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Gemeinsamer Vertreter der Inhaber der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/24 begrüßt Gegenantrag des Gläubigerbeirats

Gemeinsamer Vertreter der Inhaber der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/24 begrüßt Gegenantrag des Gläubigerbeirats Posted on 12. Mai 2022

Als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/24 (ISIN: DE000A2YNR08) und als designierter gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/2022 (ISIN: DE000A1R0RZ5) begrüßt die e.Anleihe GmbH den Gegenantrag des Gläubigerbeirats: „Die Emittentin kommt den Anleihegläubigern ein gutes Stück entgegen“ fasst der Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH, Christoph Chardon, den mit der Emittentin abgestimmten Gegenantrag des Gläubigerbeirats zusammen.

Die e.Anleihe GmbH verweist darauf, dass nunmehr die gesamten entgangenen Zinsen auf den zu reduzierenden Zins von 2,5 Prozent p.a. am Laufzeitende zusätzlich zum nominalen Rückzahlungsbeitrag mit ausgezahlt werden sollen. Durch die um jeweils fünf Jahre verlängerte Laufzeit der Anleihen erhält die Emittentin die Möglichkeit, ihren Geschäftsbetrieb neu zu ordnen, um so die Vermögenswerte für die Anleihegläubiger zu erhalten und zu sichern. Sollte die Emittentin diesen Zeitraum nicht vollständig in Anspruch nehmen und vor dem verlängerten Fälligkeitszeitraum zurückzahlen können, dann reduziert sich der Rückzahlungsbetrag auf die entgangenen Zinsen gestaffelt über drei Jahre.

Der Gegenantrag sieht ebenfalls vor, den Rangrücktritt der Anleihegläubiger auf den Zinssatz von 2,5 Prozent p.a. in eine Stundungsmöglichkeit durch das Unternehmen umzuwandeln. Der Gemeinsame Vertreter und die Mitglieder des Beirats müssen hierzu jeweils konsultiert werden.

„Insbesondere ist es gelungen, den strittigen Punkt zu einem Kontrollwechsel bei einem nicht auszuschließenden Verkauf der Anteile an den russischen operativen Gesellschaften zu entschärfen“, erläutert der Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH. Ursprünglich hatte die Emittentin vorgeschlagen, die Anleihegläubiger sollten in diesem Fall auf ihre vorzeitige Rückzahlungsoption verzichten. Der Gegenantrag des Gläubigerbeirats sieht nunmehr vor, das Quorum für die rechtswirksame Kündigung bei einem Kontrollwechsel auf mindestens 51 Prozent zu erhöhen. „Sollte es zu der Frage eines Kontrollwechsels kommen, so entscheidet die Mehrheit der Anleihegläubiger, wie dann konkret verfahren werden soll“, so Chardon.

Weitere virtuelle Informations- und Diskussionsveranstaltung der e.Anleihe GmbH am 17. Mai 2022

Für Dienstag, 17. Mai 2022, lädt die e.Anleihe GmbH ab 11:00 Uhr zu einer weiteren Informations- und Diskussionsveranstaltung der Anleihegläubiger ein.

Die Vertreter der e.Anleihe GmbH werden bei der virtuellen Veranstaltung ihre Einschätzung des aktuellen Gegenantrags des Gläubigerbeirats darstellen und diskutieren. „Wir werden erläutern, wieso die e.Anleihe GmbH diesen von den Beiräten unterbreiteten Vorschlag als Verhandlungsergebnis mitträgt“, kündigte der Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH an.

 Über Vollmachten Beschlussfähigkeit ermöglichen

Der Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH, Christoph Chardon, erinnert alle Anleihegläubiger daran, in deren wohlverstandenen eigenen Interesse ihre Interessen über Vollmachten wahrzunehmen.

Anleihegläubiger, die bei den weiteren Versammlungen der Anleihegläubiger am 30. und am 31. Mai 2022 in Sinsheim nicht selbst anwesend sein können und sich nicht durch die Emittentin unmittelbar vertreten lassen wollen, können den Vorstandsvorsitzenden der KFM Deutsche Mittelstand AG, Hans-Jürgen Friedrich, unentgeltlich bevollmächtigen. Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Markus Kienle, Vorstandsmitglied der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., insbesondere für private Anleihegläubiger für eine kostenlose Ausübung ihrer Stimmrechte zur Verfügung.

Anleihegläubiger, die Hans-Jürgen Friedrich unentgeltlich für die Abstimmungen auf den Versammlungen am 30. und 31. Mai 2022 bevollmächtigen wollen, können ordnungsgemäß vorbereitete Vordrucke kurzfristig über die e.Anleihe GmbH als gemeinsamen Vertreter unter der E-Mail-Adresse ekosem@elsaesser.co abrufen. Anleihegläubiger, die den Vertreter der SdK bevollmächtigen wollen, können sich das Vollmachtsformular für die Gläubigerversammlungen unter https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/ekosem-agrar-ag/ herunterladen.

Als (designierter) gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihen rät die e.Anleihe GmbH allen Anleihegläubigern darüber hinaus, für die anstehenden Versammlungen bei den jeweiligen Depotbanken höchst vorsorglich einen aktuellen besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen und den für die Versammlungen notwendigen Sperrvermerk anzufordern.

Link zur Einladung zu der weiteren Informations- und Diskussionsveranstaltung der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/24 (ISIN: DE000A2YNR08) und als designierter gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/2022 (ISIN: DE000A1R0RZ5) am Dienstag, 17. Mai 2022, um 11:00 Uhr:

Teilnehmer-Link (Videostream mit Folien): https://www.webcast-eqs.com/…

Einwahlnummern für Teilnehmer

DE: +4969201744220

UK: +442030092470

PIN: 73601705#

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