Posted in Finanzen / Bilanzen

Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2021: Starker M&A-Markt beeinflusst Verfahrenszahlen in Insolvenz und Restrukturierung

Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2021: Starker M&A-Markt beeinflusst Verfahrenszahlen in Insolvenz und Restrukturierung Posted on 11. Januar 2022

Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen war auch im Oktober 2021 weiterhin rückläufig. Trotz eines schwierigen wirtschaftlichen Umfelds spiegeln sich die individuellen Krisen vieler Unternehmen aber bisher weder in den Insolvenzzahlen noch in der Zahl der Restrukturierungsverfahren wider. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter und Sachwalter sieht einen wichtigen Grund im lebhaften M&A-Markt.

Mit heutiger Pressemitteilung* veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2021. Für 1.056 Unternehmen wurde die Insolvenz beantragt. Das entspricht einem Rückgang um 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat sowie einem Rückgang um 33,7 Prozent gegenüber dem Oktober im Vorkrisenjahr 2019.

Energiepreissteigerungen und Lieferengpässe sowie weitere Pandemieeinschränkungen sind in den vergangenen Monaten für viele Unternehmen zu einer untragbaren Belastung geworden. Die wirtschaftliche Lage dieser Unternehmen ist in den Insolvenzzahlen bisher aber nicht ablesbar. Auch das vom Gesetzgeber geschaffene und zum 1.1.2021 in Kraft getretene Restrukturierungsverfahren, das die Sanierung von Unternehmen außerhalb der Insolvenz ermöglicht, wird bisher nur in sehr wenigen Fällen genutzt.

Wir beobachten, dass es in vielen Fällen gar nicht mehr zur Restrukturierungsphase kommt. Unternehmen in der Krise werden oft schon vorher verkauft oder fusionieren bzw. werden von anderen Unternehmen übernommen“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). „Starke Eigenkapitalreserven im Mittelstand und niedrige Zinsen begünstigen entsprechende Vorhaben auch für strategische Investoren. Darüber hinaus macht der immer deutlicher werdende Fachkräftemangel und ungelöste Nachfolgefragen manche Unternehmensübernahme zu einer interessanten Perspektive“, so Niering weiter.

Krisenbranchen, die auch schon vor der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten waren, können von dieser Entwicklung allerdings kaum profitieren.

Quellen:

* Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2021: -2,7 % zum Vorjahresmonat: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/01/PD22_013_52411.html

** Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen in der Coronakrise (eröffnete IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/Januar 2022, Grafik kostenfrei nutzbar

Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.

Über Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf "Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung" und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)
Französische Str. 13/14
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 204555-25
Telefax: +49 (30) 204555-35
http://www.vid.de

Ansprechpartner:
Manuela Doss
Pressereferentin
Telefon: 030 20 45 55 25
E-Mail: presse@vid.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel