Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gewährt Unternehmen unter bestimmten Umständen Entlastungen (Beihilfen) von der CO2-Bepreisung. Hierfür sind Gegenleistungen zu erbringen, die nach der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) u.a. auch vorsehen, dass diese Beihilfen für Klimaschutzinvestitionen eingesetzt werden müssen, sofern sie wirtschaftlich vorteilhaft sind.
Ob ein wirtschaftlicher Vorteil besteht, ist nach der neuen europäischen Norm DIN EN 17463 „Bewertung von energiebezogenen Investitionen” (engl. „ValERI – Valuation of energy related investments”) zu ermitteln. Diese Norm wurde bereits vor ihrer Veröffentlichung in die BECV integriert. Mit weiteren Gesetzesbezügen ist zu rechnen.
Die DIN EN 17463 bietet jedoch auch nicht von der BECV betroffenen Unternehmen Vorteile, da sie dabei hilft, zu klären, ob die Wirkungen von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen die erforderlichen Investitionskosten rechtfertigen. Das Anwenden dieser Norm unterstützt Unternehmen somit auch beim Priorisieren von Maßnahmen im Rahmen ihrer Dekarbonisierungsstrategie, ihres Energiemanagements etwa nach ISO 50001 und auch beim Energieaudit nach DIN EN 16247-1 (die novellierte Energieaudit-Norm verweist auf die DIN EN 17463 als Basis für Wirtschaftlichkeitsbewertungen).
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