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Unternehmensinsolvenzen im Januar 2022: Die Ruhe vor dem Sturm?

Unternehmensinsolvenzen im Januar 2022: Die Ruhe vor dem Sturm? Posted on 14. April 2022

Die Unternehmensinsolvenzen zeigen im Januar 2022 immer noch keinen größeren Anstieg. Folgen des Ukrainekrieges oder hohe Belastungen durch stark gestiegene Energiepreise spiegeln die Zahlen noch nicht wider. Das jüngst geschnürte Maßnahmenpaket der Bundesregierung soll u.a. Unternehmen mit hohen Energiekostensteigerungen bezuschussen und damit mögliche Insolvenzgefahren abfedern. Für viele Unternehmen werden diese Hilfen aber nicht ausreichen.

Mit heutiger Pressemitteilung* veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Januar 2022. Für 1.057 Unternehmen wurde an den deutschen Insolvenzgerichten die Insolvenz beantragt. Das entspricht einem Rückgang um 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat sowie einem Rückgang um 34 Prozent gegenüber dem Januar 2020 – vor der Coronapandemie. Für März 2022 prognostiziert das Statistische Bundesamt einen Anstieg der Regelinsolvenzen um 27 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Einen ähnlichen Anstieg gab es bereits im März des Vorjahres.

Eine echte Trendwende bei den niedrigen Insolvenzzahlen ist derzeit noch nicht absehbar. Die veröffentlichten Zahlen erstrecken sich auf den Zeitraum vor dem Ausbruch des Ukrainekrieges. Dessen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft bilden diese Zahlen deshalb noch nicht ab. Selbst die Prognose von Destatis für März 2022 bewegt sich in den üblichen Jahresschwankungen“, so Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). Es gibt aber erste Anzeichen für einen künftigen Anstieg der Insolvenzzahlen: „Wir sehen derzeit einen erhöhten Beratungsbedarf – vor allem bei energieintensiven Unternehmen. Die stark gestiegenen Energiepreise werden für viele Unternehmen zur Existenzbedrohung.

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung deutscher Unternehmen verabschiedet, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind. Darunter fällt auch ein zeitlich befristeter Zuschuss für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise. Die Bundesregierung gewährt deutschen Unternehmen einen anteiligen Kostenzuschuss in drei Stufen für Energiekosten, die oberhalb der Verdopplung der in 2021 geleisteten Energiekosten liegen. „Für viele Unternehmen wird eine Verdoppelung der Energiekosten bereits zu einer untragbaren Belastung. Die von der Bundesregierung vorgestellte Energiekostenförderung wird bei einem länger anhaltenden Energiepreisschub viele drohende Insolvenzen gerade im Mittelstand nicht verhindern können“, so Niering.

Analog zu den Maßnahmen, die im Rahmen der Coronapandemie gewährt wurden, ist davon auszugehen, dass bereits jetzt insolvente Unternehmen nicht berechtigt sind, diese Förderung zu nutzen. „Sollten insolvente Unternehmen von dieser Fördermaßnahme ausgeschlossen sein, wirkt sich das direkt auf die Sanierungsaussichten dieser Unternehmen aus. Energieintensive Unternehmen werden dann auch kaum weitergeführt werden können“, so der VID-Vorsitzende.

Quellen:

* 27,0 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im März 2022 als im Vormonat: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/04/PD22_167_52411.html

** Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen in der Coronakrise (IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/April 2022, Grafik kostenfrei nutzbar

Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.

Über Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

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