„Bund und Länder konnten sich nicht zu einer bundesweiten Aufhebung von 2G beim Einkaufen durchringen. Das ist ein schwerer Schlag für die davon betroffenen Handelsunternehmen, die nach einem durch 2G völlig verkorksten Weihnachtsgeschäft endlich auf Besserung hoffen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Sicheres Einkaufen sei schon durch Maskenpflicht, Abstand und Hygienekonzepte gewährleistet. Den Beweis dafür liefert seit Monaten der Lebensmittelhandel, der durchgängig ohne 2G für alle Kundinnen und Kunden offen ist, ohne dass dort nennenswerte Infektionsherde entstanden sind. „2G schreckt viele Kunden vom Einkauf ab, die Folgen im Handel und in ganzen Innenstädten sind fatal. Bund und Länder müssen sich an dieser Stelle korrigieren und sich auf zielgerichtete Maßnahmen gegen Corona konzentrieren“, so Genth weiter. Die Branche unterstütze beim Kampf gegen die Pandemie, wo sie könne. Beispielsweise mit ihrer Impfkampagne „Leben statt Lockdown“, in deren Rahmen bereits mehr als eine Viertelmillion Impfdosen in Einkaufszentren und vor Supermärkten verimpft werden konnte.
„Wenn 2G im Einzelhandel nun weitgehend erhalten bleibt, müssen Bund und Länder wenigstens die katastrophalen wirtschaftlichen Folgen für viele Handelsunternehmen besser abfedern als bisher. Die jetzt neu aufgelegte Überbrückungshilfe geht noch viel zu oft an der Lebensrealität vieler Händler vorbei“, so Genth. Gut sei zwar, dass jetzt die Personalkosten für die Kontrolle der 2G-Regelung bei den Wirtschaftshilfen berücksichtigt werden. Das Grundproblem sieht der HDE aber in einer zu hohen Zugangshürde für die Beantragung der Hilfen. So können Gelder nur beantragt werden, wenn mindestens 30 Prozent Umsatzrückgang monatlich nachgewiesen werden. Viele Handelsunternehmen aber kommen nach Einschätzung des Handelsverbandes schon bei weit geringeren Einbußen in existenzielle Schwierigkeiten. Deshalb fordert der HDE die Absenkung dieser Zugangshürde. Genth: „Viele Händler haben nach den zweimaligen Geschäftsschließungen und verlorenen Weihnachtsgeschäften kein Eigenkapital mehr. Die durch die staatlichen Maßnahmen verursachten Kosten mussten sie bisher zum größten Teil selbst tragen.“ Die Fixkostenhilfe des Bundes habe allenfalls 25 Prozent der Verluste ausgeglichen. Darüber hinaus setzt sich der HDE für eine taggenaue Abrechnung bei der Angabe der Umsatzverluste ein. Bisher bekommt ein Händler nur für die Kalendermonate Hilfen, in denen er den entsprechenden Umsatzverlust für den gesamten Monat nachweisen kann. Das ist aber oft nicht praxisgerecht. Denn die Corona-Maßnahmen beginnen und enden nicht jeweils pünktlich zum Monatsanfang oder Monatsende. Genth: „Bei den Corona-Hilfen gibt es noch viel zu tun. Der aktuelle Stand darf nicht das letzte Wort sein.“
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