung kann ein Termin zur assistierten Antragsannahme beim Jobcenter Leipzig über das Postfach Jobcenter-Leipzig.Application-Service@jobcenter-ge.de vereinbart werden.

Alle Hilfen aus einer Hand

Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter unterstützen alle Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen – unabhängig von ihrer Herkunft. Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II) die Höhe des Regelsatzes und es werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen.

Die Jobcenter beraten und unterstützen dazu beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung beim Spracherwerb, bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen sowie Hinweise, wie eine Kinderbetreuung gefunden werden kann. Danach ist die Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung möglich. Ziel ist es, alle Geflüchteten ausbildungsadäquat zu vermitteln.

„Das Jobcenter Leipzig bereitet die Über- und Aufnahme aller im Stadtgebiet Leipzig angekommen und nach wie vor ankommenden Geflüchteten seit mehreren Wochen intensiv vor. Unsere operativen Bereiche sind gut aufgestellt, um die kommenden Monate zu stemmen. Wichtig ist für uns aktuell vor allem eine umgehende Antragstellung durch die Geflüchteten auf Grundsicherungsleistungen. Nur dann können wir als Jobcenter Leipzig tätig werden und trotz der sehr engen Zeitschiene eine nahtlose Leistungsgewährung als Zielstellung halten.“ so Sabine Edner, Geschäftsführerin des Jobcenters Leipzig.

Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann auch online über www.jobcenter.digital gestellt werden. Die Antragsunterlagen stehen unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos. Gleichfalls wurden die Ausfüllhinweise zum Antrag auf Grundsicherungsleistungen ins Ukrainische und Russische übersetzt. Alle übersetzten Informationen und Unterlagen rund um den SGB II-Leistungsbezug stehen auf der Landingpage des Jobcenters Leipzig für Geflüchtete zum Download zur Verfügung: https://jobcenter-leipzig.de/aktuelles/informationen-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine/finanzielle-unterstuetzung/.

„Auch während der Bearbeitungszeit können die ukrainischen Bürgerinnen und Bürger eigeninitiativ aktiv bleiben. Wichtig sind die Eröffnung eines deutschen Kontos und die Wahl einer Krankenkasse. Auch die Betreuung und Förderung der Kinder in der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft in einer Kindertageseinrichtung oder Schule ist ein wichtiger Teil der Integration hier in Leipzig und kann gleichfalls den Weg für eine spätere Beschäftigungsaufnahme ebnen.“ ergänzt Sabine Edner.

Kontaktmöglichkeiten zum Jobcenter Leipzig:

persönlich:

ohne Termin: Empfang in der Georg-Schumann-Str. 150, 04159 Leipzig

mit Termin: in der jeweiligen Liegenschaft

Telefon:

0341 – 913 10705 sowie

0341 – 913 10540

Email:

jobcenter-leipzig@jobcenter-ge.de

jobcenter-Leipzig@jobcenter-ge.de-mail.de (verschlüsselt als DE-Mail)

Postanschrift:

Jobcenter Leipzig

Postfach 100831

04008 Leipzig

Hausbriefkästen an allen Liegenschaften

Internet:

www.jobcenter-leipzig.de

https://jobcenter-leipzig.de/aktuelles/informationen-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine/

Online-Plattform:

www.jobcenter.digital

https://jobcenter-leipzig.de/service/jobcenter-digital/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Jobcenter Leipzig
Georg-Schumann-Straße 150
04159 Leipzig
Telefon: +49 (341) 123-0
http://www.leipzig.de

Ansprechpartner:
Antje Wiesner
Pressesprecherin
Telefon: +49 (341) 58088-4878
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