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Ressourcenschutz zentral bei neuer Verwaltungsvorschrift

Ressourcenschutz zentral bei neuer Verwaltungsvorschrift Posted on 7. Januar 2022

Am 1. Dezember 2021 ist in Berlin die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) in Kraft getreten. Sie stellt die Weichen für eine konsequent nachhaltige Beschaffung.

Beim Einkauf und bei Vergaben im Baubereich hat der Umweltschutz in Berlin seit dem 1. Dezember einen höheren Stellenwert: Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) ist in Kraft getreten. Sie besagt: Konkrete Umweltschutzanforderungen müssen Bestandteil einer Vergabe sein. Unzulässig ist es für den Auftraggeber, die Vorgaben, etwa zugunsten preislicher Erwägung, zu reduzieren.

Erfasst werden Vergaben oberhalb eines geschätzten Auftragswerts von 10.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungen) beziehungsweise von 50.000 Euro (Bauleistungen) netto. Die Anforderung sind in Leistungsblättern im Anhang 1 zur Verordnung konkretisiert – für Bieter eine wertvolle Lektüre, um sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.

Zertifizierungspflicht nach BNB

Besonders für den Hoch- und Tiefbau gibt es Änderungen. Hier herrscht bei bestimmten Neubauten oder Komplettmodernisierungen ab 10 Millionen Euro eine Zertifizierungspflicht nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB). Erforderlich sind auch ein Recycling- und ein Rückbaukonzept. Damit sind Bauherren gezwungen, sich schon zu Beginn eines Projekts Gedanken über den gesamten Lebenszyklus zu machen. Für den Tiefbau gibt es Vorgaben mit gleicher Zielsetzung und einem Schwerpunkt auf recycelte Rohstoffe.

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