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Bund vereinfacht Regeln für Vergaben im Zusammenhang mit Ukraine-Krieg

Bund vereinfacht Regeln für Vergaben im Zusammenhang mit Ukraine-Krieg Posted on 25. April 2022

Aktuelle Hinweise an die öffentliche Veraltung für mehr Sicherheit bei dringlichen Vergaben.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat vereinfachte Regeln für öffentliche Beschaffungen, die im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine stehen, bekanntgegeben. Sie gelten für Einkäufe unter 10.000 EUR. Damit sollen Bund, Länder und Kommunen schneller auf die Folgen des Krieges reagieren und eine entsprechende Hilfeleistung bei der Verpflegung und medizinische Versorgung der geflüchteten Menschen sicherstellen können.

Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung hatte die Bundesregierung bereits Vergabeerleichterungen beschlossen. Jetzt sind auch für die übrige Bundesverwaltung bei Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen mit einem voraussichtlichen Auftragswert bis 5.000 Euro und bei Bauleistungen bis 8.000 Euro, die im Zusammenhang mit Ukraine-Krieg stehen, erweiterte Direktvergaben möglich.

Ergänzend hat das BMWK in Abstimmung mit dem für öffentliche Bauaufträge zuständigen Bundesbauministerium in einem Rundschreiben insbesondere über die Möglichkeiten von Dringlichkeitsvergaben und weiteren Beschleunigungs- und Erleichterungsmaßnahmen für Beschaffungen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Ukraine unter- und oberhalb der EU-Schwellenwerte informiert. Diese Hinweise sollen unter anderem den Kommunen mehr Sicherheit bei ihren dringlichen Vergaben, etwa für die Versorgung der ukrainischen Flüchtlinge, geben.

Die aktuelle Vergabeerleichterungen sind bis 31.12.2023 befristet.  

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