Posted in Finanzen / Bilanzen

Steuerliche Nachhaltigkeit: Studie zum Status quo bei den DAX40

Steuerliche Nachhaltigkeit: Studie zum Status quo bei den DAX40 Posted on 24. Januar 2022

– „Steuerliche Transparenzstudie der DAX40 in Deutschland“ von PwC: 3 von 4 Unternehmen veröffentlichen erste Informationen zu steuerlicher Nachhaltigkeit 
– Weitgehende Transparenz bei Steuerstrategien 
– Lediglich zwei Unternehmen stechen beim Country-by-Country-Reporting hervor

Mit dem im Dezember 2019 verabschiedeten Standard „GRI 207: Tax 2019“ hat die Global Reporting Initiative (GRI) erstmals definiert, welche Informationen steuerliche Transparenzberichte im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung enthalten sollten. Insbesondere viele kapitalmarktorientierte Unternehmen richten ihre nichtfinanzielle Berichterstattung bereits nach dem GRI-Rahmenwerk aus. Den neuen Standard „GRI 207: Tax 2019“ müssen sie grundsätzlich seit dem 1. Januar 2021 anwenden, sofern Steuern als wesentliches Thema qualifiziert wurden.

In vier sogenannten Disclosures fordert der Standard detaillierte Angaben zu ihrem Steuerkonzept, ihrem steuerlichen Kontroll- und Risikomanagement sowie zu ihrem steuerlichen Stakeholder-Management. Außerdem ist gemäß dem Standard ein öffentliches Country-by-Country-Reporting (CbCR) erforderlich. Damit erhalten neben den Finanzbehörden auch Stakeholder zusätzliche Informationen über grenzüberschreitende Konzernstrukturen, darunter alle Jurisdiktionen, in denen ein Konzern bzw. eine seiner Gesellschaften ansässig ist, deren Haupttätigkeiten, die Anzahl der Mitarbeitenden, deren Vergütung sowie Gewinne vor Steuern und Corporate Income Taxes.

PwC analysiert Umsetzung des „GRI 207: Tax 2019“-Standards

Daher wollte die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland wissen: Wie steht es um die Umsetzung des Standards bei den DAX40-Unternehmen und somit um die steuerliche Transparenzberichterstattung?

Für die „Steuerliche Transparenzstudie der DAX40 in Deutschland“ hat PwC alle veröffentlichten Informationen zur steuerlichen Nachhaltigkeit der DAX40-Unternehmen untersucht, nicht nur solche mit Bezug zum „GRI 207: Tax 2019“. Dazu hat PwC insbesondere auf Geschäftsberichte, nicht finanzielle Berichte, Nachhaltigkeitsberichte, Tax Transparency Reports, Dokumente zu Tax Strategies oder Tax Policies sowie auf Unternehmenswebsites zurückgegriffen. Anschließend wurden die Unternehmen anhand eines Tax Sustainability Reporting Scores (TSR-Score) bewertet, welcher an der Freien Universität Berlin entwickelt wurde. Dieser unterscheidet nach Umsetzung der Pflichtangaben (Rating von A bis G) und ergänzenden beziehungsweise freiwilligen Angaben (Rating von 0 bis +++).

Knapp 3 von 4 DAX40-Firmen legen erste Steuerinformationen offen

Eines der Kernergebnisse der Studie lautet: 73 Prozent der DAX40-Unternehmen haben für das Berichtsjahr 2020 bereits erste Informationen zur steuerlichen Nachhaltigkeit veröffentlicht. Aber: Nur etwa die Hälfte von ihnen gibt an, dass „GRI 207: Tax 2019“ der Grund für die Veröffentlichung der Angaben war. Klaus Schmidt, Mitglied der Geschäftsführung und Leiter Tax & Legal bei PwC Deutschland, sagt: „Dies ist wohl nur als erster Schritt zu sehen. Denn fast alle verwenden für ihre nichtfinanzielle Berichterstattung bereits das GRI-Rahmenwerk.“ Allerdings erkannte die GRI die COVID-19-Pandemie als Ausschlussgrund für das Jahr 2020 an, die Unternehmen mussten die Informationen also noch nicht veröffentlichen.

Weitgehende Transparenz bei den Steuerkonzepten

Ein weiteres Studienergebnis lautet: 73 Prozent der Unternehmen legten erste Informationen zu ihrem Steuerkonzept bzw. ihrer Steuerstrategie offen (Disclosure-Anforderung 207-1) – der höchste Wert bei den vier Anforderungen des „GRI 207: Tax 2019“. Fast jedes dritte Unternehmen erzielte ein Rating von mindestens B bezüglich dieser Anforderung, hat also mindestens drei Viertel aller Pflichtangaben zum Steuerkonzept umgesetzt.

Fast ebenso viele Unternehmen (7o Prozent) haben über ihr steuerliches Kontroll- und Risikomanagement berichtet. Dabei haben sie allerdings deutlich weniger freiwillige Angaben als zum Steuerkonzept gemacht. Immerhin rund die Hälfte der untersuchten DAX40-Unternehmen hat über das Verständnis und/oder den Umgang mit Steuerrisiken berichtet.

Zwei Vorreiterunternehmen beim Country-by-Country-Reporting

Auch beim von Disclosure-Anforderung 207-3 geforderten Stakeholder-Engagement setzen viele Unternehmen zumindest Teile des Disclosures um. Allerdings erzielten 55 Prozent der Unternehmen einen vergleichsweise schlechten Score. Beim vierten Disclosure, dem Country-by-Country-Reporting, zeigt sich ein deutliches Gefälle: Lediglich zwei Unternehmen, die Allianz und Munich RE, setzten ein CbC-Reporting teilweise um. „Hier zögerten die Unternehmen mit der Umsetzung, da die politische Diskussion um das verpflichtende öffentliche Country-by-Country-Reporting noch nicht abgeschlossen war“, erläutert Dr. Arne Schnitger, Partner und Steuerexperte bei PwC Deutschland sowie Co-Autor der Studie. Am 10. November 2021 wurde im Europäischen Parlament das Public CbC-Reporting angenommen, aber noch nicht mitgliedstaatlich umgesetzt.

Aber lohnt sich der hohe Umsetzungsaufwand auch für die Unternehmen selbst? Prof. Dr. Martin Fochmann, Wirtschaftswissenschaftler an der Freien Universität Berlin und ebenfalls Co-Autor der Studie, sagt: „Eindeutig ja. Wissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, dass Unternehmen insbesondere von geringeren Eigenkapital- und Fremdkapitalkosten profitieren könnten – also beispielsweise geringere Zinsen für Darlehen oder bei der Herausgabe von Anleihen zahlen müssten. Gesunkene Kapitalkosten bedeuten einen höheren Unternehmenswert – und der spiegelt sich nicht zuletzt auch in höheren Aktienpreisen wider.“

www.pwc.de
www.pwc.de/de/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit-und-steuern.html

Über PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

PwC betrachtet es als seine Aufgabe, gesellschaftliches Vertrauen aufzubauen und wichtige Probleme zu lösen. Mehr als 295.000 Mitarbeitende in 156 Ländern tragen hierzu mit hochwertigen, branchenspezifischen Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung bei.

Die Bezeichnung PwC bezieht sich auf das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere der rechtlich selbstständigen Netzwerkgesellschaften. Weitere Details unter www.pwc.com/structure.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt
Telefon: +49 (69) 9585-0
Telefax: +49 (69) 9585-1000
http://www.pwc.de/

Ansprechpartner:
Nils Philipp
Communications
Telefon: +49 (211) 981-2128
E-Mail: nils.philipp@pwc.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel